Adressfenster 1: Unterschied zwischen den Versionen

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Das ''Adressfenster'', das aus RA-MICRO heraus auch mit der Tastenkombination [[Datei:AltGr-A.png|border|caption]] aufgerufen werden kann, dient der zentralen Erfassung neuer und der Bearbeitung vorhandener Adressen.
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Die Erfassung von Adressen mit RA-MICRO hat den großen Vorteil, dass Adressdaten nur einmal eingegeben werden müssen und anschließend in allen relevanten Programmbereichen genutzt werden können. Zu einer Adresse können die zuständigen Gerichte herausgesucht, Online Anfragen durchgeführt, sowie eventuelle Interessenkollisionen geprüft werden.
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Jede in RA-MICRO neu gespeicherte Adresse erhält automatisch eine Adressnummer, um die eindeutige Unterscheidung zu gewährleisten.
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Das Programm enthält einen Adressbereich für die Speicherung selbst angelegter Adressdaten und einen weiteren Adressbereich, der für die mitgelieferten Adressdaten – z. B. von Gerichten, Behörden und Versicherungen – reserviert ist. Die Bereiche sind wie folgt unterteilt:
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* Die ''Adressnummer 1'' ist der eigenen Adresse der Kanzlei vorbehalten und sollte keinesfalls für eine andere Adresse benutzt werden.
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* Die darauf folgenden Nummern bis ''1.000'' sollten für andere häufig genutzte Adressen, wie z.B. für die Adresse des Notariats, die Adressen der Sozietätsmitglieder oder die Adressen von Korrespondenzanwälte verwendet werden.
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* Der Bereich von ''Adressnummer 1.001'' bis ''89.000'' sowie von ''200.000'' bis ''9.999.999'' steht zur Speicherung der laufenden Adressdaten zur Verfügung. Wird die automatische ''Adressnummernvergabe'' verwendet, so wählt das Programm automatisch die nächste freie Nummer in diesem Bereich, wenn eine neue Adresse gespeichert wird.
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* Der Adressnummernbereich von ''89.001'' bis ''199.999'' ist den mit RA-MICRO ausgelieferten Adressen vorbehalten. Dies sind z. B. die Adressdaten der Gerichte, Finanzämter und Versicherungen. Da diese Adressen von RA-MICRO regelmäßig aktualisiert und überschrieben werden, ist deren eigenhändige Änderung nicht zu empfehlen. Sollen dennoch Änderungen vorgenommen und diese vor automatischer Überschreibung durch die ''Pflegelieferungen'' gesichert werden, ist die entsprechende Adresse unter einer Adressnummer des frei verfügbaren Nummernbereichs zu kopieren. Anschließend können dort Änderungen vorgenommen werden.
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Über das Menü ''Extras'' stehen die Programmfunktionen ''Adresse nach MS Outlook exportieren'' und ''Anschrift in die Zwischenablage kopieren'' zur Verfügung.
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[[Datei:birne.fw.png|border|caption]]Vor der erstmaligen Adressbearbeitung sollten die entsprechenden Einstellungen unter ''Einstellungen Adressen'' überprüft werden.
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[[Datei:birne.fw.png|border|caption]]Sollten bereits angelegte Adressen nicht wiedergefunden werden, empfehlen wir, die Namenslisten, mit deren Hilfe im Feld ''Adressnummer / Name'' nach Namen gesucht werden kann, zu reorganisieren. In Verbindung mit einer SQL-Installation ist eine Reorganisation nicht erforderlich und steht somit nicht zur Verfügung.
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[[Datei:birne.fw.png|border|caption]]Bei der Eingabe von Firmenadressen sind insbesondere die folgenden Hinweise zu beachten.
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==Funktionen:==
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===In der Toolbar===
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Hierüber wird die Maske ''Gerichtsorte'' aufgerufen, die auf drei Karteikarten alle Gerichtszweige anzeigt, die der im ''Adressfenster'' aufgerufenen Adresse örtlich zugeordet sind.Angezeigt werden alle örtlich zuständigen Zivil-, Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgericht sowie alle Sonderzuständigkeiten.
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Auf drei Karteikarten in ''Gerichtsorte'' werden alle Gerichte angezeigt, die der Anfrage örtlich zugeordnet sind:
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Gerichte der Zivilgerichtsbarkeit werden grundsätzlich auf der Karteikarte ''ordentliche Gerichtsbarkeiten'' aufgeführt. Soweit eine Zuordnung zu einem Finanzamt möglich ist, werden dessen Name, Anschrift und Telefonnummer ebenfalls angezeigt. Die Gerichte der Arbeits-, der Sozial-, der Verwaltungs- und der Finanzgerichtsbarkeit werden auf der Karteikarte ''Besondere Gerichtsbarkeiten'' angezeigt.
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Auf der Karteikarte ''Sonderzuständigkeiten'' befinden sich die Gerichtsadressen für Verbraucher- und Regelinsolvenzen, des Familiengerichts, des Handelsregisters und des Grundbuchamtes.
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In der linken Spalte werden Bezeichnung, Anschrift und Telefonnummer der örtlich zuständigen Gerichte ausgegeben; rechts daneben erfolgt eine eventuelle Zuordnung eines Korrespondenzanwaltes. Über die ''Adressnummer'' kann die Adresse im ''Adressfenster'' aufgerufen werden. Sollten bei Einsicht in die Gerichtsorte ''Unrichtigkeiten'' aufgefallen sein, bitte wir darum uns per E-Mail eine Änderungsmitteilung über die gleichlautende Schaltfläche zu übermitteln.
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Version vom 1. November 2016, 18:51 Uhr

Vorlage:Infobox PP


Allgemeines

Das Adressfenster, das aus RA-MICRO heraus auch mit der Tastenkombination caption aufgerufen werden kann, dient der zentralen Erfassung neuer und der Bearbeitung vorhandener Adressen.

