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Die für die Gebührenrechnung entstandenen Zusatzkosten und sonstigen Auslagen werden erfasst. | Die für die Gebührenrechnung entstandenen Zusatzkosten und sonstigen Auslagen werden erfasst. | ||
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===Übertrag der Gebührenpositionen=== | |||
=====Post, Telekommunikationsentgelte===== | |||
Dient der Auswahl der abzurechnenden Post- und Telekommunikationsentgelte. | |||
1. Einzelberechnung (Nr. 7001 VV RVG) sollte gewählt werden, wenn unter [ bereits einzelne Positionen erfasst wurden. Durch Klick/Touch auf AUSWAHL - Vorlagen durch LIN können diese Positionen aufgelistet und in die Kostenrechnung übernommen werden. | |||
2. Pauschalsatz sollte gewählt werden, wenn die Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV RVG vom Programm berechnet werden soll. | |||
Voreingestellt ist die jeweils günstigste Option: nämlich Einzelberechnung, wenn die bereits erfassten Auslagen mehr als 20 % der Gebühren (bzw. mehr als 20,- €) ausmachen und Pauschalsatz, wenn das Gegenteil der Fall ist. | |||
3. freier Betrag sollte gewählt werden, wenn entweder keine Post- und Telekommunikationsentgelte abgerechnet werden oder aber ein bisher nicht erfasster Betrag in die Rechnung aufgenommmen werden soll. Im letztgenannten Fall kann der Betrag im obersten rechten Feld erfasst werden. | |||
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Version vom 22. Mai 2017, 09:36 Uhr
Hauptseite > Gebühren > [[Gebühren Rechnung Fam Zusatzkosten]
Allgemeines
Zusatzkosten
Die für die Gebührenrechnung entstandenen Zusatzkosten und sonstigen Auslagen werden erfasst.
Funktionen im Bearbeitungsbereich
Übertrag der Gebührenpositionen
Post, Telekommunikationsentgelte
Dient der Auswahl der abzurechnenden Post- und Telekommunikationsentgelte. 1. Einzelberechnung (Nr. 7001 VV RVG) sollte gewählt werden, wenn unter [ bereits einzelne Positionen erfasst wurden. Durch Klick/Touch auf AUSWAHL - Vorlagen durch LIN können diese Positionen aufgelistet und in die Kostenrechnung übernommen werden.
2. Pauschalsatz sollte gewählt werden, wenn die Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV RVG vom Programm berechnet werden soll.
Voreingestellt ist die jeweils günstigste Option: nämlich Einzelberechnung, wenn die bereits erfassten Auslagen mehr als 20 % der Gebühren (bzw. mehr als 20,- €) ausmachen und Pauschalsatz, wenn das Gegenteil der Fall ist.
3. freier Betrag sollte gewählt werden, wenn entweder keine Post- und Telekommunikationsentgelte abgerechnet werden oder aber ein bisher nicht erfasster Betrag in die Rechnung aufgenommmen werden soll. Im letztgenannten Fall kann der Betrag im obersten rechten Feld erfasst werden.