Allgemeine Grunddaten ändern
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- vor 2 Jahren zuletzt von Al.St bearbeitet
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Allgemeine Grunddaten ändern | |||||||
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Inhaltsverzeichnis
- 1 Allgemeines
- 2 Funktionen im Bearbeitungsbereich
- 2.1 Allgemeines
- 2.1.1 1. Adresse Arbeitgeber
- 2.1.2 2. Bundesland
- 2.1.3 10. lfd. Mitarbeiternummer
- 2.1.4 11. Alle Mitarbeiter in Sachsen tätig, Pflegeversicherung wird überwiegend von AN getragen
- 2.1.5 93. mit Urlaubsnachweis
- 2.1.6 94. Ausweis der Arbeitgeberanteile
- 2.1.7 102. Chiffre Lohnbuchhaltung
- 2.1.8 9. Berechnung für Teilmonate auf Basis
- 2.2 Steuern
- 2.3 Krankenkassen
- 2.1 Allgemeines
- 3 Funktionen in der Abschlussleiste
- 4 Weitere Funktionen und Erklärungen
Allgemeines
Allgemeine Grunddaten behalten ihre Gültigkeit meist für längere Zeit. Dennoch sollte routinemäßig einmal im Jahr, etwa zum Jahresbeginn, eine Überprüfung vorgenommen werden.
Funktionen im Bearbeitungsbereich
Allgemeines
1. Adresse Arbeitgeber
Die Adressnummer der Kanzlei wird eingetragen. Wenn die Adressnummer nicht bekannt ist, kann bei - gelb unterlegten Feldern - durch Eingabe des Namens danach gesucht werden. Die Suche kann nur erfolgreich sein, wenn der gesuchte Name in RA-MICRO bereits angelegt ist. Eine Neuanlage kann über vorgenommen werden. Nebenstehend wird anschließend der hinterlegte Name angezeigt.
2. Bundesland
Das Bundesland der Betriebsstätte wird eingetragen.
10. lfd. Mitarbeiternummer
Die Anzahl der zur Zeit angelegten Mitarbeiter wird angezeigt. Es besteht keine Eingabemöglichkeit.
11. Alle Mitarbeiter in Sachsen tätig, Pflegeversicherung wird überwiegend von AN getragen
Fällt zur Finanzierung der Pflegeversicherung kein Feiertag weg und der Arbeitnehmer trägt den Beitrag zur Pflegeversicherung überwiegend allein, wird diese Einstellung gewählt. Bei allen Arbeitnehmern wird dann der erhöhte Beitrag zur PV abgezogen. Derzeit gilt diese Regelung nur für das Bundesland Sachsen. Sind nur einige Arbeitnehmer in Sachsen tätig, so wird dies für jeden dieser - in Sachsen tätigen - Arbeitnehmer einzeln unter Mitarbeiterdaten ändern eingetragen. Dazu wird unter Punkt 50 der Pflegeversicherungs-Schlüssel von 1 in 2 geändert. Wenn die Einstellung nicht gewählt wird, werden die Beiträge je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
93. mit Urlaubsnachweis
Wenn diese Einstellung ausgewählt wird, kann der laufende Resturlaub der Mitarbeiter auf den Gehaltsbescheinigungen gedruckt werden, für jeden Mitarbeiter ein Nachweis über bereits genommenen und noch offenstehenden Urlaub gedruckt werden, die Verknüpfung mit der Urlaubsplanung über Einstellungen, Urlaubsplanung, Lohnprogramm hergestellt werden.
94. Ausweis der Arbeitgeberanteile
Bei Auswahl dieser Einstellung werden die vom Arbeitgeber getragenen Sozialversicherungsbeiträge sowie pauschale Lohn- und Kirchensteuer auf der Gehaltsbescheinigung als Information mit ausgedruckt.
102. Chiffre Lohnbuchhaltung
Eine Chiffre für Lohn/Gehalt kann vergeben werden; für jedes Jahr ist eine andere Chiffre möglich. Wenn eine Chiffre vergeben wird, wird der Anwender beim nächsten Start einer der Programmfunktionen von Lohn/Gehalt aufgefordert, die Chiffre einzugeben. Die Eingabe muss in umgekehrter Reihenfolge vorgenommen werden. Ohne Eingabe der Chiffre kann das Progamm anschließend nicht mehr gestartet werden!
9. Berechnung für Teilmonate auf Basis
Wird ein Mitarbeiter nicht über den gesamten Monat beschäftigt oder sind Teillohnzahlungszeiträume zu berechnen, dann berechnet die Lohnbuchhaltung den anteiligen Lohn automatisch. Es ist zu entscheiden, auf welcher Rechengrundlage die Lohnberechnung erfolgen soll.
Bei der Abrechnung von Krankheitstagen des Mitarbeiters für die Lohnfortzahlung sollte unbedingt die Option Kalendertage des Monats eingestellt werden, da es ansonsten bei Monaten, die nicht 30 Tage umfassen, zu Differenzen kommen kann.
Unabhängig von der Entscheidung ermittelt das Programm die Anzahl der Kalender- oder Arbeitstage automatisch. Allein bei der Berechung nach Arbeitsstunden muss deren Anzahl bei der Gehaltsberechnung eingegeben werden.
Zu beachten ist, dass bei der arbeitsstundenweisen Berechnung eine Datenübernahme aus der Urlaubsplanung nicht möglich ist.
Steuern
Datei:Allgemeine GD Steuern.gif
Alle für die Berechnung und Abführung der Lohnsteuer an das zuständige Finanzamt erforderlichen Angaben werden festgelegt.
3. Adresse Finanzamt
Die Adressnummer des Finanzamtes wird eingegeben, an das die Lohnsteuer abgeführt wird. Wenn die Adressnummer unbekannt ist, kann - bei gelbunterlegten Feldern - durch Eingabe des Namens, etwa Finanzamt Berlin, danach gesucht werden. Eine Suche kann nur erfolgreich sein, wenn das gesuchte Finanzamt in RA-MICRO bereits angelegt ist. Eine Neuanlage kann über vorgenommen werden.
97. Finanzamtsnummer
Die Nummer des Finanzamtes, an das die Lohnsteuerbeträge abgeführt werden, muss unbedingt ausgewählt werden. Für das Bundesland, das auf der Karteikarte Allgemeines gewählt wurde, wird eine Liste der Finanzamtsnummern zur Auswahl angeboten.
4. Steuernummer
Die Steuernummer wird eingetragen. Wenn sie nicht bekannt ist, wird die 13-stellige Steuernummer im ELSTER-Format eingetragen. Die 13-stellige Steuernummer im ELSTER-Format setzt sich zusammen aus ...4-stelliger Finanzamtsnummer wie im Feld für das Finanzamt angegeben (die erste Stelle oder die beiden ersten Stellen können bei der Steuernummer fehlen), ...4-stelliger Bezirksnummer (erforderlichenfalls mit führenden Nullen auf 4 Stellen erweitert), ...4-stelliger Unterscheidungsnummer (erforderlichenfalls mit führenden Nullen auf 4 Stellen erweitert) und ...1-stelliger Prüfziffer.
Das Programm prüft, ob die Steuernummer den formalen Anforderungen entspricht.
Wenn die Steuernummer im ELSTER-Format nicht bekannt ist und die Finanzamtsnummer im Feld darüber eingetragen ist, wird die bekannte Steuernummer in dieses Feld eingetragen. Das Programm versucht dann mit Routinen der bayerischen Finanzverwaltung, die eingegebene Steuernummer in eine Steuernummer im ELSTER-Format zu wandeln.
Das Programm benötigt zum einwandfreien Funktionieren eine korrekte Steuernummer im ELSTER-Format, daher wird die Speicherung der Allgemeinen Grunddaten ohne diese Angabe verweigert.
5. Pauschale Kirchensteuer für alle
Bei Wahl dieser Einstellung wird für alle pauschal zu versteuernden Mitarbeiter der pauschale Kirchensteuersatz erhoben, auch für Konfessionslose. Es gilt der ermäßigte Steuersatz, der in Monatliche Grunddaten ändern auf der Karteikarte Lohn/Kirchensteuer unter 3. eingetragen ist. Wenn die Einstellung nicht gewählt wird, wird für jeden Mitarbeiter Kirchensteuer nur dann erhoben, wenn er einer Kirche angehört. Der dann anzuwendende normale Steuersatz ist in Monatliche Grunddaten ändern auf der Karteikarte Lohn/Kirchensteuer unter 2. eingetragen. Die jeweilige Religionszugehörigkeit des Mitarbeiters ist in Mitarbeiterdaten ändern auf der Karteikarte LSt/KiSt unter 6. eingetragen.
6. Mindest-Kirchensteuer immer
Wenn diese Einstellung gewählt wird, wird Mindestkirchensteuer auch dann abgeführt, wenn keine Lohnsteuer anfällt. Es handelt sich hier um eine Ausnahme, die in verschiedenen Bundesländern, z. B. Schleswig-Holstein, anwendbar sein kann.
8. Lohnsteueranmeldung
Der Zeitraum für die Lohnsteueranmeldungen wird gewählt, der vom Finanzamt mitgeteilt wurde.
Krankenkassen
Datei:Allgemeine GD Krankenkassen.gif
Grunddaten für Krankenkassen, Versorgungswerke und die Einzugsstelle für geringfügig Beschäftigte werden angelegt oder geändert. Die Eingabe der Beitragssätze erfolgt unter Monatliche Grunddaten ändern.
Neu, Bearbeiten
Eine neue Krankenkasse wird angelegt oder die Daten der in der Liste markierten Krankenkasse in folgender Maske geändert.
Datei:Allgemeine GD Krankenkasse neu.gif
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