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====Eureka-Winsolvenz==== | ====<u>Eureka-Winsolvenz</u>==== | ||
Die Eureka-Winsolvenz Schnittstelle ermöglicht pro Verfahren die Übermittlung jeweils eines Schuldenbereinigungsplanes. Eine Datenübermittlung dieser Art ist bei den Amtsgerichten der Länder Bremen, Hessen, Niedersachsen, Rheinlandpfalz und Sachsen-Anhalt möglich. Vor der Übermittlung muss in den Einstellungen, Insolvenz auf der Karteikarte Allgemein das jeweilige Amtsgericht für die Datenübertragung erfasst und eine Kennung eingetragen werden. | Die Eureka-Winsolvenz Schnittstelle ermöglicht pro Verfahren die Übermittlung jeweils eines Schuldenbereinigungsplanes. Eine Datenübermittlung dieser Art ist bei den Amtsgerichten der Länder Bremen, Hessen, Niedersachsen, Rheinlandpfalz und Sachsen-Anhalt möglich. Vor der Übermittlung muss in den Einstellungen, Insolvenz auf der Karteikarte Allgemein das jeweilige Amtsgericht für die Datenübertragung erfasst und eine Kennung eingetragen werden. | ||
====SPB IT-Inso==== | ====<u>SPB IT-Inso</u>==== | ||
Die SBP IT-Inso Schnittstelle ermöglicht pro Verfahren die Übermittlung jeweils mehrerer Schuldenbereinigungspläne. Eine Datenübermittlung mit IT-Inso ist bei den Amtsgerichten der Länder NRW, Hamburg und Saarland möglich. Vor der Übermittlung muss in den Einstellungen, Insolvenz auf der Karteikarte Allgemein das jeweilige Amtsgericht für die Datenübertragung erfasst und eine Kennung eingetragen werden. | Die SBP IT-Inso Schnittstelle ermöglicht pro Verfahren die Übermittlung jeweils mehrerer Schuldenbereinigungspläne. Eine Datenübermittlung mit IT-Inso ist bei den Amtsgerichten der Länder NRW, Hamburg und Saarland möglich. Vor der Übermittlung muss in den Einstellungen, Insolvenz auf der Karteikarte Allgemein das jeweilige Amtsgericht für die Datenübertragung erfasst und eine Kennung eingetragen werden. | ||
====Verwalter IT-Inso==== | ====<u>Verwalter IT-Inso</u>==== | ||
Eine Datenübermittlung mit Verwalter IT-Inso ist bei den Amtsgerichten der Länder NRW, Hamburg und Saarland möglich. Vor der Übermittlung muss in den Einstellungen, Insolvenz auf der Karteikarte Allgemein das jeweilige Amtsgericht für die Datenübertragung erfasst und eine Kennung eingetragen werden. | Eine Datenübermittlung mit Verwalter IT-Inso ist bei den Amtsgerichten der Länder NRW, Hamburg und Saarland möglich. Vor der Übermittlung muss in den Einstellungen, Insolvenz auf der Karteikarte Allgemein das jeweilige Amtsgericht für die Datenübertragung erfasst und eine Kennung eingetragen werden. | ||
====Verwalter Eureka==== | ====<u>Verwalter Eureka</u>==== | ||
Eine Datenübermittlung dieser Art ist bei den Amtsgerichten der Länder Bremen, Hessen, Niedersachsen, Rheinlandpfalz und Sachsen-Anhalt möglich. Vor der Übermittlung muss in den Einstellungen, Insolvenz auf der Karteikarte Allgemein das jeweilige Amtsgericht für die Datenübertragung erfasst und eine Kennung eingetragen werden. | Eine Datenübermittlung dieser Art ist bei den Amtsgerichten der Länder Bremen, Hessen, Niedersachsen, Rheinlandpfalz und Sachsen-Anhalt möglich. Vor der Übermittlung muss in den Einstellungen, Insolvenz auf der Karteikarte Allgemein das jeweilige Amtsgericht für die Datenübertragung erfasst und eine Kennung eingetragen werden. | ||
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===Akte=== | ===Akte=== | ||
Tragen Sie hier die Nummer der Akte ein, aus der Daten an das Gericht exportiert werden sollen. | Tragen Sie hier die Nummer der Akte ein, aus der Daten an das Gericht exportiert werden sollen. | ||
Sie können wie gewohnt durch Eingabe der Aktenkurzbezeichnung die gewünschte Aktennummer ermitteln. | Sie können wie gewohnt durch Eingabe der Aktenkurzbezeichnung die gewünschte Aktennummer ermitteln. | ||
===Gläubiger mit titulierten Forderungen=== | ===Gläubiger mit titulierten Forderungen=== | ||
Hier werden sämtliche Gläubiger im Gläubiger-/Forderungsverzeichnis aufgelistet, zu denen ein Titel erfasst worden ist. | Hier werden sämtliche Gläubiger im Gläubiger-/Forderungsverzeichnis aufgelistet, zu denen ein Titel erfasst worden ist. | ||
