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Texte vorbelegen | |||||||
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Allgemeines
Die Standardtextbausteine werden ausgewählt, die bei Korrespondenz, Schuldenbereinigungsplan oder Berichte des Treuhänders erstellen verwendet werden sollen. So liegt eine Textvorlage für das zu erstellende Schreiben vor.
Der vorgewählte Standardtext für den Schuldenbereinigungsplan kann bei der Bearbeitung eines Schuldenbereinigungsplans angepasst bzw. ausgetauscht werden. Die Zuordnung des Übersendungsschreibens für den Gläubigervertreter kann hingegen ausschließlich über die Vorbelegung der Textbausteine geändert werden.
Um die Standardtextvorschläge grundsätzlich zu ändern, wird → Standardtexte aufgerufen und durch Doppelklick auf den entsprechenden Eintrag unter Verbraucherinsolvenz der zu bearbeitende Text geöffnet.