Zuletzt bearbeitet vor 4 Jahren
von An.Gö

Formulare Veräußerungsanzeige Eingabemaske: Unterschied zwischen den Versionen

Zeile 13: Zeile 13:
[[Datei:VAZ URBeteiligte K.gif]]
[[Datei:VAZ URBeteiligte K.gif]]


Hier werden Ihnen die Adressdaten der aufgerufenen Beteiligten angezeigt.


Klicken Sie bitte hier auf neu und geben Sie eine Adressnummer oder einen Namen ein, um einen weiteren Beteiligten zu erfassen.


Wählen Sie hier aus, wer Erwerber und wer Veräußerer des Grundstücks ist.


Tragen Sie hier bitte ein, welcher Anteil am Veräußerungsgegenstand jeweils den einzelnen Veräußerern bzw. Erwerbern zuzuordnen ist. Geben Sie die Werte als Bruchbetrag ein (beispielsweise 1/3 oder 1/4).
Die Summe der Anteile der Erwerber sowie der Veräußerer muss jeweils 1/1 betragen. Ansonsten ist ein Eintrag in die Veräußerungsanzeige mit Ok nicht möglich.


[[Category:Notariat]]
[[Category:Notariat]]

Version vom 31. Mai 2017, 10:59 Uhr

Hauptseite > Notariat > Eingabemaske

Allgemeines

Veräußerungsanzeige: Veräußerer und Erwerber erfassen

Die Daten für Veräußerer und Erwerber werden in dieser Eingabemaske erfasst. Eine direkte Eingabe in das in der Eingabemaske Veräußerungsanzeige angezeigte Formular ist nicht möglich.

Diese Eingabemaske wird nach Eingabe und Bestätigung der Urkundenrollen-Nr. automatisch aufgerufen bzw. kann durch Wahl des Buttons Datei:31-05-2017 10-36-26.jpg in der Eingabemaske Veräußerungsanzeige jederzeit aufgerufen werden.

Für mehr Informationen nutzen Sie auch den waagerechten Scrollbalken in der folgenden Grafik.

Datei:VAZ URBeteiligte K.gif

Hier werden Ihnen die Adressdaten der aufgerufenen Beteiligten angezeigt.

Klicken Sie bitte hier auf neu und geben Sie eine Adressnummer oder einen Namen ein, um einen weiteren Beteiligten zu erfassen.

Wählen Sie hier aus, wer Erwerber und wer Veräußerer des Grundstücks ist.

Tragen Sie hier bitte ein, welcher Anteil am Veräußerungsgegenstand jeweils den einzelnen Veräußerern bzw. Erwerbern zuzuordnen ist. Geben Sie die Werte als Bruchbetrag ein (beispielsweise 1/3 oder 1/4).

Die Summe der Anteile der Erwerber sowie der Veräußerer muss jeweils 1/1 betragen. Ansonsten ist ein Eintrag in die Veräußerungsanzeige mit Ok nicht möglich.