Treuhänderakte Rechnungslegung

Allgemeines

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Mit der Programmfunktion Rechnungslegung werden anhand der erfassten Daten im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis (GFV) sowie in der Anderkontenverwaltung die Verteilungsbeträge gemäß den Verteilungsquoten errechnet. Anschließend besteht die Möglichkeit, durch Überweisung die einzelnen Gläubiger auszuzahlen sowie die Treuhändervergütung vorzunehmen.

Funktionen in der Toolbar

Überweisung

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Eine Übersicht über die zu erstellenden Überweisungsaufträge liegt vor. In der Spalte Überweisungsauftrag erstellen der nachfolgenden Maske kann ein Überweisungsauftrag durch Klick / Touch auf das Symbol insolvenz haken.png erstellt werden. Bereits erstellte Überweisungsträger sind durch das Symbol insolvenz stift2.png gekennzeichnet.

Treuhändervergütung

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Es wird festgelegt, ob sich die Treuhändervergütung nach § 13 InsVV oder § 14 InsVV bemessen soll.

Postauslagen, Aktenkontoauslagen sowie Kosten für Fotokopien können in die Treuhändervergütung eingestellt werden. Allerdings können diese Auslagen nur berücksichtigt werden, wenn sie unter der bearbeiteten Aktennummer auch eingegeben wurden. Andernfalls sind diese Funktionen nicht verfügbar.

Außerdem ist es möglich, die Treuhändervergütung den Verteilungsbeiträgen hinzuzufügen.

Funktionen im Bearbeitungsbereich

Akte/Adresse

Rückstellung Gerichtskosten

Die Höhe der Gerichtskosten wird eingegeben, die bei der Rechnungslegung berücksichtigt werden.

gemäß Beschluss vom

Das Datum des Gerichtsbeschlusses wird eingegeben.

Zahlungseingänge berücksichtigt von

Die Rechnungslegung wird für einen bestimmten Zeitraum erstellt. Das Datum wird festgelegt, ab wann die Zahlungseingänge für die Rechnungserstellung berücksichtigt werden sollen. Vom Programm wird standardmäßig das Datum der ältesten Buchung vorgeschlagen. Dieses Datum kann durch Überschreiben abgeändert werden.

Vorrangige Abtretungen / Pfändungen berücksichtigen

Die im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis erfassten vorrangigen Abtretungen und / oder vorrangigen Pfändungen werden bei der Rechnungslegung berücksichtigt.

Zinsen berücksichtigen

Die im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis ausgewiesenen Zinsen werden in der Rechnungslegung berücksichtigt.

Bestrittene Beträge berücksichtigen

Die vom Schuldner bestrittenen Forderungen werden in der Rechnungslegung berücksichtigt. Ist diese Option gewählt, wird der bestrittene Betrag von der Forderung des Gläubigers abgezogen und in dieser Höhe in der Rechnungslegung berücksichtigt.

Ausfallforderungen berücksichtigen

In der Rechnungslegung werden die im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis vermerkten Ausfallforderungen von der vom Gläubiger beanspruchten Forderung abgezogen. Sollen Ausfallforderungen nicht berücksichtigt werden und der volle Forderungsbetrag in die Rechnungslegung eingestellt werden, wird diese Option nicht gewählt.

Aufschiebend / auflösend bedingte Beträge berücksichtigen

Aufschiebend oder auflösend bedingte Beträge werden in der Rechnungslegung berücksichtigt. Ist diese Option gewählt, werden die entsprechenden Beträge von der Forderung des jeweiligen Gläubigers abgezogen und in dieser Höhe in der Rechnungslegung berücksichtigt.

Bonus berücksichtigen in Höhe von

Es wird festgelegt, in welcher Höhe (Prozentsatz) der dem Schuldner gemäß § 292 I InsO zustehende Bonus berück- sichtigt werden soll.

Wohlverhaltensperiode

Beabsichtigt der Schuldner, einen Antrag auf Restschuldbefreiung zu stellen, kann die geschätzte Dauer der Wohlverhaltensperiode in Jahren eingetragen werden. Wegen § 287 Abs. 2 InsO schlägt das Programm hier 6 vor. War der Schuldner bereits vor dem 1. Januar 1997 zahlungsunfähig, wird der Programmvorschlag mit einer 5 überschrieben. In der Rechnungslegung wird für die Dauer der Restschuldbefreiung eine Zeile ausgewiesen, in der Spalte Zeitraum werden die zeitlichen Daten angegeben. In der Spalte Verfahrensstand wird der Zeitraum mit [] Jahr WVP (= Wohlverhaltensperiode) bezeichnet.

Anderkonten

Die Salden aller Anderkonten werden aufgeführt.

Verteilungsbeträge (Zahlungsausgänge)

Die Gläubiger (gegebenenfalls einschließlich des Gerichts) werden aufgelistet.

Die Bankverbindungen für die Zahlungsausgänge zum jeweiligen Gläubiger werden angezeigt.

Der Gesamtforderungsbetrag, die Quote bzw. der Tilgungsbetrag gemäß der Quote wird unter Berücksichtigung der Gerichtskosten aufgelistet.

Funktionen in der Abchlussleiste

Start

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Die Anderkonten und Zahlungsausgänge werden im gewählten Zeitraum ermittelt.

Drucken

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Die Druckparameter für das Vermögensverzeichnis der Treuhänderakte werden festgelegt.

Direktdruck

Der Druck erfolgt direkt auf den gewählten Drucker. Zusätzlich kann das Dokument auch in die Dokumentenverwaltung, E‑Akte archiviert werden.

Dokumentenverwaltung

Es erfolgt eine Archivierung in die E-Akte. Die Dokumentenverwaltung, E-Akte wird mit Korrespondenz / Berichte des Treuhänders aufgerufen oder direkt die Kachel E-Akte.

OK und Schließen

Z Ok.png

Die Eingabe wird gespeichert und das Fenster wird geschlossen.

Abbruch und Schließen

Z Schließen.png

Der Vorgang wird abgebrochen und das Fenster wird geschlossen.