Zwangsvollstreckung (Einstellungen) - Bescheide

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Allgemeines

Speichert die eingegebenen Daten und beendet die Programmfunktion.Beendet die Programmfunktion. Eine Speicherung erfolgt nicht.Diese Legende zeigt an, wie die vorgenommene Einstellungen wirken: Zentral: Einstellungen, die mit roter Schrift hervorgehoben sind, wirken sich auf das gesamte RA-MICRO Netzwerk aus. Lokal: In blauer Schrift gekennzeichnete Einstellungsmöglichkeiten betreffen nur die Einstellungen für den gerade angemeldeten Benutzer.AllgemeinForderungskontoMaßnahmenDruckerMaßnahmenplanerSoll im Antragsformular ein Adresszusatz, der mit der Programmfunktion Adressfenster erfasst worden ist, nicht angegeben werden, dann wählen Sie diese Einstellung.Ist diese Einstellung gewählt, wird nach der Erstellung eines Antrags auf Erlass eines Mahnbescheides oder Vollstreckungsbescheides die Eingabemaske Übersendungsanschreiben aufgerufen. Sie können nun ein Übersendungsanschreiben an den Mandanten oder einen Dritten mit oder ohne Vergütungsberechnung drucken, durch das Sie den Empfänger über den Verfahrensstand in Kenntnis setzen.Hier kann ein Auslagenbetrag eingegeben werden, der beim Erstellen eines Mahnbescheids immer vorgeschlagen werden soll. Der hier hinterlegte Betrag wird bei der Erstellung des Mahnbescheidsantrags als vorgerichtliche Kosten in das Forderungskonto gebucht. Der Buchungstext entspricht der Bezeichnung der Auslagen.Die Bezeichnung für die vorgenannten Auslagen des Antragstellers, z. B. Formularkosten, kann hier eingetragen werden.Hier wird zu Ihrer Information angezeigt, ob die alternative Anrechnungsmethode der Geschäftsgeb. gem. Nr. 2300 VV RVG Anwendung findet. Wollen Sie diese Einstellung an- oder abwählen, so rufen Sie bitte in Einstellungen Gebühren / Kosten die Karteikarte Allgemein auf.Bei Wahl dieser Einstellung kann eine Anrechnung der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG gemäß der Vorbemerkung 3 Abs. IV VV RVG durchgeführt werden.Wählen Sie diese Einstellung, um die Berechnung gemäß dem BGH Urteil vom 07.03.2007, Aktenzeichen VIII ZR 86 / 06, durchzuführen. Bei gewählter Einstellung Verfahrensgebühr kürzen können Sie bei der Erstellung eines Mahnbescheids entscheiden, ob der Rechnungsbetrag des vorgerichtlichen Mahnschreibens als Nebenforderung, als weitere Hauptforderung oder nicht berücksichtigt werden soll. Die Verfahrensgebühr für den Mahnbescheid wird um den Anrechnungsbetrag gekürzt.Ist diese Einstellung aktiv, wird bis zu einer bestimmten vom Anwender festlegbaren Bagatellgrenze - voreingestellt sind 10,00 € - beim aut. MB kein Mahnbescheid erstellt. Bei Stapelmahnbescheiden wird ebenfalls kein MB-Antrag erstellt, wenn die Hauptforderung unter der Bagatellgrenze liegt. Nicht im MB berücksichtigte Bagatellforderungen werden im Protokoll zur Stapelverarbeitung vermerkt.Wählen Sie diese Einstellung, wenn der Zinsrückstand im Mahnbescheid ausgewiesen werden soll. Nur bei Wahl dieser Einstellung steht auch die Einstellung Zinsberechnung bis zum Antragsdatum des Mahnbescheids zur Verfügung. Sofern Zahlungen auf die Hauptforderung erfolgt sind, beachten Sie bitte diesen Hinweis.Bei Wahl dieser Einstellung wird der Zinsrückstand für die Zeit vom Datum der ersten Buchung im Forderungskonto bis zum Zeitpunkt der Antragstellung des Mahnbescheidsantrags berechnet. Wenn Sie die Einstellung nicht wählen, wird im Antrag auf Erlass des Mahnbescheides der Zinsrückstand nur für den Zeitraum vom ersten Buchungsdatum bis zum Datum der letzten Buchung im Forderungskonto berechnet. Diese Einstellung ist nur anwählbar, wenn die darüberliegende Einstellung Zinsrückstand im Mahnbescheid ausweisen ausgewählt wurde !Ist diese Einstellung gewählt, können die Gerichtskosten direkt in das Forderungskonto gebucht werden. Anderenfalls werden die Gerichtskosten bei der Erstellung des Mahnbescheidsantrags nicht gebucht.Ist diese Einstellung gewählt, können die Gerichtskosten direkt in das Aktenkonto und Journal gebucht werden. Anderenfalls werden die Gerichtskosten bei der Erstellung des Mahnbescheidsantrags nicht gebucht.Wenn Sie diese Einstellung wählen, wird automatisch bei der Buchung der Gerichtskosten ins Journal eine Belegnummer vergeben. Die Einstellung steht nur zur Verfügung, wenn Sie mit der Finanzbuchhaltung I arbeiten und obige Einstellung Für Mahnbescheide buchen gewählt ist.Mahnverfahren ArbGMahnverfahren automatisiertZwangsvollstreckung (Einstellungen) Anträge Allgemein.png