Wurde im Gläubiger-/Forderungsverzeichnis zum Titel gespeichert, dass dieser ans Gericht beigefügt werden soll, wird hier die Option Zu den Akten gereicht als gewählt vorgeschlagen. | Wurde im Gläubiger-/Forderungsverzeichnis zum Titel gespeichert, dass dieser ans Gericht beigefügt werden soll, wird hier die Option Zu den Akten gereicht als gewählt vorgeschlagen. | ||
===Protokolldatei drucken=== | ===Protokolldatei drucken=== | ||
Auf dem in den Einstellungen hinterlegten Drucker erfolgt ein Ausdruck des Inhalts der zu übermittelten den Datei. | Auf dem in den Einstellungen hinterlegten Drucker erfolgt ein Ausdruck des Inhalts der zu übermittelten den Datei. | ||
===Exportdatei auf Diskette kopieren=== | ===Exportdatei auf Diskette kopieren=== | ||
Mit ra-micro kann die Exportdatei erstellt werden. Mit welchem Medium die Datei an das Gericht übermittelt wird, muss mit diesem vereinbart werden. | Mit ra-micro kann die Exportdatei erstellt werden. Mit welchem Medium die Datei an das Gericht übermittelt wird, muss mit diesem vereinbart werden. | ||
Möglich sind derzeit folgende Übertragungsarten: | Möglich sind derzeit folgende Übertragungsarten: | ||
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===Exportdatei als E-Mail versenden=== | ===Exportdatei als E-Mail versenden=== | ||
Soll die Exportdatei dem Gericht per E-Mail übermittelt werden, wird die E-Mail-Adresse des Insolvenzgerichts mit Adressfenster [[Datei:TK_Adressfenster.png]] zur Adresse des Insolvenzgerichts gespeichert und die Option Exportdatei als E-Mail versenden gewählt. | |||
Soll die Exportdatei dem Gericht per E-Mail übermittelt werden, wird die E-Mail-Adresse des Insolvenzgerichts mit Adressfenster [[Datei:TK_Adressfenster.png|link=]] zur Adresse des Insolvenzgerichts gespeichert und die Option Exportdatei als E-Mail versenden gewählt. | |||
Die Exportdatei wird als Dateianhang mit der E-Mail versendet. | Die Exportdatei wird als Dateianhang mit der E-Mail versendet. | ||
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===OK und Schließen=== | ===OK und Schließen=== | ||
[[Datei:Z_Ok.png]] <br /> | [[Datei:Z_Ok.png|link=]] <br /> | ||
Sind alle für den Export erforderlichen Daten im System gespeichert, wird die Exportdatei anschließend erstellt. Fehlen Daten, wird vom Programm eine → [https://onlinehilfen.ra-micro.de/index.php/Datenexport_Zus%C3%A4tzliche_Adresseingaben Eingabemaske] aufgerufen, in der die fehlenden Daten erfasst werden können. | Sind alle für den Export erforderlichen Daten im System gespeichert, wird die Exportdatei anschließend erstellt. Fehlen Daten, wird vom Programm eine → [https://onlinehilfen.ra-micro.de/index.php/Datenexport_Zus%C3%A4tzliche_Adresseingaben Eingabemaske] aufgerufen, in der die fehlenden Daten erfasst werden können. | ||
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===Abbruch und Schließen=== | ===Abbruch und Schließen=== | ||
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Der Vorgang wird abgebrochen und das Fenster wird geschlossen. | Der Vorgang wird abgebrochen und das Fenster wird geschlossen. | ||
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Version vom 29. März 2018, 12:38 Uhr
Hauptseite > Insolvenz > Datenexport
Datenexport | |||||||
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Allgemeines
![Inso Datenexport.gif](/images/c/c0/Inso_Datenexport.gif)
Mit Datenexport besteht die Möglichkeit, über eine Schnittstelle Daten des Schuldenbereinigungsplanes in gerichtliche Systeme elektronisch zu übermitteln. ra-micro unterstützt diesen Datenaustausch durch die Eureka-Winsolvenz Schnittstelle mit der Version 01.000a (Bremen, Hessen, Niedersachsen, Rheinlandpfalz, Sachsen-Anhalt) sowie die Schnittstelle IT-InsO (NRW, Saarland, Hamburg). Papier-, porto- und zeitsparend können auf diese Weise die Verbraucherinsolvenzmandate organisiert werden. Bevor mit dem Export begonnen werden kann, muss in den Einstellungen Insolvenz auf der Karteikarte Allgemein im Bereich Insolvenzgericht für Datenübertragung das Insolvenzgericht, dem Daten übermittelt werden sollen und die zugehörige Kennung, eingetragen werden.
