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===Ausbaugrad=== | |||
Der Ausbaugrad steuert die Ausgabeart der Mitteilungen des Mahngerichtes an den Teilnehmer des EDA E-Mahnverfahrens, sowie den Umfang der Anträge, welche beim Mahngericht elektronisch eingereicht werden können. Soll der Ausbaugrad erweitert werden, ist dies bei dem zuständigen Mahngericht schriftlich zu beantragen. | |||
====Ausbaugrad 0==== | |||
Im Ausbaugrad 0 werden dem Mahngericht lediglich Mahnbescheidsanträge per Diskette oder Datei übermittelt. Sämtliche Nachrichten/Mitteilungen des Mahngerichts erhält der Teilnehmer des EDA E-Mahnverfahrens in schriftlicher Form. Folgeanträge wie Neuzustellungsanträge sind schriftlich bei dem Mahngericht einzureichen. | |||
====Ausbaugrad 31==== | |||
Der Ausbaugrad 31 erweitert den Ausbaugrad 0. | |||
Im Ausbaugrad 31 übermittelt das Mahngericht folgende Nachrichten: | |||
Kosten-/Erlassnachrichten für Mahnbescheide, | |||
Zustellungs-/Nichtzustellungsnachrichten für Mahnbescheide, | |||
Kosten-/Erlassnachrichten für Vollstreckungsbescheide, | |||
Widerspruchsnachrichten, | |||
Zustellungs-/Nichtzustellungsnachrichten für Vollstreckungsbescheide. | |||
Folgende Anträge können bei dem Mahngericht eingereicht werden: | |||
Antrag auf Erlass des Mahnbescheides, | |||
Antrag auf Neuzustellung des Mahnbescheides, | |||
Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheides, | |||
Antrag auf Neuzustellung des Vollstreckungsbescheides. | |||
====Ausbaugrad 127==== | |||
Der Ausbaugrad 127 erweitert den Ausbaugrad 31. | |||
Im Ausbaugrad 127 übermittelt das Mahngericht zusätzlich folgende Nachrichten/Mitteilungen: | |||
Abgabenachrichten, | |||
Monierungen. | |||
Zusätzlich zum Ausbaugrad 31 können bei dem Mahngericht eingereicht werden: | |||
Antrag auf Abgabe an das Prozessgericht, | |||
Antrag auf Einzug der Kosten für das streitige Verfahren. | |||
Monierungen werden durch das Mahngericht in schriftlicher Form zur Beantwortung übermittelt, sofern ein Mitwirken erforderlich ist. Die Erstellung von Monierungsantworten über EDA E-Mahnverfahren ist nicht möglich. Unter Umständen erhält der Anwender nur über das EDA E-Mahnverfahren lediglich eine Information darüber, dass es eine Monierung gab, der jedoch der Rechtspfleger bereits abgeholfen hat. |
Version vom 29. Mai 2017, 14:18 Uhr
Hauptseite > Mahnverfahren > E-Mahnverfahren
E-Mahnverfahren | |||||||
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Allgemeines
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Funktionen im Bearbeitungsbereich
Funktionen in der Abschlussleiste
Weitere Funktionen und Erklärungen
Ausbaugrad
Der Ausbaugrad steuert die Ausgabeart der Mitteilungen des Mahngerichtes an den Teilnehmer des EDA E-Mahnverfahrens, sowie den Umfang der Anträge, welche beim Mahngericht elektronisch eingereicht werden können. Soll der Ausbaugrad erweitert werden, ist dies bei dem zuständigen Mahngericht schriftlich zu beantragen.
Ausbaugrad 0
Im Ausbaugrad 0 werden dem Mahngericht lediglich Mahnbescheidsanträge per Diskette oder Datei übermittelt. Sämtliche Nachrichten/Mitteilungen des Mahngerichts erhält der Teilnehmer des EDA E-Mahnverfahrens in schriftlicher Form. Folgeanträge wie Neuzustellungsanträge sind schriftlich bei dem Mahngericht einzureichen.
Ausbaugrad 31
Der Ausbaugrad 31 erweitert den Ausbaugrad 0. Im Ausbaugrad 31 übermittelt das Mahngericht folgende Nachrichten:
Kosten-/Erlassnachrichten für Mahnbescheide, Zustellungs-/Nichtzustellungsnachrichten für Mahnbescheide, Kosten-/Erlassnachrichten für Vollstreckungsbescheide, Widerspruchsnachrichten, Zustellungs-/Nichtzustellungsnachrichten für Vollstreckungsbescheide.
Folgende Anträge können bei dem Mahngericht eingereicht werden:
Antrag auf Erlass des Mahnbescheides, Antrag auf Neuzustellung des Mahnbescheides, Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheides, Antrag auf Neuzustellung des Vollstreckungsbescheides.
Ausbaugrad 127
Der Ausbaugrad 127 erweitert den Ausbaugrad 31. Im Ausbaugrad 127 übermittelt das Mahngericht zusätzlich folgende Nachrichten/Mitteilungen:
Abgabenachrichten, Monierungen. Zusätzlich zum Ausbaugrad 31 können bei dem Mahngericht eingereicht werden:
Antrag auf Abgabe an das Prozessgericht, Antrag auf Einzug der Kosten für das streitige Verfahren.
Monierungen werden durch das Mahngericht in schriftlicher Form zur Beantwortung übermittelt, sofern ein Mitwirken erforderlich ist. Die Erstellung von Monierungsantworten über EDA E-Mahnverfahren ist nicht möglich. Unter Umständen erhält der Anwender nur über das EDA E-Mahnverfahren lediglich eine Information darüber, dass es eine Monierung gab, der jedoch der Rechtspfleger bereits abgeholfen hat.