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Akte ablegen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 13. März 2017, 12:12 Uhr
Hauptseite > Akten > Akte ablegen
Akte ablegen | |||||||
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Allgemeines
Diese Programmfunktion ermöglicht die Neuanlage einer Akte auf der Grundlage einer bereits bestehenden Akte. So kann z. B. in Ehesachen für Unterhalt eine separate Akte angelegt werden, ohne dass bei der Anlage sämtliche Daten erneut eingegeben werden müssen. Bestätigen Sie die Eingabemaske mit , nachdem Sie festgelegt haben, welche Optionen beim Kopieren der Akte übernommen werden sollen.