Da.Sch (Diskussion | Beiträge) |
Da.Sch (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 35: | Zeile 35: | ||
rect 137 58 267 79 [[Zwangsvollstreckung_(Einstellungen)_-_Forderungskonto|Forderungskonto]] | rect 137 58 267 79 [[Zwangsvollstreckung_(Einstellungen)_-_Forderungskonto|Forderungskonto]] | ||
rect 6 56 135 75 [[Zwangsvollstreckung_(Einstellungen)|Allgemein]] | rect 6 56 135 75 [[Zwangsvollstreckung_(Einstellungen)|Allgemein]] | ||
rect 395 53 524 78 [[Zwangsvollstreckung_(Einstellungen)_- | rect 395 53 524 78 [[Zwangsvollstreckung_(Einstellungen)_-_Bescheide|Bescheide]] | ||
rect 526 55 655 78 [[Zwangsvollstreckung_(Einstellungen)_-_Drucker|Drucker]] | rect 526 55 655 78 [[Zwangsvollstreckung_(Einstellungen)_-_Drucker|Drucker]] | ||
rect 656 54 787 77 [[Zwangsvollstreckung_(Einstellungen)_-_Maßnahmenplaner|Maßnahmenplaner]] | rect 656 54 787 77 [[Zwangsvollstreckung_(Einstellungen)_-_Maßnahmenplaner|Maßnahmenplaner]] |
Version vom 17. April 2019, 11:54 Uhr
Hauptseite > Kanzlei > Einstellungen > Zwangsvollstreckung (Einstellungen) > Zwangsvollstreckung (Einstellungen) - Maßnahmen
Allgemeines
Programmeinstellungen können nur von Benutzern mit entsprechenden Programmrechten geändert werden.
- Lokale Einstellungen können alle Benutzer ändern, die das Programmrecht Grundeinstellungen ändern in der Rechteverwaltung besitzen.
- Zentrale Einstellungen können nur Benutzer mit Verwalterrechten ändern.
Funktionen im Bearbeitungsbereich
Neue Seite bei Druck Forderungskonto in ZV-Maßnahmen
Ist diese Einstellung gewählt, wird das Forderungskonto stets auf einem gesonderten Blatt gedruckt.
Kostennote mit Zwischensumme der Gebührenpositionen
Diese Einstellung ist zu wählen, wenn die bei der Erstellung von Maßnahmen automatisch mit erstellten Vergütungsberechnungen eine Zwischensumme aller Gebührenpositionen enthalten sollen.
Überweisungsträger für Übersendungsanschr. mit Vergütungsberechnung
Bei gewählter Einstellung kann im Anschluss an die Erstellung einer ZV-Maßnahme mit Übersendungsanschreiben und Vergütungsberechnung ein Überweisungsträger erstellt werden.
Überweisungsträger für Gerichtskosten
Wenn diese Einstellung gewählt ist, wird im Anschluss an die Erstellung einer ZV-Maßnahme, für die Gerichtskosten berechnet werden, eine Eingabemaske zur Erstellung eines Überweisungsträgers bzw. zur Übergabe an den Zahlungsverkehr (DCV) aufgerufen.
Finanzkonto für Auslagen
Wahl des Finanzkontos, das bei der Buchung von Auslagen in das Journal vorgeschlagen werden soll. Soll nicht in das Journal gebucht werden, wird die Zeile keine Journalbuchung gewählt.
Adresse GVZ für Zustellung
In dieses Eingabefeld kann die Adressnummer eines ständig mit Zustellungen beauftragten Gerichtsvollziehers eingegeben werden. Dieser Gerichtsvollzieher wird vom Programm bei der Erstellung eines Zustellungsauftrags standardmäßig vorgeschlagen. Der Programmvorschlag kann jedoch im jeweiligen Einzelfall auch durch Überschreiben geändert werden.
Überschrift Kostenrechnung
Text und Format der Überschrift werden aus den Einstellungen Gebühren/Kosten übernommen. Eine Änderung ist nur dort möglich.
Forderungsstand automatisch anfügen
Diese Einstellung ist standardmäßig gesetzt. Sie bewirkt, dass am Ende des Mahnschreibens nach der Vergütungsberechnung der Forderungsstand und die RA-Gebühren automatisch ausgewiesen werden. Sind die Zeilen Forderungsstand und RA-Gebühren nicht gewünscht, darf diese Einstellung nicht gewählt sein.
Dabei ist zu beachten, dass die Einstellung nur Auswirkungen hat, wenn in den Programmfunktionen Einzelerstellung und Stapelerstellung des Vorgerichtlichen Mahnschreibens der hinterlegte Standardtext geändert wird und der Platzhalter $Forderung nicht mehr enthalten ist.
Mit Forderungskonto(Ausweis Zinsberechnung zeilenweise)
Bei Wahl dieser Einstellung wird in der Programmfunktion Z25 Vorgerichtliches Mahnschreiben automatisch jedem Schiftsatz das jeweilige Forderungskonto beigefügt. Das Forderungskonto wird nach dem eigentlichen Text und nach der Vergütungsberechnung an letzter Stelle gedruckt.
