Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

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Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens


Kategorie: Insolvenz
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Support-Internetseite: https://www.ra-micro.de/support/

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

Mit dieser Programmfunktion kann ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 305 InsO erstellt werden. Angaben aus der Schuldnerakte werden von RA-MICRO automatisch in das Antragsformular übernommen. Die fehlenden Angaben können direkt am PC in das Formular eintragen werden. Das Antragsformular inklusive der ausgewählten Anlagen wird mit den eingetragenen Angaben gedruckt. Vordrucke werden daher nicht mehr benötigt.

Gemeinsam oder auch getrennt von diesem Eröffnungsantrag kann hier auch ein Antrag auf Verfahrenskostenstundung gewählt werden. Per Klick auf die gleichnamige Checkbox unten in der Grafik können nähere Erläuterungen aufgerufen werden.

Um die Formularansicht zu vergrößern, kann entweder mit der rechten Maustaste auf das Formular geklickt oder TK STRG.pngTK Plus.pnggedrückt werden. Um die Ansicht wieder zu verkleinern, kann mit der rechten Maustaste doppelt geklickt oder TK STRG.pngTK Minus.pnggedrückt werden.

Hinweise zu den einzelnen Formularen können hier aufgerufen werden.

Ein Klick ruft die Ausfüllhinweise auf.Hier kann ausgewählt werden, welches Formular ausgefüllt werden soll. Zur Zeit stehen das Formular für den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 305 InsO) und die Anmeldung zur Insolvenztabelle zur Verfügung.In dieser Auswahlliste kann ausgewählt werden, welche Seite des Antragsformulars angezeigt und ausgefüllt werden soll.Antrag auf Verfahrenskostenstundung - TVM Maskenauswahl Wählen Sie in diesem Fenster die TVM-Maske aus, die Sie als Formular für den Antrag auf Verfahrenskostenstundung benutzen möchten. Sie können nur Formulare der Verbraucherinsolvenz laden. Vorgesehen ist als Kostenstundungsantrag das Formular STUNDUNG - Antrag auf Verfahrenskostenstundung aus dem Ordner Verbraucherinsolvenz.Hier werden die notwendigen Festlegungen für den Zahlungsplan getroffen.Die Vermögensübersicht zeigt die verschiedenen Vermögensposten des Schuldners. Um einen Vermögensposten in das Vermögensverzeichnis des Antragsformulars zu übernehmen, markieren Sie diesen Posten mit der linken Maustaste. Halten Sie die linke Maustaste gedrückt und ziehen Sie den Posten mit der Maus über das zum entsprechenden Ergänzungsblatt gehörende Kästchen auf dem Antragsformular. Wenn Sie sich mit dem Mauszeiger über dem richtigen Kästchen auf dem Antragsformular befinden, lassen Sie die linke Maustaste los. Der ausgewählte Vermögensposten ist jetzt im entsprechenden Ergänzungsblatt zur Anlage 5 des Antragsformulars aufgeführt. Wiederholen Sie diese Aktion für jeden Vermögensposten, den Sie in das Vermögensverzeichnis des Antragsformulars übernehmen wollen.Diese Option wird gewählt, wenn Zinsen im Zahlungsplan mitberücksichtigt werden sollen.Per Klick wird die vorherige Seite des Formulars angezeigt. Diese kann bearbeitet werden. Auf der gerade angezeigten Seite 1 ist dieser Button deaktiviert.Ein Klick ruft die nächste Seite des Formulars auf und ermöglicht deren Bearbeitung. Hinweise zu den einzelnen Seiten des Formulares können hier abgerufen werden.Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird zur Akte gespeichert. Er kann später weiter bearbeitet und gedruckt werden.Nach Klick auf den Button Drucken im Antrag auf Eröffnung der Verbraucherinsolvenz können Sie hier nähere Einstellungen für den Ausdruck des Antragsformulars auswählen.SBPFormFenster.gif

Hier wird die aktuell aufgerufene Seite des Antragsformulars angezeigt. Per Klick auf ein weißes Kästchen wird dieses auf dem Formular angekreuzt bzw. entfernt. Per Klick auf ein weißes Textfeld kann an dieser Stelle ein Text in das Formular eingegeben oder geändert werden.

