Forderungssachen importieren (Einstellungen) - Forderungskonto

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Allgemeines

AllgemeinAkteDruckerAdressenWiedervorlageVerzinsung der vorgerichtlichen KostenDiese Einstellung ist zu wählen, wenn die importierten Forderungen ab Zustellung des Mahnbescheides verzinst werden sollen. In diesem Fall werden die Hauptforderungen mit dem Vermerk Zinsen ab Zustellung in das Forderungskonto gebucht. Sobald das Zustelldatum des Mahnbescheids vom Gericht mitgeteilt wird, kann dieses mittels der Programmfunktion Foko löschen / ändern nachgetragen werden. Ist die Einstellung nicht gewählt, werden die Forderungen mit dem über die Importdatei mitgeteilten Zinsbeginndatum in das Forderungskonto gebucht.Geben Sie den Betrag an, der als Auskunftskosten in das durch den Datenimport angelegte Forderungskonto gebucht werden soll.Geben Sie den Betrag an, der als vorgerichtliche Kosten des Gläubigers in das durch den Datenimport angelegte Forderungskonto gebucht werden soll.Mahnkosten verzinslichVom Auftraggeber mitgeteilte Mahnkosten werden in das Forderungskonto gebucht.Inkassokosten verzinslichVom Auftraggeber mitgeteilte Inkassokosten werden in das Forderungskonto gebucht.Bankrücklastkosten verzinslichVom Auftraggeber mitgeteilte Portokosten werden in das Forderungskonto gebucht.Auskunftskosten verzinslichEntstehungsgrund InkassokostenIst die Schnittstelle RA_Linear, RA_Lin2, RA_PVS, RA_PVS2, RA_GEWOBA, RA_DEGEWO2, RA_GH, RA_WB, RA_Leipzig, RA_Feige, ExcelCSV, RA_WB_Neu, RA_GPW, RA_Neptun, RA_Sellmer oder RA_SAP1 gewählt, stehen weitere Einstellungsmöglichkeiten auf der Karteikarte Forderungskonto zur Verfügung. Es besteht die Möglichkeit, den Zinssatz der Hauptforderung, die Zinsart und einen Mindestzinssatz anzugeben. Zu diesem Zins wird bei der Anlage des Forderungskontos die Hauptforderung gebucht.Legen Sie in diesem Eingabefeld den Zinssatz fest, zu dem die importierten Forderungen verzinst werden sollen.Wählen Sie hier die Zinsart aus, zu der bei der Anlage des Forderungskontos die Hauptforderung gebucht werden soll.Haben Sie unter Zinsart eine Sonderzinsart ausgewählt, können Sie hier einen Mindestzinssatz eintragen, wenn der den Sonderzins über- bzw. unterschreitende Zinssatz einen bestimmten festen Zinssatz nicht unterschreiten soll. Macht z. B. der Inhaber eines Schecks oder Inlandwechsels im Wege des Rückgriffs Zinsen geltend, so beträgt der Zinssatz 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens aber 6 % (vgl. §§ 45, 46 ScheckG, §§ 28, 48, 49 WG). In diesem Fall wählen Sie unter Zinsart die Sonderzinsart Basiszins und tragen Sie in das Eingabefeld Zinssatz eine 2 und in das Feld Mindestzinssatz eine 6 ein.Diese Einstellung ist zu wählen, wenn die importierten Forderungen ab Zustellung des Mahnbescheides verzinst werden sollen. In diesem Fall werden die Hauptforderungen mit dem Vermerk Zinsen ab Zustellung in das Forderungskonto gebucht. Sobald das Zustelldatum des Mahnbescheids vom Gericht mitgeteilt wird, kann dieses mittels der Programmfunktion Foko löschen / ändern nachgetragen werden. Ist die Einstellung nicht gewählt, werden die Forderungen mit dem über die Importdatei mitgeteilten Zinsbeginndatum in das Forderungskonto gebucht.Der durch den Datenimport mitgeteilte Mandantenbetreff wird als Kontozusatzbezeichnung in den Stammdaten der Zwangsvollstreckung gespeichert.Eine zur Hauptforderung mitgeteilte Bezeichnung wird in die Stammdaten der Zwangsvollstreckung unter Forderung / Titel übernommen. Wurden mehrere Forderungen mitgeteilt, wird die Bezeichnung unter Angabe des Rechnungsdatums der ersten Forderung sowie des Rechnungsdatums der letzten Forderung in die Stammdaten eingetragen (von...bis...).Ist diese Einstellung gewählt, werden die durch den Datenimport mitgeteilten Zahlungen / Gutschriften für den Schuldner auf Hauptforderung/en verrechnet. Sind im Forderungskonto mehrere Hauptforderungen gebucht, wird die Zahlung gemäß § 366 Abs. 2 BGB zunächst auf die älteste im Forderungskonto befindliche Hauptforderung verrechnet. Nach deren vollständiger Tilgung wird die Zahlung auf die weitere/n Hauptforderung/en im Forderungskonto verbucht. Verbleibt nach Tilgung der Hauptforderung/en ein Restzahlungsbetrag, wird dieser gem. § 367 BGB auf die Kostenzinsen, dann auf die Kosten und danach auf die Zinsen verrechnet, und zwar gemäß § 366 Abs. 2 BGB zunächst auf die Kosten und Zinsen der ältesten Hauptforderung. Ist die Einstellung nicht gewählt, werden durch den Datenimport mitgeteilte Zahlungen / Gutschriften für den Schuldner gem. §§ 366, 367 BGB im Forderungskonto verrechnet.Rot beschriftete Einstellungen wirken sich auf alle Arbeitsplätze ihres Netzwerkes aus; blau beschriftete Einstellungen nur auf den Arbeitsplatz, an dem die Einstellungen vorgenommen werden.Mahnverfahren Forderungssachen Importieren Einstellungen Foko.png

