Musterauskünfte RISER

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Ergebnisse der EMA-Anfragen über den Kooperationspartner RISER

Wer die Möglichkeit zur Nutzung dieser Recherche hat, kann auf der Hilfeseite bzgl. der Berufsgruppen nachgelesen werden.


Muster

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Was bedeutet "Adress-Status: Aktuell"?

Die Anschrift, die unter „Online-Melderegisterauskunft“ angegeben ist, ist aktuell. Stimmt sie mit der angefragten Anschrift überein, so ist die Person noch immer unter der alten Anschrift gemeldet. Wird unter „Online-Melderegisterauskunft“ eine andere Anschrift angegeben, so ist die Person innerhalb der Gemeinde dorthin verzogen und zur Zeit dort auch gemeldet.


Was bedeutet "Adress-Status: Verzogen"?

Die angefragte Person ist nicht mehr unter der angefragten Anschrift gemeldet. Wenn unter „Online-Melderegisterauskunft“ eine Anschrift angegeben ist, dann hat die angefragte Person diese beim Umzug so angegeben. Ob sie dort noch wohnhaft/gemeldet ist, muss beim dortigen Einwohnermeldeamt angefragt werden. Ist unter „Online-Melderegisterauskunft“ keine Anschrift angegeben, so hat die gesuchte Person sich beim Einwohnermeldeamt abgemeldet ohne eine Umzugsanschrift anzugeben.


Was bedeutet "Eine Auskunft kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden"?

Hierbei handelt es sich um die sogenannte „neutrale Auskunft“. Diese wird in den folgenden Fällen erteilt:

  • Die Person konnte automatisiert nicht oder nicht eindeutig identifiziert werden.

Das kommt vor, wenn unter dem angefragten Namen niemand oder mehrere Personen gefunden werden. Wenn mehrere Personen gefunden wurden und es nicht möglich ist, sicherzustellen welche gemeint ist, kann aus Datenschutzgründen keine Auskunft erteilt werden. Darum sollte unbedingt ein Geburtsdatum angegeben werden, wenn ein solches bekannt ist!

  • Für die angefragte Person besteht ein bedingter Sperrvermerk gem. § 52 BMG oder eine Auskunftssperre gem. § 51 BMG. Wie das Einwohnermeldeamt in solchen Fällen verfährt, warum solche Auskünfte zum Teil sehr spät erteilt werden und welche Möglichkeiten Sie haben, erfahren Sie hier.


Was bedeutet "Die betroffene Person wurde durch die automatische Suche im Adressregister nicht oder nicht eindeutig identifiziert. Es werden keine Daten übermittelt"?

  • Die Person konnte automatisiert nicht oder nicht eindeutig identifiziert werden.

Das kommt vor, wenn unter dem angefragten Namen niemand oder mehrere Personen gefunden werden. Wenn mehrere Personen gefunden wurden und es nicht möglich ist, sicherzustellen welche Person gemeint ist, kann aus Datenschutzgründen keine Auskunft erteilt werden.

  • Die Person konnte im Melderegister automatisiert nicht ermittelt werden.
  • Für die angefragte Person besteht ein bedingter Sperrvermerk gem. § 52 BMG oder eine Auskunftssperre gem. § 51 BMG.

In diesen Fällen informiert das Einwohnermeldeamt die angefragte Person über die Anfrage und prüft, ob Gründe der Auskunft entgegenstehen. Wenn die angefragte Person mit der Beauskunftung nicht einverstanden ist, muss das Einwohnermeldeamt die Interessen des Anfragers gegen die Interessen der angefragten Person abwägen. Sollte es beschließen, keine Auskunft zu erteilen, erhält der Anfrager eine sogenannte „neutrale Auskunft“. In diesen Fällen kann es sinnvoll sein, das berechtigte Interesse nachzuweisen. Nutzen Sie dafür die Erweiterte EMA-Anfrage des Anbieters Supercheck. Hier weisen Sie direkt mit der Anfrage Ihr berechtigtes Interesse nach. Bitte beachten Sie, dass einige Einwohnermeldeämter die Beauskunftung von Anfragen ablehnen, bei denen alle zur Verfügung stehenden Informationen gewünscht werden. Sollten Sie tatsächlich alle Informationen benötigen, ist es anzuraten, dies – neben dem Nachweis des berechtigen Interesses – entsprechend zu begründen.


Was bedeutet "Das Ergebnis wurde manuell nachbearbeitet"?

Aus verschiedenen Gründen können EMA-Anfragen aus dem elektronischen Datenverkehr herausgelöst werden. Das geschieht zum Beispiel, wenn es Unklarheiten beim Namen gibt und ein Sachbearbeiter entscheiden muss, ob die gefundene Person tatsächlich identisch mit der angefragten Person ist. Ein weiterer Grund kann eine bestehende Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk sein. Erscheint die Meldung auf dem Ergebnis, erklären sich längere Bearbeitungszeiten für die EMA-Anfrage.