Funktionen in der Toolbar
Schnittstelle
![Inso Datenexport Auswahl Schnittstellen.gif](/images/2/2f/Inso_Datenexport_Auswahl_Schnittstellen.gif)
Eureka-Winsolvenz
Die Eureka-Winsolvenz Schnittstelle ermöglicht pro Verfahren die Übermittlung jeweils eines Schuldenbereinigungsplanes. Eine Datenübermittlung dieser Art ist bei den Amtsgerichten der Länder Bremen, Hessen, Niedersachsen, Rheinlandpfalz und Sachsen-Anhalt möglich. Vor der Übermittlung muss in den Einstellungen, Insolvenz auf der Karteikarte Allgemein das jeweilige Amtsgericht für die Datenübertragung erfasst und eine Kennung eingetragen werden.
SPB IT-Inso
Die SBP IT-Inso Schnittstelle ermöglicht pro Verfahren die Übermittlung jeweils mehrerer Schuldenbereinigungspläne. Eine Datenübermittlung mit IT-Inso ist bei den Amtsgerichten der Länder NRW, Hamburg und Saarland möglich. Vor der Übermittlung muss in den Einstellungen, Insolvenz auf der Karteikarte Allgemein das jeweilige Amtsgericht für die Datenübertragung erfasst und eine Kennung eingetragen werden.
Verwalter IT-Inso
Eine Datenübermittlung mit Verwalter IT-Inso ist bei den Amtsgerichten der Länder NRW, Hamburg und Saarland möglich. Vor der Übermittlung muss in den Einstellungen, Insolvenz auf der Karteikarte Allgemein das jeweilige Amtsgericht für die Datenübertragung erfasst und eine Kennung eingetragen werden.
Verwalter Eureka
Eine Datenübermittlung dieser Art ist bei den Amtsgerichten der Länder Bremen, Hessen, Niedersachsen, Rheinlandpfalz und Sachsen-Anhalt möglich. Vor der Übermittlung muss in den Einstellungen, Insolvenz auf der Karteikarte Allgemein das jeweilige Amtsgericht für die Datenübertragung erfasst und eine Kennung eingetragen werden.
Zusätzliche Adresseingaben
Hauptartikel → Zusätzliche Adresseingaben
Funktionen im Bearbeitungsbereich
Akte
Tragen Sie hier die Nummer der Akte ein, aus der Daten an das Gericht exportiert werden sollen. Sie können wie gewohnt durch Eingabe der Aktenkurzbezeichnung die gewünschte Aktennummer ermitteln.
Gläubiger mit titulierten Forderungen
Hier werden sämtliche Gläubiger im Gläubiger-/Forderungsverzeichnis aufgelistet, zu denen ein Titel erfasst worden ist. Wurde im Gläubiger-/Forderungsverzeichnis zum Titel gespeichert, dass dieser ans Gericht beigefügt werden soll, wird hier die Option Zu den Akten gereicht als gewählt vorgeschlagen.
Protokolldatei drucken
Auf dem in den Einstellungen hinterlegten Drucker erfolgt ein Ausdruck des Inhalts der zu übermittelten den Datei.
Exportdatei auf Diskette kopieren
Mit ra-micro kann die Exportdatei erstellt werden. Mit welchem Medium die Datei an das Gericht übermittelt wird, muss mit diesem vereinbart werden. Möglich sind derzeit folgende Übertragungsarten: Diskette (3,5 Zoll) CD-ROM ZIP-Diskette Datenfernübertragung (Email oder FTP) Ist mit dem Insolvenzgericht das Diskettenverfahren vereinbart, kann die vom Programm erstellte Exportdatei automatisch auf eine Diskette kopiert werden. Hierzu wird die Option Exportdatei auf Diskette kopieren gewählt und das Laufwerk angegeben, auf dem sich das Diskettenlaufwerk mit der leeren, formatierten Diskette für das Gericht befindet.
Exportdatei als E-Mail versenden
Soll die Exportdatei dem Gericht per E-Mail übermittelt werden, wird die E-Mail-Adresse des Insolvenzgerichts mit Adressfenster zur Adresse des Insolvenzgerichts gespeichert und die Option Exportdatei als E-Mail versenden gewählt.
Die Exportdatei wird als Dateianhang mit der E-Mail versendet.
Funktionen in der Abschlussleiste
OK und Schließen
Sind alle für den Export erforderlichen Daten im System gespeichert, wird die Exportdatei anschließend erstellt. Fehlen Daten, wird vom Programm eine → Eingabemaske aufgerufen, in der die fehlenden Daten erfasst werden können.
Abbruch und Schließen
Der Vorgang wird abgebrochen und das Fenster wird geschlossen.