Funktionen im Bearbeitungsbereich

Zinsen ab

Ist die Schnittstelle RA_Linear, RA_Lin2, RA_PVS, RA_PVS2, RA_GEWOBA, RA_DEGEWO2, RA_GH, RA_WB, RA_Leipzig, RA_Feige, ExcelCSV, RA_WB_Neu, RA_GPW, RA_Neptun, RA_Sellmer oder RA_SAP1 gewählt, stehen weitere Einstellungsmöglichkeiten auf der Karteikarte Forderungskonto zur Verfügung. Es besteht die Möglichkeit, den Zinssatz der Hauptforderung, die Zinsart und einen Mindestzinssatz anzugeben. Zu diesem Zins wird bei der Anlage des Forderungskontos die Hauptforderung gebucht.

Auskunftskosten

Geben Sie den Betrag an, der als Auskunftskosten in das durch den Datenimport angelegte Forderungskonto gebucht werden soll.

Vorgerichtliche Kosten des Gläubigers

Geben Sie den Betrag an, der als vorgerichtliche Kosten des Gläubigers in das durch den Datenimport angelegte Forderungskonto gebucht werden soll.

Mahnkosten buchen

Vom Auftraggeber mitgeteilte Mahnkosten werden in das Forderungskonto gebucht.

Inkassokosten buchen

Vom Auftraggeber mitgeteilte Inkassokosten werden in das Forderungskonto gebucht.

Portokosten buchen

Vom Auftraggeber mitgeteilte Portokosten werden in das Forderungskonto gebucht.

Zinsen

Ist die Schnittstelle RA_Linear, RA_Lin2, RA_PVS, RA_PVS2, RA_GEWOBA, RA_DEGEWO2, RA_GH, RA_WB, RA_Leipzig, RA_Feige, ExcelCSV, RA_WB_Neu, RA_GPW, RA_Neptun, RA_Sellmer oder RA_SAP1 gewählt, stehen weitere Einstellungsmöglichkeiten auf der Karteikarte Forderungskonto zur Verfügung. Es besteht die Möglichkeit, den Zinssatz der Hauptforderung, die Zinsart und einen Mindestzinssatz anzugeben. Zu diesem Zins wird bei der Anlage des Forderungskontos die Hauptforderung gebucht.

Zinssatz

Legen Sie in diesem Eingabefeld den Zinssatz fest, zu dem die importierten Forderungen verzinst werden sollen.

Zinsart

Wählen Sie hier die Zinsart aus, zu der bei der Anlage des Forderungskontos die Hauptforderung gebucht werden soll.

Mindestzinssatz

Haben Sie unter Zinsart eine Sonderzinsart ausgewählt, können Sie hier einen Mindestzinssatz eintragen, wenn der den Sonderzins über- bzw. unterschreitende Zinssatz einen bestimmten festen Zinssatz nicht unterschreiten soll. Macht z. B. der Inhaber eines Schecks oder Inlandwechsels im Wege des Rückgriffs Zinsen geltend, so beträgt der Zinssatz 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens aber 6 % (vgl. §§ 45, 46 ScheckG, §§ 28, 48, 49 WG). In diesem Fall wählen Sie unter Zinsart die Sonderzinsart Basiszins und tragen Sie in das Eingabefeld Zinssatz eine 2 und in das Feld Mindestzinssatz eine 6 ein.

Betreff als Kontozusatzbezeichnung speichern

Der durch den Datenimport mitgeteilte Mandantenbetreff wird als Kontozusatzbezeichnung in den Stammdaten der Zwangsvollstreckung gespeichert.

Forderung/Titel in den Stammdaten bezeichnen

Eine zur Hauptforderung mitgeteilte Bezeichnung wird in die Stammdaten der Zwangsvollstreckung unter Forderung / Titel übernommen. Wurden mehrere Forderungen mitgeteilt, wird die Bezeichnung unter Angabe des Rechnungsdatums der ersten Forderung sowie des Rechnungsdatums der letzten Forderung in die Stammdaten eingetragen (von...bis...).

Zahlungsverrechnung auf Hauptforderung

Ist diese Einstellung gewählt, werden die durch den Datenimport mitgeteilten Zahlungen / Gutschriften für den Schuldner auf Hauptforderung/en verrechnet. Sind im Forderungskonto mehrere Hauptforderungen gebucht, wird die Zahlung gemäß § 366 Abs. 2 BGB zunächst auf die älteste im Forderungskonto befindliche Hauptforderung verrechnet. Nach deren vollständiger Tilgung wird die Zahlung auf die weitere/n Hauptforderung/en im Forderungskonto verbucht. Verbleibt nach Tilgung der Hauptforderung/en ein Restzahlungsbetrag, wird dieser gem. § 367 BGB auf die Kostenzinsen, dann auf die Kosten und danach auf die Zinsen verrechnet, und zwar gemäß § 366 Abs. 2 BGB zunächst auf die Kosten und Zinsen der ältesten Hauptforderung. Ist die Einstellung nicht gewählt, werden durch den Datenimport mitgeteilte Zahlungen / Gutschriften für den Schuldner gem. §§ 366, 367 BGB im Forderungskonto verrechnet.

Funktionen in der Abschlussleiste

Zentral/Lokal

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Rot beschriftete Einstellungen wirken sich auf alle Arbeitsplätze ihres Netzwerkes aus; blau beschriftete Einstellungen nur auf den Arbeitsplatz, an dem die Einstellungen vorgenommen werden.