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von An.Gö

Zwangsvollstreckung (Einstellungen) Gläubigerseite: Unterschied zwischen den Versionen

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zugleich der in → [https://onlinehilfen.ra-micro.de/wiki2/index.php/Foko_anlegen Foko anlegen/Stammdaten] an erster Stelle angegebene Gläubiger und ist dort außerdem unter Partei kraft Amtes ein Vertreter hinterlegt,
zugleich der in → [https://onlinehilfen.ra-micro.de/wiki2/index.php/Foko_anlegen Foko anlegen/Stammdaten] an erster Stelle angegebene Gläubiger und ist dort außerdem unter Partei kraft Amtes ein Vertreter hinterlegt,
so wird der Gläubiger z. B. als Insolvenzverwalter für den angegebenen Vertreter tituliert:




[[Category:Kanzlei]]
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Version vom 24. April 2017, 17:43 Uhr

Hauptseite > Kanzlei > Einstellungen > Zwangsvollstreckung (Einstellungen) > Zwangsvollstreckung (Einstellungen) Gläubigerseite

Foko anlegen/Stammdaten

Grundeinstellungen Zwangsvollstreckung

Gläubigerbevollmächtigter, Gläubiger und dessen Vertreter

Ist der in Grundeinstellungen Zwangsvollstreckung gespeicherte Gläubigerbevollmächtigte

zugleich der in → Foko anlegen/Stammdaten an erster Stelle angegebene Gläubiger und ist dort außerdem unter Partei kraft Amtes ein Vertreter hinterlegt,

so wird der Gläubiger z. B. als Insolvenzverwalter für den angegebenen Vertreter tituliert: