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von Di.Ma

Gerichtsorte: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Karteikarte ''Ordentliche Gerichtbarkeiten'''''
'''Karteikarte ''Ordentliche Gerichtbarkeiten'''''
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Hier werden die Anschriften sowie die Telefon- und Faxnummern der zuständigen Gerichte der ordentlichen Zivilgerichtsbarkeit, sortiert nach Instanz und unter Angabe der jeweiligen Adressnummer sowie das zuständige Finanzamt angezeigt.
Hier werden die Anschriften sowie die Telefon- und Faxnummern der zuständigen Gerichte der ordentlichen Zivilgerichtsbarkeit, sortiert nach Instanz und unter Angabe der jeweiligen Adressnummer sowie das zuständige Finanzamt angezeigt.


[[Category:Adressen]]
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Version vom 31. Mai 2016, 10:50 Uhr

Auf drei Karteikarten in Gerichtsorte werden alle Gerichte angezeigt, die der Anfrage örtlich zugeordnet sind:

Gerichte der Zivilgerichtsbarkeit werden grundsätzlich auf der Karteikarte ordentliche Gerichtsbarkeiten aufgeführt. Soweit eine Zuordnung zu einem Finanzamt möglich ist, werden dessen Name, Anschrift und Telefonnummer ebenfalls angezeigt. Die Gerichte der Arbeits-, der Sozial-, der Verwaltungs- und der Finanzgerichtsbarkeit werden auf der Karteikarte Besondere Gerichtsbarkeiten angezeigt. Auf der Karteikarte Sonderzuständigkeiten befinden sich die Gerichtsadressen für Verbraucher- und Regelinsolvenzen, des Familiengerichts, des Handelsregisters und des Grundbuchamtes. In der linken Spalte werden Bezeichnung, Anschrift und Telefonnummer der örtlich zuständigen Gerichte ausgegeben; rechts daneben erfolgt eine eventuelle Zuordnung eines Korrespondenzanwaltes. Über die Adressnummer kann die Adresse im Adressfenster aufgerufen werden. Sollten bei Einsicht in die Gerichtsorte Unrichtigkeiten aufgefallen sein, bitte wir darum uns per E-Mail eine Änderungsmitteilung über die gleichlautende Schaltfläche zu übermitteln.

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Funktionen:

Im Bereich der Toolbar


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Die Einstellungen Gerichtsorte ermöglichen spezielle Druckereinstellungen für den Druck von Gerichtsorten.


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Hier kann die Bezugsadresse eingegeben und die Suche mit caption gestartet werden.Wenn nur der Ort eingegeben wurde, wird daraufhin zunächst das Postleitzahlen- und Straßenauswahlfenster aufgerufen, mit dessen Hilfe die Bezugsadresse vervollständigt werden kann. Wenn mehrere Orte die gleiche Postleitzahl tragen, wird allerdings zuvor noch das Ortsauswahl-Fenster aufgerufen. Nach Auswahl und Übernahme der gewünschten Straße bzw. des gewünschten Orts in die Bezugsadresse, werden die zuständigen Gerichte und Behörden dann direkt aufgelistet. Wenn nur die Straße eingegeben wurde, ist die Bezugsadresse erst noch durch Eingabe von PLZ oder Ort zu vervollständigen. Andernfalls kann die Suche nicht gestartet werden.


Karteikarte Ordentliche Gerichtbarkeiten

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Hier werden die Anschriften sowie die Telefon- und Faxnummern der zuständigen Gerichte der ordentlichen Zivilgerichtsbarkeit, sortiert nach Instanz und unter Angabe der jeweiligen Adressnummer sowie das zuständige Finanzamt angezeigt.