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Version vom 24. Mai 2017, 11:41 Uhr
Hauptseite > Gebühren > Sonstige Rechnungstypen > Pauschalhonorar Brutto
Pauschalhonorar Brutto | |||||||
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Allgemeines
Stammdaten
Für die Abrechnung von Brutto-Pauschalhonoraren steht diese Programmfunktion zur Verfügung.
Nach Eingabe des Bruttobetrags wird die darin enthaltene Mehrwertsteuer automatisch ermittelt. Im Rechnungstext erfolgt der separate Ausweis des Nettohonorars und der darin enthaltenen Mehrwertsteuer.
Akte
In dieses Feld wird die Aktennummer eingegeben. Zusätzliche Hinweise zur Aktennummerneingabe sind → hier zu finden. Die zu der Akte gespeicherten Daten werden automatisch in diese Rechnung eingelesen, können jedoch durch Überschreiben geändert werden.
Wird keine Aktennummer eingegeben und das leere Feld mit bestätigt, kann eine nicht aktenbezogene Kostenrechnung erstellt werden. Beachten Sie, dass dann keine Buchungen vorgenommen werden können.
Aktenkurzbezeichnung
Die Aktenkurzbezeichnung wird eingelesen.
Aktenkurzbezeichnung umdrehen
Die Aktenkurzbezeichnung kann umgedreht dargestellt werden.
Empfänger
Hier wird die Adressnummer des Rechnungsempfängers eingelesen, diese kann durch Überschreiben geändert werden.
Empfängerauswahlliste
Wählen Sie hier den Rechnungsempfänger. Zur Auswahl stehen alle zur Akte gespeicherten Beteiligten. Standardmäßig ist der 1. Mandant als Rechnungsempfänger gewählt.
Betreff
In diese Zeilen kann ein maximal dreizeiliger Betreff eingetragen werden. Ist ein Beteiligtenbetreff bereits zur Akte gespeichert, wird dieser hier eingelesen.
Leistungszeit
Nach § 14 UStG besteht die Verpflichtung, auf Rechnungen den Leistungszeitraum anzugeben, sofern dieser nicht mit dem Rechnungsdatum übereinstimmt. Vorgeschlagen wird der Zeitraum von der Aktenanlage bis zum aktuellen Tagesdatum. Diese Angaben können geändert werden.
Ist der Leistungszeitraum z. B. bei einer Beratung auf ein Datum beschränkt, kann die nicht gewünschte zweite Angabe über gelöscht werden.
Das Ende der Leistungszeit hat Einfluss auf den in der Rechnung vorgeschlagenen Steuersatz.
Steuersatz
Handelt es sich bei dem Rechnungsempfänger um eine Firma, wird die in den Adressdaten hinterlegte Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer in der Rechnung ausgewiesen.
Gemäß § 3a I i. V. m. §§ 3a III, IV Nr. 3 UStG muss bei Firmen in EU-Mitgliedsländern die Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer in der Rechnung ausgewiesen werden. Bei Rechnungen an ausländische Firmen in EU-Mitgliedsländern wird ein Steuersatz von 0 % durch Steuerschuld verlagert / VAT reversed ausgewiesen.
Buchen
Es wird festgelegt, ob und wie das Pauschalhonorar in die Offene Posten-Liste, bzw. in das Aktenkonto gebucht wird und wie der Zahlungsverkehr abgewickelt werden soll. Die Vergabe der Rechnungsnummer und die in dieser Maske festgelegten Buchungen werden erst mit dem Druckbefehl auf der nächsten Seite wirksam.
Bei lizenzierter Finanzbuchhaltung II wird eine etwas andere Ansicht der Maske aufgerufen.
Druckvorschau
Die Pauschalhonorar-Rechnung wird in der Vorschau angezeigt. Es besteht die Möglichkeit, die Rechnung zu drucken, als Briefdatei zu speichern, in die RA-Box zu exportieren und sie per E-Brief oder E-Mail zu versenden.
Funktionen im Bearbeitungsbereich
Funktionen in der Abschlussleiste
Abbruch und Schließen
Der Vorgang wird abgebrochen und das Fenster wird geschlossen.
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