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E-Ausgangsrechnungen | |||||||
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Video: E-Ausgangsrechnungen
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Allgemeines
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Ein Überblick über die elektronisch versendeten Ausgangsrechnungen wird angezeigt. Für in elektronischer Form an den Rechnungsempfänger übersandte Ausgangsrechnungen gelten besondere Bestimmungen für Aufzeichnung und Aufbewahrung. Sie müssen elektronisch archiviert werden.
Es besteht keine Pflicht mehr, elektronische Rechnungen zu signieren. Ist die Ausgangsrechnung allerdings elektronisch signiert worden, so ist neben der Originaldatei auch die Signatur über die gesamte Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren revisionssicher vorzuhalten.
Elektronische Ausgangsrechnungen werden automatisch beim Versand an den Rechnungsempfänger separat gespeichert und können über E-Ausgangsrechnungen in Journalform ausgewertet werden.
Funktionen im Bearbeitungsbereich
Listenbereich
In der Liste werden alle wesentlichen Angaben zu den elektronisch versendeten Ausgangsrechnungen dargestellt.
Dateien
Die Datei, in der die Rechnung gespeichert wurde, wird ebenfalls angezeigt. Wenn die blau hinterlegte Dateibezeichnung aufgerufen wird, öffnet sich der →[Rechnungsordner] und die Rechnung kann in der Form angesehen werden, in der sie versandt wurde.