Die Erfassung von Adressen mit RA-MICRO hat den großen Vorteil, dass Adressdaten nur einmal eingegeben werden müssen und anschließend in allen relevanten Programmbereichen genutzt werden können. Zu einer Adresse können die zuständigen Gerichte herausgesucht, Online Anfragen durchgeführt, sowie eventuelle Interessenkollisionen geprüft werden.

Jede in RA-MICRO neu gespeicherte Adresse erhält automatisch eine Adressnummer, um die eindeutige Unterscheidung zu gewährleisten. Das Programm enthält einen Adressbereich für die Speicherung selbst angelegter Adressdaten und einen weiteren Adressbereich, der für die mitgelieferten Adressdaten – z. B. von Gerichten, Behörden und Versicherungen – reserviert ist. Die Bereiche sind wie folgt unterteilt:

  • Die Adressnummer 1 ist der eigenen Adresse der Kanzlei vorbehalten und sollte keinesfalls für eine andere Adresse benutzt werden.
  • Die darauf folgenden Nummern bis 1.000 sollten für andere häufig genutzte Adressen, wie z.B. für die Adresse des Notariats, die Adressen der Sozietätsmitglieder oder die Adressen von Korrespondenzanwälte verwendet werden.
  • Der Bereich von Adressnummer 1.001 bis 89.000 sowie von 200.000 bis 9.999.999 steht zur Speicherung der laufenden Adressdaten zur Verfügung. Wird die automatische Adressnummernvergabe verwendet, so wählt das Programm automatisch die nächste freie Nummer in diesem Bereich, wenn eine neue Adresse gespeichert wird.
  • Der Adressnummernbereich von 89.001 bis 199.999 ist den mit RA-MICRO ausgelieferten Adressen vorbehalten. Dies sind z. B. die Adressdaten der Gerichte, Finanzämter und Versicherungen. Da diese Adressen von RA-MICRO regelmäßig aktualisiert und überschrieben werden, ist deren eigenhändige Änderung nicht zu empfehlen. Sollen dennoch Änderungen vorgenommen und diese vor automatischer Überschreibung durch die Pflegelieferungen gesichert werden, ist die entsprechende Adresse unter einer Adressnummer des frei verfügbaren Nummernbereichs zu kopieren. Anschließend können dort Änderungen vorgenommen werden.

Über das Menü Extras stehen die Programmfunktionen Adresse nach MS Outlook exportieren und Anschrift in die Zwischenablage kopieren zur Verfügung.

captionVor der erstmaligen Adressbearbeitung sollten die entsprechenden Einstellungen unter Einstellungen Adressen überprüft werden.

captionSollten bereits angelegte Adressen nicht wiedergefunden werden, empfehlen wir, die Namenslisten, mit deren Hilfe im Feld Adressnummer / Name nach Namen gesucht werden kann, zu reorganisieren. In Verbindung mit einer SQL-Installation ist eine Reorganisation nicht erforderlich und steht somit nicht zur Verfügung.

captionBei der Eingabe von Firmenadressen sind insbesondere die folgenden Hinweise zu beachten.



Funktionen:

In der Toolbar

Gerichtsorte

Hierüber wird die Maske Gerichtsorte aufgerufen, die auf drei Karteikarten alle Gerichtszweige anzeigt, die der im Adressfenster aufgerufenen Adresse örtlich zugeordet sind.Angezeigt werden alle örtlich zuständigen Zivil-, Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgericht sowie alle Sonderzuständigkeiten.

Auf drei Karteikarten in Gerichtsorte werden alle Gerichte angezeigt, die der Anfrage örtlich zugeordnet sind:

Gerichte der Zivilgerichtsbarkeit werden grundsätzlich auf der Karteikarte ordentliche Gerichtsbarkeiten aufgeführt. Soweit eine Zuordnung zu einem Finanzamt möglich ist, werden dessen Name, Anschrift und Telefonnummer ebenfalls angezeigt. Die Gerichte der Arbeits-, der Sozial-, der Verwaltungs- und der Finanzgerichtsbarkeit werden auf der Karteikarte Besondere Gerichtsbarkeiten angezeigt. Auf der Karteikarte Sonderzuständigkeiten befinden sich die Gerichtsadressen für Verbraucher- und Regelinsolvenzen, des Familiengerichts, des Handelsregisters und des Grundbuchamtes. In der linken Spalte werden Bezeichnung, Anschrift und Telefonnummer der örtlich zuständigen Gerichte ausgegeben; rechts daneben erfolgt eine eventuelle Zuordnung eines Korrespondenzanwaltes. Über die Adressnummer kann die Adresse im Adressfenster aufgerufen werden. Sollten bei Einsicht in die Gerichtsorte Unrichtigkeiten aufgefallen sein, bitte wir darum uns per E-Mail eine Änderungsmitteilung über die gleichlautende Schaltfläche zu übermitteln.

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