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Version vom 1. Juni 2017, 10:41 Uhr
Allgemeines
Auf Grundlage der vom Mahngericht elektronisch übermittelten und in der Folgebearbeitung eingelesenen Zustellungsnachricht für den Mahnbescheid, kann nach Ablauf der Widerspruchsfrist über EDA E-Mahnverfahren, Neu der Vollstreckungsbescheidsantrag erstellt werden.
Das Programm schlägt hierfür eine Akte nur vor, sofern die Widerspruchsfrist abgelaufen ist und der Antrag gestellt werden kann. Sofern eine Sperre in EDA E-Mahnverfahren, bearbeiten gesetzt wurde, wird diese Akte nicht für einen Vollstreckungsbescheidsantrag vorgeschlagen.
Funktionen in der Toolbar
Sollen die Vollstreckungsbescheidsanträge besonders rationell und zeitsparend erstellt werden, wählen Sie Stapelverarbeitung. Nach Auswahl der zu erstellenden VB-Anträge und Klick auf in dieser Eingabemaske wird die Maske Vollstreckungsbescheid / Stapelverarbeitung aufgerufen. Hier sind allgemeine Angaben festzulegen, die für alle in der Stapelverarbeitung zu erstellenden Vollstreckungsbescheidsanträge gelten.