Blaue Kreuze und Texte können im Formular selbst nicht geändert werden. Diese Angaben werden vom Programm selbständig der entsprechenden Akte entnommen. Diese Angaben können geändert werden, indem die entsprechende Akte bearbeitet wird.

Funktionen in der Toolbar

Ausfüllhinweise

Ein Klick ruft die Ausfüllhinweise auf.

Funktionen im Bearbeitungsbereich

Formularauswahl

Hier kann ausgewählt werden, welches Formular ausgefüllt werden soll. Zur Zeit stehen das Formular für den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 305 InsO) und die Anmeldung zur Insolvenztabelle zur Verfügung.

Auswahl der Formular-Seiten

In dieser Auswahlliste kann ausgewählt werden, welche Seite des Antragsformulars angezeigt und ausgefüllt werden soll.

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Antrag auf Verfahrenskostenstundung

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Antrag auf Verfahrenskostenstundung - TVM Maskenauswahl Wählen Sie in diesem Fenster die TVM-Maske aus, die Sie als Formular für den Antrag auf Verfahrenskostenstundung benutzen möchten.

Sie können nur Formulare der Verbraucherinsolvenz laden.

Vorgesehen ist als Kostenstundungsantrag das Formular STUNDUNG - Antrag auf Verfahrenskostenstundung aus dem Ordner Verbraucherinsolvenz.

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Mit dieser Einstellung kann dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Antrag auf Verfahrenskostenstundung hinzugefügt werden.

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Antrag auf Verfahrenskostenstundung gem. § 4 a I S. 2 InsO

Der Antrag auf Verfahrenskostenstundung in RA-MICRO ist kein amtliches Formular. Daher gibt es auch keine amtlichen Ausfüllhinweise. Sämtliche Angaben und Einstellungen im folgenden Formular müssen manuell vorgenommen werden. Das Programm nimmt keine Anpassungen an sonstige gespeicherte Angaben vor.

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Das Programm schlägt Ihnen hier anhand Ihrer Eingaben zur Akte die Daten des Antragstellers sowie das Geschäftszeichen des Gerichts vor. Bitte ergänzen bzw. korrigieren Sie diese Angaben, falls nötig.

Die Stundung der Verfahrenskosten ist dem Schuldner versagt, wenn nach §§ 4 a, 290 I Nr. 3 InsO ihm in den letzten 10 Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag die Restschuldbefreiung erteilt worden ist oder nach § 296 oder § 297 InsO versagt wurde (bspw. bei Insolvenzstraftaten oder Terminversäumnissen). Kreuzen Sie diese Erklärung an, um den Versagungsgrund zu verneinen, andernfalls hat der Antrag keine Aussicht auf Erfolg.

Diese Erklärung verweist auf § 4 a I S. 1 InsO. Danach darf das Vermögen des Schuldner voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken. Dies muss an dieser Stelle durch ankreuzen bestätigt werden.

Geben Sie hier an, ob Dritte Personen oder Stellen (bspw. Versicherungen etc.) bereit oder verpflichtet sind die Verfahrenskosten zu übernehmen. Geben Sie ggf. an in welcher Höhe die Kosten übernommen werden.

Geben Sie hier an, ob ein Antrag auf Restschuldbefreiung bereits gestellt oder beigefügt ist.

Der Schuldner hat den Antrag gem. § 4 a I InsO persönlich zu unterschreiben. Als Unterschriftsdatum wird von RA-MICRO das aktuelle Tagesdatum vorgeschlagen.

Optionen vom Zahlungsplan ändern

Hier werden die notwendigen Festlegungen für den Zahlungsplan getroffen.

