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Mit -Tabellenblatt- besteht die Möglichkeit als Insolvenzverwalter nach § 175 InsO die angemeldeten Forderungen der Gläubiger in die genannte Tabelle einzutragen. | |||
Angaben aus der Schuldnerakte werden von RA-MICRO automatisch in das Tabellenblatt übernommen. Die fehlenden Angaben können direkt am PC in das Formular eingetragen werden. Das ausgefüllte Tabellenblatt kann gedruckt werden, so dass keine Vordrucke mehr benötigt werden. | |||
Um die Formularansicht zu vergrößern, kann entweder mit der rechten Maustaste auf das Formular geklickt werden oder [[Datei:TK_STRG.png]][[Datei:TK_Plus.png ]]gedrückt werden. | |||
Um die Ansicht wieder zu verkleinern, kann mit der rechten Maustaste doppelt geklickt werden oder gedrückt werden. | |||
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Version vom 29. Mai 2017, 17:05 Uhr
Hauptseite > Insolvenz > Korrespondenz > Tabellenblatt
Tabellenblatt | |||||||
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Allgemeines
Mit -Tabellenblatt- besteht die Möglichkeit als Insolvenzverwalter nach § 175 InsO die angemeldeten Forderungen der Gläubiger in die genannte Tabelle einzutragen.
Angaben aus der Schuldnerakte werden von RA-MICRO automatisch in das Tabellenblatt übernommen. Die fehlenden Angaben können direkt am PC in das Formular eingetragen werden. Das ausgefüllte Tabellenblatt kann gedruckt werden, so dass keine Vordrucke mehr benötigt werden. Um die Formularansicht zu vergrößern, kann entweder mit der rechten Maustaste auf das Formular geklickt werden oder gedrückt werden. Um die Ansicht wieder zu verkleinern, kann mit der rechten Maustaste doppelt geklickt werden oder gedrückt werden.