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von An.Kr

Buchungsjahr ändern 2

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Grundsätzlich können Buchungen nur für das laufende Kalenderjahr vorgenommen werden. Um Buchungen in einem anderen als dem aktuellen Jahr vorzunehmen, besteht die Möglichkeit, das Buchungsjahr zu ändern.

Das Erste Buchungsdatum zeigt den Beginn des Zeitraums in dem Buchungen zulässig sind.


Nach der Erstellung einer Umsatzsteuer-Voranmeldung mit der Programmfunktion Einnahmen-Überschuss-Rechnung wird das erste zulässige Buchungsdatum auf den 1. des Folgemonats gesetzt. Damit wird sichergestellt, dass nicht versehentlich Buchungen erfasst werden, die in einen Zeitraum fallen, für den bereits eine Umsatzsteuer-Voranmeldung erstellt wurde.

Hinweis: Wenn das erste zulässige Buchungsdatum zurückgesetzt wird, um Buchungen mit einem früheren Datum zu erfassen, muss geprüft werden, ob eine berichtigte Umsatzsteuer-Voranmeldung für den betroffenen Vormonat erforderlich ist.