Das Datum wird eingegeben, welches den Gläubigern für den Beginn einer Zahlung durch den Schuldner vorgeschlagen werden soll, z.B. 02/2017 für Februar 2017.Für einen Zahlungsplan im Rahmen eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuchs kann die vermutete Dauer der Schuldenbereinigung in Monaten eingetragen werden. Im Zahlungsplan wird für den Zeitraum des außergerichtlichen Einigungsversuchs eine Zeile ausgewiesen und in der Spalte Zeitraum mit den zeitlichen Daten beschrieben. In der Spalte Verfahrensstand wird der Zeitraum mit aSBV (=außergerichtliche Schuldenbereinigung) bezeichnet.Soll die Dauer eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsversuchs und/oder eines Verbraucherinsolvenzverfahrens in die Laufzeit des Zahlungsplans einbezogen werden, kann die voraussichtliche Dauer in Monaten eingetragen werden. Im Zahlungsplan wird zur Berechnung dieses Zeitraumes eine Zeile ausgewiesen, in der Spalte Zeitraum werden diese Daten angegeben. In der Spalte Verfahrensstand wird der Zeitraum mit Inso-Verfahren bezeichnet. Soll ein Zahlungsplan nur für die außergerichtliche Schuldenbereinigung unabhängig von § 114 InsO erstellt werden, kann hier eine 0 vermerkt werden. Im Bereich Besonderheiten kann unter Vorrangige Abtretungen/Pfändungen berücksichtigen statt des Datum des Eröffnungsbeschlusses die Dauer einer vorrangigen Berücksichtigung von Abtretungen/Pfändungen in Monaten vermerkt werden.Beabsichtigt der Schuldner einen Antrag auf Restschuldbefreiung zu stellen, kann die geschätzte Dauer der Wohlverhaltensperiode in Jahren eingetragen werden. Wegen § 287 Abs.2 InsO schlägt das Programm 6 vor. War der Schuldner bereits vor dem 1. Januar 1997 zahlungsunfähig, wird der Programmvorschlag mit einer 5 überschrieben. Im Zahlungsplan wird für die Dauer der Restschuldbefreiung eine Zeile ausgewiesen, in der Spalte Zeitraum werden die zeitlichen Daten angegeben. In der Spalte Verfahrensstand wird der Zeitraum mit Jahr WVP (= Wohlverhaltensperiode) bezeichnet.Es kann festgelegt werden, ob im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis erfasste vorrangige Abtretungen und/oder vorrangige Pfändungen bei der Erstellung des Zahlungsplans berücksichtigt werden sollen.Das erwartete Datum des Eröffnungbeschlusses wird zur Berechnung des 2 Jahres-Zeitraumes gemäß § 114 Abs. 1 InsO eingegeben bzw. bei der Pfändung gemäß § 114 Abs. 3 InsO der Monats-Zeitraum. Das Datum muss aufgrund des durch die Insolvenzordnung vorgesehenen Verfahrensablaufs im Zeitraum des gerichtlichen Schuldenbereinigungs- bzw. Insolvenzverfahrens liegen. Ein entsprechender Programmvorschlag kann bei Bedarf überschrieben werden. Der zeitliche Rahmen ergibt sich aus den Eingaben bezgl. Startdatum und Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren.Es wird ausgewählt, in welcher Höhe (Prozentsatz) der dem Schuldner gemäß § 292 I InsO zustehende Bonus berücksichtigt werden soll. Der entsprechende Betrag wird automatisch im Zahlungsplan ausgewiesen.Es wird ausgewählt, ob vom Schuldner bestrittene Forderungen im Zahlungsplan berücksichtigt werden sollen. Ist diese Option gewählt, wird der bestrittene Betrag von der Forderung des Gläubigers abgezogen.Im Zahlungsplan werden die im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis vermerkten Ausfallforderungen von der vom Gläubiger beanspruchten Forderung abgezogen. Sollen Ausfallforderungen nicht berücksichtigt werden und der volle Forderungsbetrag in den Zahlungsplan eingestellt werden, wird diese Option nicht gewählt.Es wird gewählt, ob auflösend oder aufschiebend bedingte Beträge im Zahlungsplan berücksichtigt werden sollen. Ist diese Option gewählt, werden die entsprechenden Beträge von der Forderung des Gläubigers abgezogen.Die im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis ausgewiesenen Zinsen werden im Zahlungsplan berücksichtigt.Soll die Zahlungsverteilung monatlich ausgewiesen werden, wird diese Einstellung gewählt. Zu beachten ist, dass dadurch gegebenenfalls der Umfang des Zahlungsplans stark vergrößert wird.Während des vereinfachten Insolvenzverfahrens richtet sich der Vergütungsanspruch des Treuhänders nach den §§ 313 Abs. 1, 65 InsO. Vom Programm wird der Regelsatz für die Treuhändervergütung gemäß § 13 Abs. 1 InsVV iHv 15 % des Wertes der Insolvenzmasse vorgeschlagen. Die Berechnung der Treuhändervergütung kann im Zahlungsplan unter Vergütung nachvollzogen werden. Die Mindestgebühr für den Treuhänder wird vom Programm automatisch berücksichtigt.Im vereinfachten Insolvenzverfahren hat der Treuhänder gemäß §§ 313 Abs. 1, 65 InsO i.V.m. § 8 Abs. 3 InsVV Anspruch auf einen Auslagenpauschsatz von 15 % auf die Regelvergütung. Die Summe aus diesem Betrag und die errechnete Treuhändervergütung wird im Zahlungsplan je nachdem, ob eine Deckung durch das pfändbare Einkommen des Schuldners vorliegt, unter Kosten gedeckt bzw. Kosten Schuldner aufgeführt.Sollen die geschätzten Verfahrenskosten des vereinfachten Insolvenzverfahrens im Zahlungsplan berücksichtigt werden, wird der Betrag vermerkt.Hier kann festgelegt werden, ob die Treuhändervergütung für das Restschuldbefreiungsverfahren automatisch berechnet und im Zahlungsplan berücksichtigt werden soll. Wie sich die errechnete Vergütung des Treuhänders zusammensetzt, kann dem Zahlungsplan unter Kosten entnommen werden.Gemäß § 293 Abs. 1 InsO i.V.m. § 16 Abs. 1 S. 2 u. 3 InsVV hat der Treuhänder im Restschuldbefreiungsverfahren einen Auslagenersatzanspruch. Auslagen und Verfahrenskosten werden addiert und im Zahlungsplan in den Spalten Kosten gedeckt bzw. Kosten Schuldner veranschlagt ausgewiesen.Hier können die geschätzten Verfahrenskosten für das Restschuldbefreiungsverfahren vermerkt werden.Zpopbild.gif
Startdatum

