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Monatliche Grunddaten ändern | |||||||
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Allgemeines
Zur Kontrolle sowie bei Problemen kann eine Eingrenzung auf einen Monat erforderlich sein. Wählen Sie dazu links und rechts denselben Monat.
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Lohnsteuer/Kirchensteuer
Hier werden Kirchensteuersätze erfasst, die von den Bundesländern festgelegt werden, sowie die Grenze für die Pauschalversteuerung für geringfügig Beschäftigte.
1.&nbps;Grenze&nbps;Pauschalversteuerung
Der Monatsbetrag wird eingegeben, bis zu dem eine Pauschalversteuerung für geringfügig Beschäftigte höchstens möglich ist. Wird dieser Betrag überschritten, macht RA-MICRO während der Gehaltsberechnung darauf aufmerksam. Vorgeschlagen wird dann die Möglichkeit, nach Steuerklasse 6 zu versteuern.
2.&nbps;Kirchensteuersatz&nbps;in&nbps;%
Der gültige Prozentsatz der Kirchensteuer wird eingegeben.
3.&nbps;Kirchensteuer&nbps;pauschal&nbps;in&nbps;%
Der Kirchensteuersatz bei pauschaler Versteuerung wird eingegeben. Dieser im Vergleich zum normalen Kirchensteuersatz niedrigere Satz gilt nur, wenn von allen pauschal zu versteuernden Mitarbeitern Kirchensteuer erhoben wird. Sollen dagegen konfessionslose Mitarbeiter von der Kirchensteuer ausgenommen werden, gilt für eine Besteuerung nach §§&nbps;40&nbps;/&nbps;40&nbps;b&nbps;EStG der normale Kirchensteuersatz.
4.&nbps;Pauschale&nbps;KSt&nbps;Anteil&nbps;EV&nbps;in&nbps;%
Die Kirchensteuer, die sich nach der pauschal erhobenen Lohnsteuer berechnet, ist anteilig unter der evangelischen und römisch-katholischen Kirche aufzuteilen; diese Anteile sind je Bundesland verschieden. Für die evangelische Kirche wird der Anteil in Prozent angegeben, der Anteil für die römisch-katholische Kirche entspricht dem Rest, wird errechnet und nur angezeigt.
5.&nbps;Pauschale&nbps;KSt&nbps;Anteil&nbps;RK&nbps;in&nbps;%
Die Kirchensteuer, die sich nach der pauschal erhobenen Lohnsteuer berechnet, ist anteilig unter der evangelischen und römisch-katholischen Kirche aufzuteilen; diese Anteile sind je Bundesland verschieden. Für die evangelische Kirche wird der Anteil in Prozent angegeben, der Anteil für die römisch-katholische Kirche entspricht dem Rest, wird errechnet und nur angezeigt.
6.&nbps;Mindest-Kirchensteuer&nbps;(monatlich)
In einigen Bundesländern ist der Abzug einer Mindestkirchensteuer vorgesehen; selbst dann, wenn sich aus dem Monatseinkommen nur einige Cent Kirchensteuer ergäben, muss dieser Mindestkirchensteuerbetrag abgeführt werden. Falls eine monatliche Mindestkirchensteuer zu zahlen ist, wird der Betrag hier eingegeben.
SV-Angaben
Hier können Grenzen, Faktoren und Beitragssätze für die Sozialversicherung erfasst werden. Die Werte müssen unbedingt zu jedem Jahreswechsel überprüft werden.
10.&nbps;Jahresbeitragsbemessungsgrenze&nbps;RV&nbps;/&nbps;AV
Tragen Sie hier die jährliche Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung/Arbeitslosenversicherung ein. Beachten Sie unterschiedliche Werte für den Rechtskreis West und Ost. Eine Aufteilung auf die einzelnen Monate und ggf.&nbps;Teillohnzahlungszeiträume wird automatisch vorgenommen.
Die Jahresbeitragsbemessungsgrundlage ist auch maßgebend für die Umlagen&nbps;U1 (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall an Arbeiter und Auszubildende) und&nbps;U2 (Zahlungen an die Mitarbeiterin aufgrund des Mutterschutzgesetzes).
11.&nbps;Beitragssatz&nbps;Rentenversicherung
Geben Sie hier den vollen Beitragssatz für die Rentenversicherung ein. Die Aufteilung in Arbeitgeberanteil und Arbeitnehmeranteil erfolgt automatisch. Den Beitragsgruppenschlüssel für die Rentenversicherung tragen Sie in den Mitarbeiterdaten auf dem Register SV ein.
12.&nbps;Beitragssatz&nbps;Arbeitslosenversicherung
Der volle Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung wird eingetragen. Die Aufteilung in Arbeitgeberanteil und Arbeitnehmeranteil erfolgt automatisch. Der Beitragsgruppenschlüssel für die Arbeitslosenversicherung wird in den Mitarbeiterdaten auf dem Register SV eingetragen.