Mit Überweisungsträger
Diese Einstellung ermöglicht es, in der Programmfunktion Z25 Vorgerichtliches Mahnschreiben zugleich den Überweisungsträger mit der Kanzleianschrift bzw. mit dem Gläubiger als Zahlungsempfänger zu drucken. Vordrucke für Überweisungsträger müssen vorhanden sein.
Ohne Aktenbetreff
Soll im vorgerichtlichen Mahnschreiben bzw. bei Übersendung eines Forderungskontos stets auf den Aktenbetreff verzichtet werden, ist diese Option zu wählen.
Zusatzbetreff unterdrücken
In der Programmfunktion Z25 Vorgerichtliches Mahnschreiben wird vom Programm automatisch der Zusatzbetreff Forderung von ... unter Zusatz des Gläubigernamens gedruckt. Diese Einstellung kann gewählt werden, um die Ausgabe des Zusatzbetreffs zu verhindern. In diesem Fall besteht der Betreff allein aus der in den Stammdaten zum Forderungskonto erfassten Forderungsbezeichnung.
Drittschuldner als weiteren Beteiligten speichern
Soll der eingegebene Drittschuldner als weiterer Beteiligter zur Akte gespeichert werden, ist diese Einstellung zu wählen.
kein Mahnschreiben erstellen bis (Bagatellgrenze)
Ist diese Einstellung aktiv, wird bis zu einer bestimmten vom Anwender festlegbaren Bagatellgrenze - voreingestellt sind 10,00 € - kein Mahnschreiben und/oder ZV-Auftrag erstellt. Bei der Stapelverarbeitung wird ebenfalls kein Mahnschreiben bzw. ZV-Auftrag erstellt, wenn die Hauptforderung unter der Bagatellgrenze liegt. Nicht im Mahnschreiben bzw. ZV-Auftrag berücksichtigte Bagatellforderungen werden im Protokoll zur Stapelverarbeitung vermerkt.
keinen ZV-Auftrag erstellen bis (Bagatellgrenze)
Ist diese Einstellung aktiv, wird bis zu einer bestimmten vom Anwender festlegbaren Bagatellgrenze - voreingestellt sind 10,00 € - kein Mahnschreiben und/oder ZV-Auftrag erstellt. Bei der Stapelverarbeitung wird ebenfalls kein Mahnschreiben bzw. ZV-Auftrag erstellt, wenn die Hauptforderung unter der Bagatellgrenze liegt. Nicht im Mahnschreiben bzw. ZV-Auftrag berücksichtigte Bagatellforderungen werden im Protokoll zur Stapelverarbeitung vermerkt.
Wiedervorlage speichern
In diesem Bereich können Einstellungen bezüglich eventuell zu notierender Wiedervorlagen und Fristen bei Erstellung eines Zahlungsverbotes getroffen werden.
Wiedervorlagegrund
In diesem Bereich können Einstellungen bezüglich eventuell zu notierender Wiedervorlagen und Fristen bei Erstellung eines Zahlungsverbotes getroffen werden.
Zeitraum
In diesem Bereich können Einstellungen bezüglich eventuell zu notierender Wiedervorlagen und Fristen bei Erstellung eines Zahlungsverbotes getroffen werden.
WV-Sachbearbeiter
In diesem Bereich können Einstellungen bezüglich eventuell zu notierender Wiedervorlagen und Fristen bei Erstellung eines Zahlungsverbotes getroffen werden.
WV-Sachbearbeiter entsprechend Aktensachbearbeiter
Ist diese Einstellung gewählt, werden die Wiedervorlagen für den jeweiligen Aktensachbearbeiter gespeichert, wenn dieser in der Benutzerverwaltung als WV-Sachbearbeiter eingetragen ist. Wurde die Einstellung nicht gewählt, muss der WV-Sachbearbeiter manuell ausgewählt werden.
Frist speichern
In diesem Bereich können Einstellungen bezüglich eventuell zu notierender Wiedervorlagen und Fristen bei Erstellung eines Zahlungsverbotes getroffen werden.
Fristgrund
In diesem Bereich können Einstellungen bezüglich eventuell zu notierender Wiedervorlagen und Fristen bei Erstellung eines Zahlungsverbotes getroffen werden.
Vorfrist
In diesem Bereich können Einstellungen bezüglich eventuell zu notierender Wiedervorlagen und Fristen bei Erstellung eines Zahlungsverbotes getroffen werden.
Aktensachbearbeiter
In diesem Bereich können Einstellungen bezüglich eventuell zu notierender Wiedervorlagen und Fristen bei Erstellung eines Zahlungsverbotes getroffen werden.
Funktionen in der Abschlussleiste
Zentral/Lokal
Rot beschriftete Einstellungen wirken sich auf alle Arbeitsplätze ihres Netzwerkes aus; blau beschriftete Einstellungen nur auf den Arbeitsplatz, an dem die Einstellungen vorgenommen werden.
OK und Schließen
Speichert die eingegebenen Daten und beendet die Programmfunktion.
Abbruch und Schließen
Beendet die Programmfunktion. Eine Speicherung erfolgt nicht.