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| Im Folgenden sind die häufig in der Praxis zum Jahresanfang auftretenden Fragen zusammengefasst. Zu jeder Frage sind kurze, praxisrelevante Lösungsvorschläge dargestellt.
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| '''1. Wie werden die Lohnsteuerbescheinigungen des aktuellen Jahres für die Mitarbeiter erstellt?'''
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| Entsprechend des Jahres, für welches die Lohnsteuerbescheinigungen erstellt werden sollen, wird das Berechnungsdatum eingegeben oder über das Kalender-Icon gewählt. Durch das Berechnungsdatum wird das Jahr der Bearbeitung gesteuert.
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| Dadurch ist das entsprechende Jahr sichtbar und die elektronische Lohnsteuerbescheinigung kann erstellt werden.
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| '''2. Wie wird die Lohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt übermittelt?'''
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| Unter dem Punkt Anzeige der gesendeten Lohnsteuerbescheinigungen können die bereits übermittelten Lohnsteuerbescheinigungen eingesehen werden.
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| Für die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung ist wie nachstehend vorzugehen:
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| a) Wählen Sie den richtigen Monat und den Mitarbeiter aus, für den die Lohnsteuerbescheinigung erstellt werden soll.
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| b) Geben Sie das Passwort für die Zertifikatsdatei ein.
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| c) Mithilfe der Schaltflächen 1. bis 4. können die Daten geprüft und gesendet werden.
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| Das Protokoll kann frühestens am nächsten Kalendertag angefordert und gedruckt werden.
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| '''3. Wie werden die Sozialversicherungs-Jahresmeldungen für das Vorjahr erstellt?'''
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| Die SV-Jahresmeldungen können nur im aktuellen Jahr (z. B. Berechnungsdatum 02.01.2021) für das Vorjahr (2020) erstellt werden.
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| Ebenfalls kann hier die UV-Jahresmeldung für das Vorjahr erstellt werden. Es entstehen Meldungen mit dem Meldegrund 92, der Zeitraum dieser Meldung ist immer der 01.01.-31.12., unabhängig von der tatsächlichen Beschäftigungsdauer des Mitarbeiters. Arbeitsstunden sind hier nicht mehr anzugeben.
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| Mit dieser Programmfunktion können die Werte zur Berufsgenossenschaft für das Vorjahr aufgerufen werden. Für die Kalenderjahre 2017 und 2018 ist die Meldung noch mit dem Papier-Lohnnachweis der jeweiligen Berufsgenossenschaft oder per Internet-Meldung vorzunehmen, seit dem 01.01.19 muss die Meldung per „Digitalem Lohnnachweis” erfolgen (beispielsweise sv.net).
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| '''4. Wie werden seit 01.01.2019 die Elektronischen Beitragsnachweise, SV-Meldungen und UV-Jahresmeldungen übermittelt?'''
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| Die bisherige Anwendung sv.net classic wurde zum 31.12.2017 eingestellt. Es ist daher für die Benutzer des Lohn/Gehalt-Programms notwendig, das neue sv.net comfort oder sv.net standard zu nutzen.
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| Durch die Umstellungen bei sv.net kann das Programm nicht mehr aus RA-MICRO gestartet werden, daher wurden auch alle Anbindungen aus RA-MICRO entfernt. Die Betragsnachweise, SV-Meldungen und die UV-Jahresmeldungen müssen weiterhin mit sv.net übermittelt werden, daher ist das sv.net manuell zu starten und die Daten sind manuell zu übergeben.
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| '''5. Wie wird der individuelle Zusatzbeitrag zu den einzelnen Krankenkassen gespeichert?'''
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| Nach dem Jahreswechsel wird programmseitig automatisch die neue Datenbank in Lohn/Gehalt angelegt. Im Anschluss müssen die monatlichen Grunddaten auf Richtigkeit überprüft werden. Meist müssen für das neue Jahr die KV-Beitragssätze angepasst werden, weil sich der individuelle Zusatzbeitrag geändert hat.
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| Der individuelle Zusatzbeitrag zum KV-Beitragssatz ist wie folgt zu speichern:
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| In Monatliche Grunddaten ändern sollte die Änderung von Januar bis Dezember erfolgen.
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| Unter KV-Beitragssätze wird die entsprechende Krankenkasse per Doppelklick oder über Bearbeiten gewählt. Im Beitragssatzbearbeitungsfenster wird auf den allgemeinen Beitragssatz (14,6) der individuelle Beitragssatz hinzugerechnet und eingegeben.
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| An dieser Stelle sind auch die Umlagesätze anzupassen.
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