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Ist zu einem Gegner ein Teil- oder Gesamtwiderspruch gespeichert, kann der Antrag auf Abgabe an das Prozessgericht erstellt und an das Mahngericht übermittelt werden. | |||
Voraussetzung für die elektronische Übermittlung des Antrag auf Abgabe an das Prozessgericht ist der Ausbaugrad 127 sowie die Teilnahme am Kosteneinzugsverfahren für die anfallenden Gerichtskosten. | |||
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Version vom 6. Juni 2017, 12:57 Uhr
Allgemeines
Ist zu einem Gegner ein Teil- oder Gesamtwiderspruch gespeichert, kann der Antrag auf Abgabe an das Prozessgericht erstellt und an das Mahngericht übermittelt werden.
Voraussetzung für die elektronische Übermittlung des Antrag auf Abgabe an das Prozessgericht ist der Ausbaugrad 127 sowie die Teilnahme am Kosteneinzugsverfahren für die anfallenden Gerichtskosten.