13.&nbps;Grenze&nbps;Geringverdiener
Die Geringverdienergrenze ist der Einkommensbetrag, bis zu dem der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge allein zu tragen hat. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende. Es ist dann für die betroffenen Mitarbeiter in den Mitarbeiterdaten, Karteikarte&nbps;DÜVO in&nbps;Zeile&nbps;101 Personengruppe:, 102&nbps;Auszubildende zu schlüsseln.
14.&nbps;Beitragssatz&nbps;Pflegeversicherung
Der volle Beitragssatz für die Pflegeversicherung wird eingetragen; die Aufteilung in Arbeitgeberanteil und Arbeitnehmeranteil erfolgt automatisch. Der Beitragsgruppenschlüssel für die Pflegeversicherung wird in den Mitarbeiterdaten auf&nbps;dem&nbps;Register&nbps;SV eingetragen.
Zu beachten sind auch die Hinweise zur Pflegeversicherung in Sachsen, Allgemeine&nbps;Grunddaten unter&nbps;Punkt&nbps;11. Alle Mitarbeiter in Sachsen tätig, Pflegeversicherung wird überwiegend von AN getragen.
71.&nbps;Jahresbeitragsbemessungsgrenze&nbps;KV&nbps;/&nbps;PV
Die Jahres-Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung&nbps;/&nbps;Pflegeversicherung wird eingetragen. Der Beitragsgruppenschlüssel für die Krankenversicherung wird in den Mitarbeiterdaten auf&nbps;dem&nbps;Register&nbps;SV in&nbps;Zeile&nbps;47 eingetragen.
72.&nbps;Faktor&nbps;F&nbps;für&nbps;Berechnung&nbps;in&nbps;Gleitzone
Hier ist der amtliche Faktor für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge in der Gleitzone einzutragen.Zum Jahreswechsel ist auch dieser Wert zu überprüfen.
73.&nbps;Durchschnittlicher&nbps;allgemeiner&nbps;Betragsatz der&nbps;gesetzlichen&nbps;Krankenversicherung:
Der durchschnittliche, allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung für die Prüfung des Arbeitgeberzuschusses bei privat krankenversicherten Mitarbeitern ist hier einzutragen. Dieser Durchschnittssatz wird jährlich veröffentlicht.
74.&nbps;Umlagesatz&nbps;Insolvenzgeld
Der aktuelle Umlagesatz Insolvenzgeld wird eingetragen.
Sollte keine Beitragspflicht für die Umlage für die Insolvenzgeldversicherung vorliegen, wird der Beitragssatz für den entsprechenden Zeitraum gelöscht. Die Umlage für die Insolvenzgeldversicherung wird automatisch in Höhe des Umlagesatzes vom rentenversicherungspflichtigen Einkommen ermittelt. In den Listen wird diese Umlage unter dem Schlüssel 0050 ausgewiesen. Im Betrag Gesamtzahlung des Arbeitgebers in der Gehaltsbescheinigung wird diese Umlage ebenfalls ausgewiesen.
75. Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz
Für Krankenversicherte, deren Beiträge regelmäßig von Dritten getragen werden, z.&nbps;B. Azubis mit der Geringverdienergrenze bis&nbps;325&nbps;EUR, Geringverdiener, Mitarbeiterinnen im Mutterschutz, Bezieher von ALG&nbps;II, wird ab&nbps;01.01.2015 anstelle des kassenindividuellen Zusatzbeitrages der durchschnittliche Zusatzbeitrag verwendet. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, der jährlich bis&nbps;zum&nbps;01.11. vom&nbps;Bundesgesundheitsministerium&nbps;(BMG) für das Folgejahr festgelegt wird, beträgt für das Jahr&nbps;2015 0,9&nbps;%.
KV-Beitragssätze
Hier können Sie Beitragssätze von Krankenkassen sowie der Einzugstelle für geringfügig Beschäftigte ersehen und bei Bedarf ändern. Die Beitragssätze von Krankenkassen werden von&nbps;RA-MICRO nicht gepflegt.
Nach Markierung einer Krankenkasse und Aufruf von Bearbeiten oder nach einem Doppelklick auf die gewünschte Krankenkasse können Sie die Beitragssätze für die Krankenversicherung eingeben. Bei Versorgungswerken und bei der Einzugsstelle für&nbps;Geringfügig&nbps;Beschäftigte sind keine Beitragssätze einzugeben.
Krankenkassen oder Versorgungswerke können Sie in Allgemeine Grunddaten ändern auf der Karteikarte Krankenkassen anlegen.
Bearbeiten
Die Änderungen der Beitragssätze werden vorgenommen.
Allgemeiner/Ermäßigter Beitragssatz
Die vollen Beitragssätze der Krankenkasse werden eingegeben. Wenn die Krankenkasse Zusatzbeiträge (individuelle Beitragsätze) für Arbeitnehmer erhebt, werden diese dem Beitragssatz hinzugerechnet. Die Aufteilung auf Arbeitgeberanteil und Arbeitnehmeranteil erfolgt automatisch, es wird der Arbeitnehmeranteil von z.&nbps;Zt.&nbps;7,3&nbps;% und der Zusatzbeitrag (individueller Beitragssatz der Krankenkasse) separat ausgewiesen.
