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Mit dieser Programmfunktion kann eine Notarkostenrechnung nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) in Verbindung mit dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz II als Endabrechnung oder als Vorschussrechnung deklariert werden. | Mit dieser Programmfunktion kann eine Notarkostenrechnung nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) in Verbindung mit dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz II als Endabrechnung oder als Vorschussrechnung deklariert werden. |
Version vom 14. März 2018, 10:30 Uhr
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Notar Kostenrechnung | |||||||
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Allgemeines
Mit dieser Programmfunktion kann eine Notarkostenrechnung nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) in Verbindung mit dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz II als Endabrechnung oder als Vorschussrechnung deklariert werden. Die Kostenrechnung GNotKG besteht aus den Masken Daten, Rechnungskörper, Textbausteine und Buchung/Druck. Diese Masken können jeweils direkt durch Klick auf die entsprechende Schaltfläche direkt angesteuert werden. In dieser Maske werden die Stammdaten (Aktenangaben) erfasst.