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Version vom 31. Mai 2017, 11:51 Uhr
Hauptseite > Notariat > Verwahrung > Liste Kreditinstitute
Allgemeines
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Gemäß § 12 Abs. 5 DONot n.F. ist der Notar zur Führung einer Anderkontenliste verpflichtet, in der die Kreditinstitute zu führen sind, bei denen Anderkonten oder Anderdepots eingerichtet sind. Mittels der Programmfunktion Liste Kreditinstitute (Anderkontenliste) können Sie sämtliche Konten (Anderkonten, Festgeldkonten) auflisten, wobei Ihnen unterschiedliche Selektions- und Sortiermerkmale zur Verfügung stehen. Mit Hilfe der Suchfunktion der Karteikarte Suchkriterien können Sie anhand ausgewählter Kriterien Daten selektieren. Die Karteikarte Suchkriterien steht nur zur Verfügung, wenn die Einstellung Einstellungen gemäß DONot auf der Karteikarte Anzeige nicht gewählt wurde.
Der Bereich Verwahrung unterteilt sich in sieben Bereiche
Massenbuch
Liste Kreditinstitute (diese Seite)
Übersicht über die Verwahrungsgeschäfte