Einnahmen-Überschuss-Rechnung (FIBU II)

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Einnahmen-Überschuss-Rechnung (FIBU II)


Kategorie: FIBU II
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Allgemeines

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Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung wertet die Daten der Finanzbuchhaltung II nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG aus.

Freiberuflich Tätige haben das Recht, ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu ermitteln, für sie besteht keine originäre oder abgeleitete Buchführungspflicht. Die in § 141 AO genannten Grenzen für die Pflicht zur Buchführung gelten für Freiberufler nicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, freiwillig zu bilanzieren. Ein Wechsel zwischen beiden Gewinnermittlungsarten ist grundsätzlich zulässig, darf jedoch nicht willkürlich erfolgen.

Die Rechtsgrundlage für die steuerliche Gewinnermittlung mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung bildet § 4 Abs. 3 EStG. Der Gewinn ist dabei der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung darf nicht mit dem Begriff Istversteuerung aus dem Bereich der Umsatzsteuer verwechselt werden.

Für die Ermittlung der Einnahmen bzw. Ausgaben gilt das Zu- bzw. Abflussprinzip (§11 EStG), d.h. Erträge und Aufwendungen beeinflussen den Gewinn erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung. Ausnahmen bilden hierbei z. B. Zahlungen für die Anschaffung von Anlagevermögen sowie regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, die innerhalb von zehn Tagen nach oder vor dem Kalenderjahr zufließen, zu dem sie wirtschaftlich gehören.

Grundsätzlich bietet die Finanzbuchhaltung II von ra-micro die Möglichkeit, den Gewinn sowohl durch Bilanz als auch durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu ermitteln. Sie müssen sich bei der Anlage der Datenbank für die Finanzbuchhaltung II für eine Gewinnermittlungsart entscheiden. Diese Entscheidung gilt für alle Jahre, ein Wechsel der Gewinnermittlungsart ist im Programm derzeit noch nicht vorgesehen.

Es bestehen für die Erfassung von Buchungen in der Finanzbuchhaltung II zwischen beiden Gewinnermittlungsarten keine grundsätzlichen Unterschiede, sie haben auch bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung die komfortable Möglichkeit, Forderungen und Verbindlichkeiten zu erfassen; eine Auswirkung in der Gewinnermittlung ergibt sich jeweils erst bei Zahlung.

Aufzählung Beachten Sie bei der Erfassung von Verbindlichkeiten, dass diese nur für sofort abzugsfähige Betriebsausgaben auf Konten mit der Kontenfunktion Eingangsrechnungen gebucht werden sollten. Bei Verbindlichkeiten für z. B. langlebige Investitionsgüter verwenden Sie ggf. Darlehenskonten.


Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist eine alternative Auswertung zur Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung. Sie können nur entweder eine E/Ü-Rechnung oder eine Bilanz mit GuV erstellen. Die Entscheidung über die Gewinnermittlung durch Bilanz oder E/Ü-Rechnung treffen Sie bereits bei der Anlage der Datenbank für die Finanzbuchhaltung II.

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