Das Datum wird eingegeben, welches den Gläubigern für den Beginn einer Zahlung durch den Schuldner vorgeschlagen werden soll, z. B. 02 / 2017 für Februar 2017.

Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren

Für einen Zahlungsplan im Rahmen eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuchs kann die vermutete Dauer der Schuldenbereinigung in Monaten eingetragen werden. Im Zahlungsplan wird für den Zeitraum des außergerichtlichen Einigungsversuchs eine Zeile ausgewiesen und in der Spalte Zeitraum mit den zeitlichen Daten beschrieben. In der Spalte Verfahrensstand wird der Zeitraum mit aSBV (=außergerichtliche Schuldenbereinigung) bezeichnet.

Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren/Insolvenzverfahren

Soll die Dauer eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsversuchs und/oder eines Verbraucherinsolvenzverfahrens in die Laufzeit des Zahlungsplans einbezogen werden, kann die voraussichtliche Dauer in Monaten eingetragen werden. Im Zahlungsplan wird zur Berechnung dieses Zeitraumes eine Zeile ausgewiesen, in der Spalte Zeitraum werden diese Daten angegeben. In der Spalte Verfahrensstand wird der Zeitraum mit Inso-Verfahren bezeichnet. Soll ein Zahlungsplan nur für die außergerichtliche Schuldenbereinigung unabhängig von § 114 InsO erstellt werden, kann hier eine 0 vermerkt werden. Im Bereich Besonderheiten kann unter Vorrangige Abtretungen/Pfändungen berücksichtigen statt des Datum des Eröffnungsbeschlusses die Dauer einer vorrangigen Berücksichtigung von Abtretungen/Pfändungen in Monaten vermerkt werden.

