Anrechnung sonstiger Gebühren: Unterschied zwischen den Versionen

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Wird eine weitere Vorschussrechnung erstellt und soll ein Teilbetrag aus einer früheren Vorschussrechnung auf diesen weiteren Vorschuss angerechnet werden, kann dieser Teilbetrag hier erfasst werden. Die Bezeichnung der anzurechnenden Gebühr oder des anzurechnenden Betrages kann individuell erfasst werden.
 
Wird eine weitere Vorschussrechnung erstellt und soll ein Teilbetrag aus einer früheren Vorschussrechnung auf diesen weiteren Vorschuss angerechnet werden, kann dieser Teilbetrag hier erfasst werden. Die Bezeichnung der anzurechnenden Gebühr oder des anzurechnenden Betrages kann individuell erfasst werden.
  
 
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In der linken Spalte werden diejenigen Gebühren aufgelistet, die auf die erfassten Gebühren zwingend anzurechnen sind. Nach Auswahl der betreffenden Gebührenart ist in die rechte Spalte der gleichen Zeile der Betrag dieser Gebühr einzugeben, der auf die Kostenrechnung oder einen Kostenfestsetzungsantrag angerechnet werden soll.
  
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Aktuelle Version vom 9. Mai 2019, 18:05 Uhr

Hauptseite > Gebühren > Gebührenerfassung > Anrechnung sonstiger Gebühren

Allgemeines

In der linken Spalte werden diejenigen Gebühren aufgelistet, die auf die erfassten Gebühren zwingend anzurechnen sind. Nach Auswahl der betreffenden Gebührenart ist in die rechte Spalte der gleichen Zeile der Betrag dieser Gebühr einzugeben, der auf die Kostenrechnung oder einen Kostenfestsetzungsantrag angerechnet werden soll. Sofern der gewünschte Anrechnungstatbestand in der Vorschlagsliste nicht enthalten ist, kann dieser auch manuell eingefügt werden. Solch eine manuelle Eintragung wirkt sich allerdings nur in der aktuellen Rechnung aus, wird also für weitere Rechnungen nicht gespeichert.Beendet das Fenster.Schließt das Fenster.Gebühren Anrechnung.png

Sind in der aktuellen Rechnung sonstige Gebühren, zum Beispiel Gebühren nach BRAGO oder RVG aus vorhergehenden Angelegenheiten anzurechnen, können diese Gebühren hier erfasst werden.

Wird eine weitere Vorschussrechnung erstellt und soll ein Teilbetrag aus einer früheren Vorschussrechnung auf diesen weiteren Vorschuss angerechnet werden, kann dieser Teilbetrag hier erfasst werden. Die Bezeichnung der anzurechnenden Gebühr oder des anzurechnenden Betrages kann individuell erfasst werden.

Funktionen im Bearbeitungsbereich

Tabelle

In der linken Spalte werden diejenigen Gebühren aufgelistet, die auf die erfassten Gebühren zwingend anzurechnen sind. Nach Auswahl der betreffenden Gebührenart ist in die rechte Spalte der gleichen Zeile der Betrag dieser Gebühr einzugeben, der auf die Kostenrechnung oder einen Kostenfestsetzungsantrag angerechnet werden soll.

Sofern der gewünschte Anrechnungstatbestand in der Vorschlagsliste nicht enthalten ist, kann dieser auch manuell eingefügt werden. Solch eine manuelle Eintragung wirkt sich allerdings nur in der aktuellen Rechnung aus, wird also für weitere Rechnungen nicht gespeichert.

Funktionen der Abschlussleiste

OK und Schließen

Z Ok.png

Beendet das Fenster.

Abbruch und Schließen

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Schließt das Fenster.