Zu beachten ist, dass Programmeinstellungen nur von den Benutzern geändert werden können, denen dazu die Programmrechte eingeräumt wurden:

  • Lokale Einstellungen können alle Benutzer ändern, die das Programmrecht Lokale Grundeinstellungen ändern in der Rechteverwaltung besitzen.
  • Zentrale Einstellungen können nur Benutzer mit Verwalterrechten ändern.

Funktionen im Bearbeitungsbereich

Adresszusatz unterdrücken

Soll im Antragsformular ein Adresszusatz, der mit der Programmfunktion Adressfenster erfasst worden ist, nicht angegeben werden, dann wählen Sie diese Einstellung.

Übersendungsanschreiben an Mandanten drucken

Ist diese Einstellung gewählt, wird nach der Erstellung eines Antrags auf Erlass eines Mahnbescheides oder Vollstreckungsbescheides die Eingabemaske Übersendungsanschreiben aufgerufen. Sie können nun ein Übersendungsanschreiben an den Mandanten oder einen Dritten mit oder ohne Vergütungsberechnung drucken, durch das Sie den Empfänger über den Verfahrensstand in Kenntnis setzen.

Vorschlag Auslagen des Antragstellers

Hier kann ein Auslagenbetrag eingegeben werden, der beim Erstellen eines Mahnbescheids immer vorgeschlagen werden soll. Der hier hinterlegte Betrag wird bei der Erstellung des Mahnbescheidsantrags als vorgerichtliche Kosten in das Forderungskonto gebucht. Der Buchungstext entspricht der Bezeichnung der Auslagen.

Bezeichnung Auslagen des Antragstellers

Die Bezeichnung für die vorgenannten Auslagen des Antragstellers, z. B. Formularkosten, kann hier eingetragen werden.

Alternative Anrechnungsmethode der Geschäftsgeb. gem. Nr. 2300 VV RVG

Hier wird zu Ihrer Information angezeigt, ob die alternative Anrechnungsmethode der Geschäftsgeb. gem. Nr. 2300 VV RVG Anwendung findet. Wollen Sie diese Einstellung an- oder abwählen, so rufen Sie bitte in Einstellungen Gebühren / Kosten die Karteikarte Allgemein auf.

Geschäftsgebühr kürzen

Bei Wahl dieser Einstellung kann eine Anrechnung der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG gemäß der Vorbemerkung 3 Abs. IV VV RVG durchgeführt werden.

Verfahrensgebühr kürzen

Wählen Sie diese Einstellung, um die Berechnung gemäß dem BGH Urteil vom 07.03.2007, Aktenzeichen VIII ZR 86 / 06, durchzuführen. Bei gewählter Einstellung Verfahrensgebühr kürzen können Sie bei der Erstellung eines Mahnbescheids entscheiden, ob der Rechnungsbetrag des vorgerichtlichen Mahnschreibens als Nebenforderung, als weitere Hauptforderung oder nicht berücksichtigt werden soll. Die Verfahrensgebühr für den Mahnbescheid wird um den Anrechnungsbetrag gekürzt.

Forderungskonto

Ist diese Einstellung gewählt, können die Gerichtskosten direkt in das Forderungskonto gebucht werden. Anderenfalls werden die Gerichtskosten bei der Erstellung des Mahnbescheidsantrags nicht gebucht.

Aktenkonto und Journal

Ist diese Einstellung gewählt, können die Gerichtskosten direkt in das Aktenkonto und Journal gebucht werden. Anderenfalls werden die Gerichtskosten bei der Erstellung des Mahnbescheidsantrags nicht gebucht.

