Anschriftenermittlung Privatpersonen Deutschland (Supercheck 1)

Hauptseite > Online Recherchen > Supercheck Ermittlungen > Anschriftenermittlung Privatpersonen Deutschland (Supercheck 1)

Allgemeines

Wer die Möglichkeit zur Nutzung dieser Recherche hat, kann auf der Hilfeseite bzgl. der Berufsgruppen nachgelesen werden.


Start einer Supercheck Ermittlung in RA-MICRO:

Schritt 1: Im Adressfenster die gewünschte Adressnummer aufrufen.

Schritt 2: In der unteren Leiste Online Recherchen und danach Supercheck Ermittlung auswählen.

Schritt 3: Eine Aktennummer eingeben, zu der die Anfrage gespeichert werden soll.

Schritt 4: Die gewünschte Ermittlungsart wählen.

Bei der Ermittlungsart Anschriftenermittlung Privatpersonen Deutschland stehen zusätzlich folgende Einstellmöglichkeiten zur Verfügung:

  • Anzahl der EMA-Anfragen,
  • Zustellbarkeitsprüfung,
  • Monitor-Dauerüberwachung.

Schritt 5: Einen Ermittlungsgrund wählen.

Schritt 6: Mit einem Klick/Touch auf die Schaltfläche Z Ok.png wird der Ermittlungsauftrag als E-Brief im Postausgang gespeichert und von dort aus entweder automatisch oder manuell an Supercheck versendet.

Fenster Anschriftenermittlung Privatpersonen1.jpg

Funktionen im Bearbeitungsbereich

Akte

Hier wird die Aktennummer vorgeschlagen, die beim Start der Supercheck Ermittlungen eingegeben wurde. Bei Bedarf kann hier eine Änderung vorgenommen werden.

Aktennotiz

Ermöglicht das Speichern einer Aktennotiz. Die Aktennotiz kann bei der Bearbeitung der Akten dadurch laufend mitgeführt und fortgeschrieben werden.

Aktenverlauf

Ruft eine Liste mit zuvor gewählten Aktennummern zur erleichterten Aktenauswahl auf.

Adressnummer/Adressdaten

An dieser Stelle werden die Adressdaten angezeigt, zu denen eine Anfrage durchgeführt werden soll.

Ermittlungsart

Ermöglicht den Wechsel zu folgenden Ermittlungsarten:

Ermittlungsgrund

Hier kann der gewünschte Ermittlungsgrund gewählt werden.

Folgende Ermittlungsgründe sind möglich:

  • Forderung: Mit diesem Ermittlungsgrund kann z. B. eine Geldleistung von der zu ermittelnden Person oder Firma gefordert werden,
  • Überprüfung eines Versicherungsvertrages: Für den Fall, dass die Ermittlung zur Überprüfung eines Versicherungsvertrages in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht benötigt wird,
  • Kontaktaufnahme im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung: Mithilfe dieses Ermittlungsgrunds kann eine Person oder Firma im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung kontaktiert werden,
  • Anmeldung zivilrechtlicher Ansprüche (Mahnbescheid / Klage / Zwangsvollstreckung): Diese Auswahl ist zu treffen, wenn gegen die zu ermittelnde Person oder Firma gerichtlich vorgegangen werden soll, indem z. B. eine Klage eingereicht wird,
  • Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (Mahnbescheid/Klage/Zwangsvollstreckung): Diese Auswahl ist zu treffen, wenn man nach der Anmeldung der Ansprüche bereits über einen Titel verfügt,
  • Anbahnung Mietverhältnis: unterstützt beim Abschluss eines Mietvertrages,
  • Überprüfung Mietverhältnis: unterstützt bei der Überprüfung eines bestehenden Mietverhältnisses in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht.

Anzahl EMA

Hierüber kann festgelegt werden, wie viele EMA-Anfragen durchgeführt werden sollen.

Folgende Auswahl kann getroffen werden:

  • maximal 1 EMA-Anfrage durchführen,
  • maximal 2 EMA-Anfragen durchführen,
  • maximal 3 EMA-Anfragen durchführen,
  • So viele wie notwendig durchführen.

