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Wählen Sie aus, ob die Verzugszinsen ab der ersten oder der letzten Mahnung berechnet werden sollen. | Wählen Sie aus, ob die Verzugszinsen ab der ersten oder der letzten Mahnung berechnet werden sollen. | ||
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Version vom 7. Juni 2017, 11:37 Uhr
Hauptseite > Kanzlei > Einstellungen > Offene Posten III (Einstellungen)
Offene Posten (Einstellungen) (FIBU II) | |||||||
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Allgemeines
Funktionen im Bearbeitungsbereich
Mahnung
Mahnfristen
Hier können Sie die Anzahl der Tage vorgeben, nach denen standardmäßig die nächste Mahnung erfolgt.
Mahnfristen für bestimmte Adressen
Hier können Sie für einzelne Mandanten eine vom Standard abweichende Frist angeben. Für einen Mahnungsausschluss tragen Sie für die jeweilige Adresse bei Frist eine O ein. Andere Werte als O stehen für gesonderte Mahnfristen, das heißt die Anzahl der angebenen Tage ersetzt die Standardmahnfrist für jeden Mahnstufenwechsel.
Mahndruck
Sammelmahnung einschalten
Wählen Sie diese Einstellung, wenn Sie wünschen, dass Mahnungen an einen Schuldner zunächst gesammelt und dann in einer einzigen Mahnung zusammengefasst werden. So haben Sie die Möglichkeit, erhebliche Portokosten einzusparen, da Sie nicht für jede einzelne Mahnung an einen Mandanten ein gesondertes Schreiben erstellen müssen.
Betreffzeile im Mahndruck
Hier können Sie für Sammelmahnungen eine abweichende Betreffzeile im Briefkopf eingeben.
Mahnen nach
Mahnfristen
Wählen Sie diese Einstellung, wenn Sie die Verzugszinsen und die Standardmahnfristen selbst festlegen möchten.
30 Tagen und automatisch in Verzug setzen
Nach Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am 01.01.2002 kann der Schuldner gemäß § 286 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 durch Mahnung in Verzug gesetzt werden und gerät neben dieser Voraussetzung spätestens dann in Verzug, wenn nach Zugang der Rechnung innerhalb von 30 Tagen keine Zahlung erfolgt. Die Wahl dieser Einstellung berücksichtigt diese Rechtslage.
Verzugszinsen
Wählen Sie aus, ob die Verzugszinsen ab der ersten oder der letzten Mahnung berechnet werden sollen.
Drucker
Funktionen in der Abschlussleiste
OK
Bei Betätigung dieser Taste bestätigen Sie die obigen Eintragungen; Änderungen werden übernommen.
Abbruch
Bei Betätigung dieser Taste brechen Sie ab; Sie kehren zurück zum Ausgangsmenü.