Die ermäßigten Beitragssätze müssen nur bei Bedarf eingegeben werden.
Beitragssatz&nbps;Umlage&nbps;1 Krankheit&nbps;/&nbps;Umlage&nbps;2&nbps;Mutterschaft&nbps;/&nbps;Erstattungssatz&nbps;Umlage&nbps;1&nbps;Krankheit:
Die Eingabe ist nur erforderlich, wenn eine Teilnahme am Umlageverfahren obligatorisch ist. Ansprechpartner ist im Zweifelsfall die jeweilige Krankenkasse.
Abzüge
Hier können Sie für Abzüge Beträge oder Prozentsätze erfassen, die für alle Mitarbeiter gelten, soweit nicht für einzelne Mitarbeiter eine abweichende Regelung erfolgt. Die Bezeichnungen für die Abzüge müssen auf der Karteikarte Abzüge der allgemeinen Grunddaten vergeben werden, was erst die Eingabefelder frei schaltet. Hier eingegebene Beträge bzw.&nbps;Prozentsätze gelten kanzleiweit für alle Mitarbeiter. Hiervon abweichende Eingaben für einzelne Mitarbeiter nehmen Sie unter Mitarbeiterdaten ändern vor.
Diese Felder sind nur verfügbar, wenn Sie unter Allgemeine Grunddaten ändern auf&nbps;der&nbps;Karteikarte&nbps;Abzüge&nbps;Punkt&nbps;65 bis&nbps;67 eine Bezeichnung der Abzüge eingegeben haben. Anhand der hier eingetragenen Sätze wird ein Betrag vom Bruttogehalt errechnet.
Dieser Betrag wird dann vom Nettogehalt abgezogen.
Diese Felder sind nur verfügbar, wenn Sie unter Allgemeine Grunddaten ändern auf der Karteikarte&nbps;Abzüge&nbps;Punkt&nbps;68 und&nbps;69 eine Bezeichnung der Abzüge eingegeben haben. Tragen Sie hier den Betrag ein, der vom Nettogehalt abgezogen werden soll.
Zulagen
Hier können Sie Zulagen festlegen, die für mehrere Mitarbeiter gelten. Jedes Eingabefeld wird erst frei geschaltet, wenn Sie auf der Karteikarte Zulagen der allgemeinen Grunddaten die Bezeichnung der Zulage vergeben haben.
Geben Sie unter&nbps;65 bis&nbps;67 die Zulagensätze an. Die Bezeichnung der Zulagen, hier Zulage&nbps;1, definieren Sie in Allgemeine Grunddaten ändern auf der Karteikarte&nbps;Zulagen, Punkt&nbps;74 bis&nbps;76. Die Felder hier sind verfügbar, wenn sie unter Allgemeine Grunddaten ändern definiert wurden.
Geben Sie unter&nbps;68 und&nbps;69 die Zulagenbeträge an. Die Bezeichnung der Zulagen definieren Sie in Allgemeine Grunddaten ändern auf der Karteikarte Zulagen, Punkt&nbps;77 und&nbps;78. Die Felder hier sind verfügbar, wenn sie unter Allgemeine Grunddaten ändern definiert wurden.
Geben Sie unter&nbps;70. den Betrag ein, der pro Kind steuer-&nbps;und sozialversicherungsfrei zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden soll.
Funktionen in der Abschlussleiste
Nach dem Speichern Überblick Monatliche Grunddaten anzeigen
Wählen Sie diese Einstellung, wird Ihnen nach Betätigung der grünen Bestätigungstaste oder der Drucktaste eine Übersicht aller monatlicher Grunddaten angezeigt. Änderungen der monatlichen Grunddaten werden blau angezeigt.
Haben Sie links die Einstellung Nach dem Speichern Überblick Monatliche Grunddaten anzeigen eingestellt, wird Ihnen nach Betätigung der Drucktaste zuerst die Übersicht Datenübersicht angezeigt, bevor Sie zum Druck gelangen. Änderungen der monatlichen Grunddaten werden in der Datenübersicht blau angezeigt.
OK
Bei Betätigung dieser Taste übernehmen Sie die Änderungen. Dies gilt für alle Karteikarten und nicht allein für die gerade angezeigte. Eine Speicherung der Monatlichen Grunddaten sollte nur erfolgen, wenn Sie auf der Karteikarte SV alle Eingaben getätigt haben. Haben Sie links die Einstellung Nach dem Speichern Überblick Monatliche Grunddaten anzeigen eingestellt, wird Ihnen nach Betätigung dieser Taste auch die Datenübersicht angezeigt.
Abbruch
Beendet die Programmfunktion. Eine Speicherung erfolgt nicht.