Mit Zustellbarkeitsprüfung bei Einwohnermeldeamtsanfragen

Bei den Ermittlungsstufen I bis II+ führt Supercheck automatisch eine Zustellbarkeitsprüfung durch. Falls Supercheck die Anschrift elektronisch nicht 100%ig auf ihre Zustellbarkeit prüfen kann, wird durch den Versand eines anonymisierten Briefes festgestellt, ob die jeweilige Person auch tatsächlich am ermittelten Ort wohnt. Bei der Ermittlungsstufe III (EMA) ist dies optional (ohne Mehrkosten) über die Option „Mit Zustellbarkeitsprüfung bei Einwohnermeldeamtsanfragen" möglich.

Optional Monitor-Dauerüberwachung

Für den Fall, dass die Adresse über alle Ermittlungsstufen nicht recherchiert werden kann, besteht die Möglichkeit, bereits vorab eine sog. Monitor-Dauerüberwachung mit zu beauftragen. Supercheck überprüft dann fortlaufend bis zum angegebenen Ablaufdatum, ob die Adresse doch noch zu ermitteln ist. Kosten fallen nur an, wenn eine Adresse ermittelt werden kann.

Auswahl als Voreinstellungen prüfen

Wenn öfters gleichlautende Ermittlungen durchgeführt werden, besteht die Möglichkeit, die getroffene Auswahl als Voreinstellungen zu speichern.

OK und Schließen

Z Ok.png

Mit einem Klick / Touch auf diese Schaltfläche wird der Ermittlungsauftrag als E-Brief in den Postausgang gespeichert und von dort aus entweder automatisch oder manuell an Supercheck gesandt. Eine Abschrift wird wie gewohnt in die E-Akte gespeichert.

Weitere Funktionen und Erklärungen

Was ist die Supercheck Anfragenermittlung von Personen in Deutschland?

Mithilfe der Supercheck Anschriftenermittlungen von Privatpersonen können Adressen von unbekannt verzogenen Personen in Deutschland ermittelt werden.

Welchen Erfolg kann ich mir davon versprechen?

Supercheck ermittelt durchschnittlich 30 Prozent mehr neue Adressen, als dies über reine Meldeamtsauskünfte möglich wäre. Die Telefonnummer wird, sofern verfügbar, automatisch mitgeliefert (Mobil- und Festnetznummer).

Die besseren Erfolgsaussichten werden mit den von Supercheck entwickelten 3 Ermittlungsstufen garantiert.

Wie viel kostet eine Supercheck Anfrage und wie lange dauert diese?

Der Preis und die Dauer einer Anfrage bei Supercheck hängen von der Ermittlungsstufe ab, auf der ein Erfolg eingetreten ist:

Ermittlungsstufe Beschreibung Ermittlungsdauer
I Supercheck Eigenbestand (*) 5-8 Werktage (**)
II Externe Konsumentendatenbanken (*) 5-8 Werktage (**)
II+ Externe Auskunfteidatenbanken (*) 5-8 Werktage (**)
III Einwohnermeldeamtsanfrage 2-12 Werktage (***)
Weitere EMA Anfragen (****)

(*) Kostenpflichtig nur im Erfolgsfall.

(**) Innerhalb von 36 Stunden steht fest, ob eine neue Anschrift in Stufe I und II / II + ermitteln werden kann. Durch die Zustellbarkeitsprüfung, welche auch wenige Tage in Anspruch nimmt, ergibt sich eine Ermittlungszeit von 5 - 8 Tagen.

(***) Wenn innerhalb von 36 Stunden keine neuen Erkenntnisse über die Stufen I und II / II + gewonnen werden konnten, wird sofort über Stufe III eine Einwohnermeldeamtsanfrage ausgeführt.

(****) Aufpreis gem. RA-MICRO Online Preisliste.


Ausgelöste Kosten für Recherchen des Anbieters Supercheck werden nicht im Kosten-Journal aufgeführt.

Musterauskünfte

Anschriftenermittlung Stufe 1

Supercheck Anschriftenermittlung Stufe1.png

Anschriftenermittlung Stufe 2/2+

Supercheck Anschriftenermittlung Stufe2.png

Anschriftenermittlung Stufe 3

Supercheck Anschriftenermittlung Stufe3.png