Auslagen (FIBU)

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7 Auslagen

Diese Buchungsart (S oder - Zeichen nach dem Betrag) ist dann anzuwenden, wenn der Anwalt Kosten für den Mandanten vorlegt, z. B. Gerichtskosten, Gerichtsvollziehergebühren usw. Es handelt sich um hierbei um durchlaufende Posten. Kostenschuldner ist der Mandant. Sie werden steuerfrei weiterberechnet.

Porto, Reise- oder Telefonkosten sind z. B. keine Auslagen. Dies sind Betriebskosten (also Kosten der Kanzlei), auch wenn sie dem Mandanten später in Rechnung gestellt werden.

Korrektur der Auslagen

Die Korrektur der Auslagen ist mit Hilfe der Korrekturbuchung durchzuführen. Das Finanzkonto sowie das Buchungsdatum sollte denjenigen der Originalbuchung entsprechen.