Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 11: | Zeile 11: | ||
==Allgemeines== | ==Allgemeines== | ||
[[Datei:bilzus start.gif]] | |||
Diese Funktion ermöglicht beispielweise die Konsolidierung von Zahlen unterschiedlicher Standorte. Im Rahmen der Zusammenführung werden die Daten der herkömmlichen Buchhaltung lediglich in auswertender Form dargestellt. Das Buchen selbst ist hier nicht möglich. | |||
Je nachdem, in welchem Datenpool das Programm startet, wird für diesen Pool eine Datenbank für die Zusammenführung der Datenbestände angelegt. | |||
Die Funktion Zusammenführung von Datenpools kann nur für Buchhaltungen mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG (Bilanzierung) durchgeführt werden. | |||
Das Buchungsjahr wird eingegeben, ab dem die Zusammenführung der Datenbestände durchgeführt werden soll. | |||
Diese Einstellung wird gewählt, wenn das Wirtschaftsjahr am 31.12. endet. | |||
Weicht das Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr ab, wird diese Option gewählt und der 1. Monat des Wirtschaftsjahres hier eingetragen. Wenn das Wirtschaftsjahr z.B. am 01.05. beginnt, wäre hier der Monat 05 einzutragen. | |||
==Zusammenführung von Datenpools - Auswerten== | |||
==Funktionen im Bearbeitungsbereich== | ==Funktionen im Bearbeitungsbereich== |
Version vom 23. Mai 2017, 13:04 Uhr
Hauptseite > FIBU II > Datenpools zusammenführen
Datenpools zusammenführen (FIBU II) | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
Allgemeines
Diese Funktion ermöglicht beispielweise die Konsolidierung von Zahlen unterschiedlicher Standorte. Im Rahmen der Zusammenführung werden die Daten der herkömmlichen Buchhaltung lediglich in auswertender Form dargestellt. Das Buchen selbst ist hier nicht möglich.
Je nachdem, in welchem Datenpool das Programm startet, wird für diesen Pool eine Datenbank für die Zusammenführung der Datenbestände angelegt.
Die Funktion Zusammenführung von Datenpools kann nur für Buchhaltungen mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG (Bilanzierung) durchgeführt werden.
Das Buchungsjahr wird eingegeben, ab dem die Zusammenführung der Datenbestände durchgeführt werden soll.
Diese Einstellung wird gewählt, wenn das Wirtschaftsjahr am 31.12. endet.
Weicht das Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr ab, wird diese Option gewählt und der 1. Monat des Wirtschaftsjahres hier eingetragen. Wenn das Wirtschaftsjahr z.B. am 01.05. beginnt, wäre hier der Monat 05 einzutragen.