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Postauslagen (FIBU II) | |||||||||
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Allgemeines
Über die Programmfunktion Postauslagen können Sie zu jeder Akte sämtliche entstandenen Portokosten und Erfassungen für Telefon/Telefax eintragen.
Für die Erfassung von Kosten sind die Einzelrechte im Bereich Finanzbuchhaltung II, Kostenerfassungen maßgeblich. Fehlende Rechte werden unten links in der Statuszeile angezeigt.