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Allgemeines
Ab dem 01.01.2018 ist die Nutzung der Digitale Lohnschnittstelle (DLS) gesetztlich vorgeschrieben. Bei der digitalen Lohnschnittstelle handelt es sich um einen amtlich vorgeschriebenen Standarddatensatz, der eine einheitliche Strukturierung und Bezeichnung von elektronischen Dateien und Datenfeldern enthält. Durch Einführung der Digitalen Lohnschnittstelle wird sichergestellt, dass alle für eine Lohnsteuerprüfung erforderlichen Daten in einem einheitlichen Format dem Betriebsprüfer zur Verfügung gestellt werden können.
Funktionen im Bearbeitungsbereich
Speicherpfad
Es wird ein Speicherverzeichnis für die zu exportierenden Daten ausgewählt. Im ausgewählten Speicherverzeichnis wird ein Ordner - Lohn - mit dem gespeicherten Abrechnungsjahr angelegt.
Ist das gewählte Verzeichnis z. B. D:\RA\pse sind die Lohndaten dann z. B. im Verzeichnis D:\RA\pse\Lohn2018 gespeichert. Dieser Ordner kann kompakt an den Betriebsprüfer versendet werden.
Abrechnungsjahr
Das Abrechnungsjahr wird gewählt, welches für die Betriebsprüfung exportiert werden soll.
Abweichende Betriebsstätte
Diese Option wird ausgewählt, wenn die Betriebsprüfung für beispielsweise eine andere Niederlassung mit abweichender Betriebsnummer erfolgen soll. Ist die Option gesetzt, kann in dem nun eingeblendeten Adressfeld die Adressnummer der zu prüfenden Niederlassung eingetragen werden.
Tag der Auszahlung
Es ist der Tag der Lohnzahlung gem. § 4 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 LStDV, hilfsweise der Tag der Überweisung anzugeben. Der gewählte Tag wird automatisch in die nächsten Felder für die einzelnen Abrechnungsmonate übernommen.
Abrechnungsmonate
Der bei Tag der Auszahlung gewählte Tag wird automatisch in die einzelnen Abrechnungsmonate übertragen. Die Eingabe ist für die einzelnen Abrechnungsmonate zu überprüfen und gegebenenfalls bei dem einzelnen Monat abzuändern.