Zahlungsplan Optionen

Allgemeines

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Hier werden die notwendigen Festlegungen für den Zahlungsplan getroffen.

Funktionen im Bearbeitungsbereich

Akte

Infomativ wird die Aktennummer und die Aktenkurzbezeichnung angezeigt.

Mandant

Infomativ wird die Adressnummer und der Name des Schuldners angezeigt.

Einmalzahlung

Bietet der Schuldner eine einmalige Zahlung an und soll diese im Zahlungsplan berücksichtigt werden, wird die Option Einmalzahlung gewählt. Des Weiteren findet diese Zahlung Berücksichtigung im Schuldenbereinigungsplan.

Laufzeit

Startdatum

Das Datum wird eingegeben, welches den Gläubigern für den Beginn einer Zahlung durch den Schuldner vorgeschlagen werden soll, z. B. 05/2017 für Mai 2017.

Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren

Für einen Zahlungsplan im Rahmen eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuchs kann die vermutete Dauer der Schuldenbereinigung in Monaten eingetragen werden. Im Zahlungsplan wird für den Zeitraum des außergerichtlichen Einigungsversuchs eine Zeile ausgewiesen und in der Spalte Zeitraum mit den zeitlichen Daten beschrieben. In der Spalte Verfahrensstand wird der Zeitraum mit aSBV (=außergerichtliche Schuldenbereinigung) bezeichnet.

Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren / Insolvenzverfahren

Soll die Dauer eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsversuchs und/oder eines Verbraucherinsolvenzverfahrens in die Laufzeit des Zahlungsplans einbezogen werden, kann die voraussichtliche Dauer in Monaten eingetragen werden. Im Zahlungsplan wird zur Berechnung dieses Zeitraumes eine Zeile ausgewiesen, in der Spalte Zeitraum werden diese Daten angegeben. In der Spalte Verfahrensstand wird der Zeitraum mit Inso-Verfahren bezeichnet. Soll ein Zahlungsplan nur für die außergerichtliche Schuldenbereinigung unabhängig von § 114 InsO erstellt werden, kann hier eine 0 vermerkt werden.

Wohlverhaltensperiode

Beabsichtigt der Schuldner einen Antrag auf Restschuldbefreiung zu stellen, kann die geschätzte Dauer der Wohlverhaltensperiode in Jahren eingetragen werden. Wegen § 287 Abs.2 InsO schlägt das Programm 6 vor. War der Schuldner bereits vor dem 1. Januar 1997 zahlungsunfähig, wird der Programmvorschlag mit einer 5 überschrieben. Im Zahlungsplan wird für die Dauer der Restschuldbefreiung eine Zeile ausgewiesen, in der Spalte Zeitraum werden die zeitlichen Daten angegeben. In der Spalte Verfahrensstand wird der Zeitraum mit [] Jahr WVP (= Wohlverhaltensperiode) bezeichnet.

Besonderheiten

Vorrangige Abtretungen / Pfändungen berücksichtigen

Es kann festgelegt werden, ob im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis erfasste vorrangige Abtretungen und/oder vorrangige Pfändungen bei der Erstellung des Zahlungsplans berücksichtigt werden sollen.

Eröffnungsbeschluss erwartet zum

Das erwartete Datum des Eröffnungbeschlusses wird zur Berechnung des 2 Jahres-Zeitraumes gemäß § 114 Abs. 1 InsO eingegeben bzw. bei der Pfändung gemäß § 114 Abs. 3 InsO der Monats-Zeitraum. Das Datum muss aufgrund des durch die Insolvenzordnung vorgesehenen Verfahrensablaufs im Zeitraum des gerichtlichen Schuldenbereinigungs- bzw. Insolvenzverfahrens liegen. Ein entsprechender Programmvorschlag kann bei Bedarf überschrieben werden. Der zeitliche Rahmen ergibt sich aus den Eingaben bezgl. Startdatum und Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren.

Bonus berücksichtigen in Höhe von

Es wird ausgewählt, in welcher Höhe (Prozentsatz) der dem Schuldner gemäß § 292 I InsO zustehende Bonus berück- sichtigt werden soll. Der entsprechende Betrag wird automatisch im Zahlungsplan ausgewiesen.

