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Notariat

Im Folgenden sind die häufig in der Praxis zum Jahresanfang auftretenden Fragen zusammengefasst. Zu jeder Frage sind praxisrelevante Lösungsvorschläge dargestellt.

FAQ

1. Elektronische Nebenakte


2. Eintrag in das Elektronische Urkundenverzeichnis (UVZ) der BNotK (seit 2022)

Seit dem 01.01.2022 können rechtswirksame Urkundseinträge nur noch in das Elektronische Urkundenverzeichnis (UVZ) der BNotK vorgenommen werden.

Schritt 1: Es ist weiterhin möglich und wird empfohlen, die Urkundenrolle wie gewohnt in RA-MICRO zu führen. Die Eingabefenster wurden an die gesetzlichen Anforderungen ab 2022 angepasst.

Schritt 2: Nach Erzeugung der Urkundseinträge in RA-MICRO sind die Einträge zu wählen, die an das UVZ zu übergeben sind. Dabei wird eine Datei erzeugt und in dem, in den Einstellungen Notariat hinterlegten, Export-Verzeichnis abgelegt.

Schritt 3: Über das Programm der BNotK XNP ist die Datei aus dem Export-Verzeichnis in das UVZ hochzuladen. Erforderlich aber auch ausreichend ist XNP in der kostenfreien Basisversion.

Schritt 4: Der Eintrag ist im UVZ zu seiner Rechtswirksamkeit zu bestätigen.

Schritt 5: Vorübergehend - bis zur Verfügungstellung einer erweiterten Schnittstelle durch die BNotK - sollten die erfolgreich an das UVZ übergebenen und dort rechtswirksam hinterlegten Urkundseinträge durch einen Haken in der RA-MICRO Urkundenrolle markiert werden. Zunächst ist eine automatische Synchronisation seitens der BNotK zwischen Notarsoftware und UVZ nicht vorgesehen.


3. Eintragungen in der Urkundenrolle für das zurückliegende Jahr vornehmen

Um einen Eintrag im Vorjahr zu erfassen, ist die Programmfunktion Urkundenrolle/Neu aufzurufen. Hier wird die nächste freie Urkundennummer des aktuellen Jahrgangs vorgeschlagen. Im Feld Datum wird nun das Datum der Beurkundung erfasst. Nach Bestätigung des Datums mit Enter erfolgt ein Hinweis, ob die Eintragung im vergangenen Jahrgang erfasst werden soll.


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Nach Bestätigung des Hinweises mit JA öffnet sich das Eingabefenster zur Erfassung eines neuen Eintrags mit dem Vorschlag der letzten freien Urkundennummer im Vorjahr:


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Ein Eintrag kann wie gewohnt im Vorjahr vorgenommen werden.


3. Eintragungen im Massen- und Verwahrungsbuch für das zurückliegende Jahr vornehmen - nur für Massen, die vor 2022 angelegt wurden

Zunächst wird in der Programmfunktion Massenbuch die zu buchende Massenummer erfasst. Hierbei ist zu beachten, dass nur noch Massen mit einem Anlagedatum bis zum 31.12.2021 außerhalb des Verwahrungsverzeichnisses gebucht werden dürfen. Nach Bestätigung der Massenummer und Auswahl der Programmfunktion Buchen wird im Bereich Buchungsdaten im Feld Datum das Datum der Buchung erfasst. Nach Bestätigung des Datums mit Enter erfolgt ein Hinweis, ob die Eintragung im vergangenen Jahrgang erfasst werden soll.


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Nach der Beantwortung der Abfrage mit Ja wird die nächste freie Nummer im Verwahrungsbuch für das vergangene Jahr vorgeschlagen:


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