Adressen austauschen: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 19. Mai 2016, 12:52 Uhr

Der Adressaustausch in Aktenstammdaten ermöglicht den schnellen Austausch von Adressen, die z. B. im laufenden Kanzleibetrieb mehrfach angelegt und zu verschiedenen Akten oder bei wechselnder Rechtsnachfolge (Firmenveräußerung oder Nachlassangelegenheiten) erfasst wurden.

Der Adressaustausch ist über die Rechteverwaltung der Benutzerverwaltung geschützt. Adressaustausch in den Aktenstammdaten ersetzt nicht die standardmäßige Adresseingabe von Mandanten, Rechtsschutzversicherungen oder Gegnern. Insbesondere erfolgt keine Kollisionsprüfung (Interessenkollision i. S. d. § 43a BRAO), weshalb Sie den Adressaustausch mit besonderer Sorgfalt vornehmen sollten.


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Funktionen:

Im Bereich Adressen zum Austausch festlegen:


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Geben Sie in diesen gelb unterlegten Eingabefeldern die Nummer der Beteiligtenadresse und der Adresse ein, die Sie gegen die Beteiligtenadresse in den Aktenstammdaten austauschen möchten, oder starten Sie die Suchfunktion. Zur Überprüfung der eingegebenen Adressnummer wird der Name neben dem Eingabefeld angezeigt.


Im Bereich Akten zur Adresse:


In dem Anzeigefeld werden die eingegebenen Akten zur Kontrolle aufgelistet. Akten, die nicht in den Adressaustausch einbezogen werden sollen, können durch Klick auf caption vom Adressaustausch ausgenommen werden.


Abschlussleiste:

caption Tauscht in den aufgelisteten Akten die Beteiligtenadresse durch die neue Adresse aus.