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Formular RVG-Freiheitsentziehung | |||||||
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Allgemeines
Diese Programmfunktion unterstützt beim Ausfüllen des PKH-Formulars - Freiheitsentziehung.
In diesem ersten Arbeitsschritt sind insbesondere das Rubrum sowie diejenigen Beträge zu erfassen, die auf den Vergütungsanspruch anzurechnen sind.
Funktionen im Bearbeitungsbereich
Akte
Dient der Erfassung der Aktennummer. Die Aktenkurzbezeichnung und die erforderlichen Stammdaten werden nach der Bestätigung nebenstehend eingelesen.
Empfänger
Hier wird die Adressnummer des Rechnungsempfängers eingelesen.
Dient der Auswahl des Empfängers aus den Aktenbeteiligten. Standardmäßig markiert ist bei dieser Programmfunktion die Adresse, die als Korrespondenzadresse 1 bzw. I. Instanz zur Akte gespeichert wurde.
Anzahl Auftraggber
Wurde die Anzahl der Auftraggeber in den Stammdaten zur Akte eingegeben, wird diese hier automatisch von RA-MICRO vorgeschlagen.
Gebührentabelle
Aufgrund der Änderungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab 01.08.2013 kann hier die gewünschte Gebührentabelle gewählt werden.
Automatisch wird die zum Aktenanlagedatum gültige Tabelle vorgeschlagen.
An das
Anschrift des Gerichts, das den Antrag auf Vergütung der Gebühren für die Tätigkeit im Rahmen der Prozesskostenhilfe erhalten soll. Die Werte stammen aus der Adresse, die unter Adressnr. Gericht erfasst ist und können hier nicht direkt geändert werden.
zu Geschäfts-Nr.
Hier kann die Geschäftsnummer für das PKH-Verfahren erfasst werden.
Wenn in der Akte zu der unter Adressnr. Gericht angegebenen Adresse eine Geschäftsnummer erfasst ist, wird diese hier automatisch eingelesen.
in dem
Hier kann die Bezeichnung der Angelegenheit eingegeben werden.
gegen
Anzeige der Adresse des Klägers. Standardmäßig wird hier die Mandantenadresse zur Akte eingelesen.
Anzeige Adresse des Beklagten. Standardmäßig wird hier die Gegneradresse/die Adresse des Gegners 2 zur Akte eingelesen.
Gebühren für Beratungshilfe
Dient der Eingabe des Betrages, in dessen Höhe gem. § 47 RVG Vorschüsse aus der Staatskasse geflossen sind. Dieser Betrag wird auf den Vergütungsanspruch voll angerechnet.
Davon anzurechnender Betrag
Dient der Erfassung der Vorschuss-Summe und der Zahlungen, die vom Mandanten bezogen wurden. Diese Beträge werden auf den Vergütungsanspruch entsprechend der differenzierten Regelung des § 58 RVG angerechnet.
Funktionen in der Abschlussleiste
Weiter
Öffnet das Fenster Kostenerfassung.
Abbruch und Schließen
Schließt das Fenster ohne zu Speichern.