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von An.Kr

Buchungsjahr ändern 2: Unterschied zwischen den Versionen

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Grundsätzlich können Buchungen nur im laufenden Jahr vorgenommen werden. Um Buchungen in einem anderen als dem aktuellen Jahr vorzunehmen, besteht die Möglichkeit, das Buchungsjahr zurückzustellen.


Bei ''Erstes Buchungsdatum'' wird das zulässige erste Buchungsdatum angezeigt, das bei Bedarf geändert werden kann. Das zulässige erste Buchungsdatum wird nach der Erstellung einer Umsatzsteuer-Voranmeldung mit der Programmfunktion ''Einnahmen-Überschuss-Rechnung'' auf den 1. des Folgemonats gesetzt, damit nicht versehentlich Buchungen erfasst werden, die in einen Zeitraum fallen, für den bereits eine Umsatzsteuer-Voranmeldung erstellt wurde. Wenn das zulässige erste Buchungsdatum zurückgesetzt wird, um Buchungen mit einem früheren Datum zu erfassen, muss geprüft werden, ob eine berichtigte Umsatzsteuer-Voranmeldung für den betroffenen Vormonat erforderlich ist.
Grundsätzlich können Buchungen nur für das laufende Kalenderjahr vorgenommen werden. Um Buchungen in einem anderen als dem aktuellen Jahr vorzunehmen, besteht die Möglichkeit, das ''Buchungsjahr'' zu ändern.
 
Das ''Erste Buchungsdatum'' zeigt den Beginn des Zeitraums in dem Buchungen zulässig sind.
 
 
Nach der Erstellung einer Umsatzsteuer-Voranmeldung mit der Programmfunktion ''Einnahmen-Überschuss-Rechnung'' wird das erste zulässige Buchungsdatum auf den 1. des Folgemonats gesetzt. Damit wird sichergestellt, dass nicht versehentlich Buchungen erfasst werden, die in einen Zeitraum fallen, für den bereits eine Umsatzsteuer-Voranmeldung erstellt wurde.
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'''Hinweis''': Wenn das erste zulässige Buchungsdatum zurückgesetzt wird, um Buchungen mit einem früheren Datum zu erfassen, muss geprüft werden, ob eine berichtigte Umsatzsteuer-Voranmeldung für den betroffenen Vormonat erforderlich ist.</blockquote>


[[Category:FIBU]]
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Aktuelle Version vom 31. Mai 2024, 11:41 Uhr

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Buchungsjahrändern.png


Grundsätzlich können Buchungen nur für das laufende Kalenderjahr vorgenommen werden. Um Buchungen in einem anderen als dem aktuellen Jahr vorzunehmen, besteht die Möglichkeit, das Buchungsjahr zu ändern.

Das Erste Buchungsdatum zeigt den Beginn des Zeitraums in dem Buchungen zulässig sind.


Nach der Erstellung einer Umsatzsteuer-Voranmeldung mit der Programmfunktion Einnahmen-Überschuss-Rechnung wird das erste zulässige Buchungsdatum auf den 1. des Folgemonats gesetzt. Damit wird sichergestellt, dass nicht versehentlich Buchungen erfasst werden, die in einen Zeitraum fallen, für den bereits eine Umsatzsteuer-Voranmeldung erstellt wurde.

Hinweis: Wenn das erste zulässige Buchungsdatum zurückgesetzt wird, um Buchungen mit einem früheren Datum zu erfassen, muss geprüft werden, ob eine berichtigte Umsatzsteuer-Voranmeldung für den betroffenen Vormonat erforderlich ist.