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Wie ist vorzugehen, wenn ab dem 01.01.2021 Rechnungen zu 19 % USt. erstellt werden und hierauf Guthaben mit 16 % USt. verrechnet werden?
Zu 16 % USt. vereinnahmte Guthaben (insbesondere, wenn es sich um Vorschusszahlungen oder Teilleistungen handelt) können auf zu 19 % USt. erstellte Rechnungen verrechnet werden.
RA-MICRO schlägt von sich aus bei der Erstellung einer Rechnung in der Zeile „Nachversteuerung“ zu 16 % USt. vereinnahmte Beträge vor:
Wenn zuvor eine Vorschussrechnung erstellt wurde, ist die Zeile bereits mit einem Vorschlagswert befüllt. In allen anderen Fällen erhält der Anwender einen Hinweis:
Über die Schaltfläche „Details“ kann der Anwender daraufhin die Guthaben auswählen, die er nachversteuern will:
Die zu 19 % USt. erstellte Rechnung mit der Verrechnung des zu 16 % USt. vereinnahmten Guthabens wird wie gewohnt erstellt:
Im Aktenkonto Fenster wird sodann eine Nachsteuer zu 100 % USt. ausgewiesen:
Bezahlt der Mandant anschließend den Restbetrag aus der Rechnung, nimmt RA-MICRO automatisch die richtige Aufteilung vor und bucht die nachzuzahlende USt. auf 100 % Umsatzsteuer:
Im Aktenkonto kann dies anschließend über das Journal eingesehen werden:
Dieser Posten wird bei der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung automatisch übermittelt.
Ein gesondertes Umbuchen ist, anders als bei der Verrechnung von Zahlungen zu 19 % USt. auf Rechnungen zu 16 % USt., nicht notwendig.
Anmerkung:
Eine Umbuchung der verrechneten Vorschusszahlung wäre in den o. g. Fällen nur erforderlich, wenn im Gebührenprogramm die Nachversteuerung nicht erfolgt und in der Buchen Maske die Restzahlung vollständig auf 19 % USt. gebucht wurde.