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Besteht eine Unterhaltspflicht für 1, 2, 3, 4 oder 5 und mehr Personen, ist der pfändbare Betrag des Nettolohns der jeweiligen Spalte zu entnehmen. In der Spalte 0 Personen ist der pfändbare Betrag zu entnehmen, wenn keine Unterhaltsverpflichtung besteht. | |||
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Die Pfändungstabelle wird auf den für den Arbeitsplatz unter Windows definierten Standarddrucker gedruckt. Wurde vor dem Druck ein bestimmter Bereich der Tabelle markiert, wird | Die Pfändungstabelle wird auf den für den Arbeitsplatz unter Windows definierten Standarddrucker gedruckt. Wurde vor dem Druck ein bestimmter Bereich der Tabelle markiert, wird nur dieser Bereich gedruckt. | ||
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Version vom 11. September 2017, 11:09 Uhr
Hauptseite > Berechnungen > Tabelle Pfändung
Tabelle Pfändung | |||||||||
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Video: Tabelle Pfändung
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Allgemeines
Mit der Programmfunktion Pfändungstabellen können die Pfändungsbeträge zu den einzelnen Einkommensstufen bei einer monatlichen, wöchentlichen und täglichen Auszahlung des Einkommens gem. der Anlage zu § 850 c ZPO ermittelt werden.
Funktionen in der Toolbar
Tabelle
Hier können weitere zur Verfügung stehende Pfändungstabellen für andere Zeiträume angezeigt werden. Die jeweils aktive Pfändungstabelle wird durch einen Haken kenntlich gemacht.
Funktionen im Bearbeitungsbereich
Berechnung für monatliche, wöchentliche oder tägliche Lohnzahlung
Wird die monatliche Lohnzahlung gewählt, erfolgt die Anzeige der pfändbaren Beträge auf der Basis eines monatlich ausgezahlten Nettolohns. Bei Wahl wöchentliche und tägliche Lohnzahlung erfolgt die Anzeige angepasst auf der Basis eines wöchentlich oder täglich ausgezahlten Nettolohns.
Nettolohn
Die Eingabe des Nettolohns beschränkt die Anzeige in der Pfändungstabelle auf die hierfür maßgebliche Zeile.
Spalte Nettolohn
In der Spalte Nettolohn werden die Lohnbereiche in Euro angezeigt.
Pfändbarer Betrag in € bei Unterhaltspflicht von 0 - 5 Personen und mehr
Besteht eine Unterhaltspflicht für 1, 2, 3, 4 oder 5 und mehr Personen, ist der pfändbare Betrag des Nettolohns der jeweiligen Spalte zu entnehmen. In der Spalte 0 Personen ist der pfändbare Betrag zu entnehmen, wenn keine Unterhaltsverpflichtung besteht.
Funktionen in der Abschlussleiste
Kopieren in Zwischenablage
Hier können die Daten der Übersichtstabelle in die Zwischenablage kopiert werden. Die ausgewählte Tabelle kann ganz oder teilweise kopiert werden. Um einen Teil der Tabelle zu kopieren, muss der Mauszeiger mit gedrückter linker Maustaste über den zu kopierenden Bereich gezogen werden, bevor die Schaltfläche zur Übernahme der Pfändungsbeträge in die Zwischenablage benutzt werden kann.
Die Pfändungstabelle wird auf den für den Arbeitsplatz unter Windows definierten Standarddrucker gedruckt. Wurde vor dem Druck ein bestimmter Bereich der Tabelle markiert, wird nur dieser Bereich gedruckt.
OK
Schließt die Maske
Abbruch
Schließt die Maske