Für Journalbuchung Belegnummer vergeben

Wenn Sie diese Einstellung wählen, wird automatisch bei der Buchung der Gerichtskosten ins Journal eine Belegnummer vergeben. Die Einstellung steht nur zur Verfügung, wenn Sie mit der Finanzbuchhaltung I arbeiten und obige Einstellung Für Mahnbescheide buchen gewählt ist.

keinen MB-Antrag stellen bis (Bagatellgrenze)

Ist diese Einstellung aktiv, wird bis zu einer bestimmten vom Anwender festlegbaren Bagatellgrenze - voreingestellt sind 10,00 € - beim aut. MB kein Mahnbescheid erstellt. Bei Stapelmahnbescheiden wird ebenfalls kein MB-Antrag erstellt, wenn die Hauptforderung unter der Bagatellgrenze liegt. Nicht im MB berücksichtigte Bagatellforderungen werden im Protokoll zur Stapelverarbeitung vermerkt.

Zinsrückstand im MB-Antrag ausweisen

Wählen Sie diese Einstellung, wenn der Zinsrückstand im Mahnbescheid ausgewiesen werden soll. Nur bei Wahl dieser Einstellung steht auch die Einstellung Zinsberechnung bis zum Antragsdatum des Mahnbescheids zur Verfügung.

Einstellung - Zinsrückstand im Mahnbescheid ausweisen - Hinweis bei Zahlung auf Hauptforderung
Sofern Zahlungen auf die Hauptforderung erfolgt sind, beachten Sie bitte diesen Hinweis: Sofern Zahlungen auf die Hauptforderung erfolgten und diese in dem Forderungskonto berücksichtigt sind, werden auch bei nicht gewählter Option Zinsrückstand im Mahnbescheid ausweisen, die bis zur Mahnantragstellung angefallenen Zinsen in Zeile 43 des Mahnbescheidsantrages angegeben. Sofern diese Angaben nicht in den Mahnantrag übernommen werden sollen, sind diese manuell zu löschen.

Der Ausweis der Zinsen im Mahnbescheidsantrag erfolgt auch bei nicht gewählter Option, da anderenfalls die durch die Zahlung bereits beglichenen Zinsen in Zeile 40 des Mahnantrages erneut geltend gemacht würden. Das Programm weist daher in diesem Fall in Zeile 43 des Mahnantrages die für den Zeitraum von der Zahlung auf die Hauptforderung bis zur Mahnantragstellung angefallenen Zinsen aus. In Zeile 40 des Mahnantrages wird sodann der neuerliche Zinsbeginn mit dem Tag der Mahnantragstellung angegeben.

Weiterhin würden bei Zahlungen, die nur auf die Hauptforderung und nicht zusätzlich auch auf die Zinsen verrechnet wurden, bei nicht gewählter Option Zinsrückstand im Mahnbescheid ausweisen, die bis zur Zahlung angefallenen Zinsen unberücksichtigt bleiben.

Beispiel: Hauptforderung beträgt € 1.000,00 zuzüglich Zinsen ab dem 01.01.2011. Eine Zahlung am 01.02.2011 über € 900,00 wird mit der Hauptforderung verrechnet, so dass ein Mahnantrag über € 100,00 gestellt wird. In diesem Fall würden bei nicht gewählter Option Zinsrückstand im Mahnbescheid ausweisen die für den Zeitraum 01.01. bis 01.02.2011 auf die Hauptforderung über € 1.000,00 angefallenen Zinsen unberücksichtigt bleiben.

Zinsberechnung bis zum Antragsdatum des MB-Antrags

Bei Wahl dieser Einstellung wird der Zinsrückstand für die Zeit vom Datum der ersten Buchung im Forderungskonto bis zum Zeitpunkt der Antragstellung des Mahnbescheidsantrags berechnet. Wenn Sie die Einstellung nicht wählen, wird im Antrag auf Erlass des Mahnbescheides der Zinsrückstand nur für den Zeitraum vom ersten Buchungsdatum bis zum Datum der letzten Buchung im Forderungskonto berechnet. Diese Einstellung ist nur anwählbar, wenn die darüberliegende Einstellung Zinsrückstand im Mahnbescheid ausweisen ausgewählt wurde!

Funktionen in der Abschlussleiste

Zentral / Lokal

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Diese Legende zeigt an, wie die vorgenommene Einstellungen wirken:

  • Zentral: Einstellungen, die mit roter Schrift hervorgehoben sind, wirken sich auf das gesamte RA-MICRO Netzwerk aus.
  • Lokal: In blauer Schrift gekennzeichnete Einstellungsmöglichkeiten betreffen nur die Einstellungen für den gerade angemeldeten Benutzer.

OK und Schließen

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Speichert die eingegebenen Daten und beendet die Programmfunktion.

Abbruch und Schließen

Z Schließen.png

Beendet die Programmfunktion. Eine Speicherung erfolgt nicht.