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===Nr. 7000 Nr. 2 VV RVG=== | |||
Die Auslagekosten für elektronisch gespeicherte Dateien können bei der RVG-Berechnung geltend gemacht werden. Hierzu wird unter Erfassen die Anzahl der elektronisch gespeicherten Dateien eingegeben. Der entsprechende Pauschalbetrag wird automatisch berechnet und in das rechte Feld dieser Zeile eingelesen. | |||
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Version vom 17. Mai 2017, 13:59 Uhr
Hauptseite > Gebühren > RVG Berechnung
RVG Berechnung | |||||||||
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Video: RVG Berechnung
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Allgemeines
Datei:RVG-Berechnungsfenster.png
Mit dieser Programmfunktion können Rechtsanwaltsgebühren nach dem RVG berechnet und, falls es gewünscht ist, auch direkt in das betreffende Aktenkonto und in die OP-Liste gebucht werden. Auch eine Übernahme der erstellten Rechnung in die Zwischenablage zur Weiterbearbeitung in Word oder der Kanzlei-Textverarbeitung ist möglich. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Rechnung zu drucken und die Tatbestände als Vorlage zu speichern. Die Programmfunktion kann auch mit der Tastenkombination altgr+b aufgerufen werden.
Funktionen in der Toolbar
→ Enwürfe/Vorlagen
Funktionen im Bearbeitungsbereich
KostO
Solange noch keine Tatbestände ausgewählt wurden, kann hier zum → KostO-Fenster gewechselt werden.
Auftraggeber
Dient der Erfassung der Auftraggeberanzahl. Das Programm errechnet dann automatisch die Erhöhung der Gebührenquote gemäß Nr. 1008 RVG.
Gebührentabelle
Ermöglicht die Wahl zwischen der Gebührentabelle nach dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz oder der nach altem Recht.
Nr. 7000 Nr. 1 RVG
Auslagekosten für die Vervielfältigung von Dokumenten können bei der RVG-Berechnung geltend gemacht werden.
→ Erfassen
Nr. 7000 Nr. 2 VV RVG
Die Auslagekosten für elektronisch gespeicherte Dateien können bei der RVG-Berechnung geltend gemacht werden. Hierzu wird unter Erfassen die Anzahl der elektronisch gespeicherten Dateien eingegeben. Der entsprechende Pauschalbetrag wird automatisch berechnet und in das rechte Feld dieser Zeile eingelesen.