Bestrittene Beträge berücksichtigen

Es wird ausgewählt, ob vom Schuldner bestrittene Forderungen im Zahlungsplan berücksichtigt werden sollen. Ist diese Option gewählt, wird der bestrittene Betrag von der Forderung des Gläubigers abgezogen.

Ausfallforderungen berücksichtigen

Im Zahlungsplan werden die im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis vermerkten Ausfallforderungen von der vom Gläubiger beanspruchten Forderung abgezogen. Sollen Ausfallforderungen nicht berücksichtigt werden und der volle Forderungsbetrag in den Zahlungsplan eingestellt werden, wird diese Option nicht gewählt.

Aufschiebend/auflösend bedingte Beträge berücksichtigen

Es wird gewählt, ob auflösend oder aufschiebend bedingte Beträge im Zahlungsplan berücksichtigt werden sollen. Ist diese Option gewählt, werden die entsprechenden Beträge von der Forderung des Gläubigers abgezogen.

Zinsen berücksichtigen

Die im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis ausgewiesenen Zinsen werden im Zahlungsplan berücksichtigt.

monatliche Ausgabe

Soll die Zahlungsverteilung monatlich ausgewiesen werden, wird diese Einstellung gewählt. Zu beachten ist, dass dadurch gegebenenfalls der Umfang des Zahlungsplans stark vergrößert wird.

Geschätzte Kosten vereinfachtes Insolvenzverfahren

Treuhändervergütung berechnen

Während des vereinfachten Insolvenzverfahrens richtet sich der Vergütungsanspruch des Treuhänders nach den §§ 313 Abs. 1, 65 InsO. Vom Programm wird der Regelsatz für die Treuhändervergütung gemäß § 13 Abs. 1 InsVV iHv 15 % des Wertes der Insolvenzmasse vorgeschlagen. Die Berechnung der Treuhändervergütung kann im Zahlungsplan unter Vergütung nachvollzogen werden. Die Mindestgebühr für den Treuhänder wird vom Programm automatisch berücksichtigt.

Auslagen

Im vereinfachten Insolvenzverfahren hat der Treuhänder gemäß §§ 313 Abs. 1, 65 InsO i.V.m. § 8 Abs. 3 InsVV Anspruch auf einen Auslagenpauschsatz von 15 % auf die Regelvergütung. Die Summe aus diesem Betrag und die errechnete Treuhändervergütung wird im Zahlungsplan je nachdem, ob eine Deckung durch das pfändbare Einkommen des Schuldners vorliegt, unter Kosten gedeckt bzw. Kosten Schuldner aufgeführt.

Verfahrenskosten

Sollen die geschätzten Verfahrenskosten des vereinfachten Insolvenzverfahrens im Zahlungsplan berücksichtigt werden, wird der Betrag vermerkt.

Geschätzte Kosten Restschuldbefreiungsverfahren

Treuhändervergütung berechnen

Hier kann festgelegt werden, ob die Treuhändervergütung für das Restschuldbefreiungsverfahren automatisch berechnet und im Zahlungsplan berücksichtigt werden soll. Wie sich die errechnete Vergütung des Treuhänders zusammensetzt, kann dem Zahlungsplan unter Kosten entnommen werden.

Auslagen

Gemäß § 293 Abs. 1 InsO i.V.m. § 16 Abs. 1 S. 2 u. 3 InsVV hat der Treuhänder im Restschuldbefreiungsverfahren einen Auslagenersatzanspruch. Auslagen und Verfahrenskosten werden addiert und im Zahlungsplan in den Spalten Kosten gedeckt bzw. Kosten Schuldner veranschlagt ausgewiesen.

Verfahrenskosten

Hier können die geschätzten Verfahrenskosten für das Restschuldbefreiungsverfahren vermerkt werden.

Funktionen in der Abschlussleiste

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Abbruch und Schließen

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Der Vorgang wird abgebrochen und das Fenster wird geschlossen.