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von An.Gö

Forderungssachen importieren - Einstellungen: Unterschied zwischen den Versionen

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==Allgemeines==
==Allgemeines==
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Datei:Mahnverfahren_Forderungssachen_Importieren_Einstellungen.png|


rect 118 57 223 80 [[Akte]]
rect 224 57 328 81 [[Drucker]]
rect 328 57 433 82 [[Adressen]]
rect 433 57 537 82 [[Wiedervorlage]]
rect 31 115 428 135 [[Forderungskonto]]
rect 435 115 527 135 [[a]]
rect 32 139 186 158 [[a]]
rect 33 164 427 182 [[a]]
rect 33 190 217 207 [[a]]
rect 33 246 143 354 [[a]]
rect 163 246 626 265 [[a]]
rect 19 429 136 447 [[a]]
rect 491 419 571 458 [[a]]
rect 571 419 650 457 [[a]]


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Vor dem ersten Importvorgang sind in den Einstellungen grundlegende Festlegungen erforderlich.  
Vor dem ersten Importvorgang sind in den Einstellungen grundlegende Festlegungen erforderlich.  



Version vom 5. April 2017, 17:26 Uhr

Hauptseite > Mahnverfahren > Forderungssachen importieren > Der Import von Dateien in die Zwangsvollstreckung


Allgemeines

Vor dem ersten Importvorgang sind in den Einstellungen grundlegende Festlegungen erforderlich.

Besondere Schnittstellen: Importieren Sie Daten mit der Schnittstelle AS4_11, steht zusätzlich Kanzleiname (Auftragsbeginn) zur Verfügung. Hier ist der Zeichensatz einzutragen, der mit dem Absender der Daten vereinbart wurde und der vor einem jeden Auftrag steht.

Sofern Sie Daten über die Schnittstellen Import1 oder ImportVC importieren, können Sie folgende Sonderfunktionen nutzen: Akte ablegen, Adressen nachträglich ändern und Buchen in bestehende Forderungskonten.

Vertragsanwälte der Creditrefrorm sollten Z64 Import Forderungssachen mittels der Schnittstelle ImportVC durchführen. Diese Schnittstelle ist Grundlage und Voraussetzung für automatisch innerhalb der Zwangsvollstreckung erstellte Sachstandsdateien, welche der Creditreform in regelmäßigen Abständen übermittelt werden können. Sie bietet zudem die Möglichkeit, an die Creditreform gesendete Sachstandsdateien nach einer bestimmten Zeit automatisch zu löschen.