Wohlverhaltensperiode

Beabsichtigt der Schuldner einen Antrag auf Restschuldbefreiung zu stellen, kann die geschätzte Dauer der Wohlverhaltensperiode in Jahren eingetragen werden. Wegen § 287 Abs. 2 InsO schlägt das Programm 6 vor. War der Schuldner bereits vor dem 1. Januar 1997 zahlungsunfähig, wird der Programmvorschlag mit einer 5 überschrieben. Im Zahlungsplan wird für die Dauer der Restschuldbefreiung eine Zeile ausgewiesen, in der Spalte Zeitraum werden die zeitlichen Daten angegeben. In der Spalte Verfahrensstand wird der Zeitraum mit [] Jahr WVP (= Wohlverhaltensperiode) bezeichnet.

Besonderheiten - Vorrangige Abtretungen / Pfändungen berücksichtigen

Es kann festgelegt werden, ob im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis erfasste vorrangige Abtretungen und/oder vorrangige Pfändungen bei der Erstellung des Zahlungsplans berücksichtigt werden sollen.

Eröffnungsbeschluss erwartet zum:

Das erwartete Datum des Eröffnungbeschlusses wird zur Berechnung des 2 Jahres-Zeitraumes gemäß § 114 Abs. 1 InsO eingegeben bzw. bei der Pfändung gemäß § 114 Abs. 3 InsO der Monats-Zeitraum. Das Datum muss aufgrund des durch die Insolvenzordnung vorgesehenen Verfahrensablaufs im Zeitraum des gerichtlichen Schuldenbereinigungs- bzw. Insolvenzverfahrens liegen. Ein entsprechender Programmvorschlag kann bei Bedarf überschrieben werden. Der zeitliche Rahmen ergibt sich aus den Eingaben bezgl. Startdatum und Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren.

Bonus berücksichtigen in Höhe von

Es wird ausgewählt, in welcher Höhe (Prozentsatz) der dem Schuldner gemäß § 292 I InsO zustehende Bonus berücksichtigt werden soll. Der entsprechende Betrag wird automatisch im Zahlungsplan ausgewiesen.

Bestrittene Beträge berücksichtigen

Es wird ausgewählt, ob vom Schuldner bestrittene Forderungen im Zahlungsplan berücksichtigt werden sollen. Ist diese Option gewählt, wird der bestrittene Betrag von der Forderung des Gläubigers abgezogen.

Ausfallforderungen berücksichtigen

Im Zahlungsplan werden die im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis vermerkten Ausfallforderungen von der vom Gläubiger beanspruchten Forderung abgezogen. Sollen Ausfallforderungen nicht berücksichtigt werden und der volle Forderungsbetrag in den Zahlungsplan eingestellt werden, wird diese Option nicht gewählt.

Aufschiebend / auflösend bedingte Beträge berücksichtigen

Es wird gewählt, ob auflösend oder aufschiebend bedingte Beträge im Zahlungsplan berücksichtigt werden sollen. Ist diese Option gewählt, werden die entsprechenden Beträge von der Forderung des Gläubigers abgezogen.

Zinsen berücksichtigen

Die im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis ausgewiesenen Zinsen werden im Zahlungsplan berücksichtigt.

monatliche Ausgabe

Soll die Zahlungsverteilung monatlich ausgewiesen werden, wird diese Einstellung gewählt. Zu beachten ist, dass dadurch gegebenenfalls der Umfang des Zahlungsplans stark vergrößert wird.

Geschätzte Kosten - vereinfachtes Insolvenzverfahren

Treuhändervergütung berechnen

Während des vereinfachten Insolvenzverfahrens richtet sich der Vergütungsanspruch des Treuhänders nach den §§ 313 Abs. 1, 65 InsO. Vom Programm wird der Regelsatz für die Treuhändervergütung gemäß § 13 Abs. 1 InsVV i. H. v. 15 % des Wertes der Insolvenzmasse vorgeschlagen. Die Berechnung der Treuhändervergütung kann im Zahlungsplan unter Vergütung nachvollzogen werden. Die Mindestgebühr für den Treuhänder wird vom Programm automatisch berücksichtigt.

Auslagen

Im vereinfachten Insolvenzverfahren hat der Treuhänder gemäß §§ 313 Abs. 1, 65 InsO i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV Anspruch auf einen Auslagenpauschsatz von 15 % auf die Regelvergütung. Die Summe aus diesem Betrag und die errechnete Treuhändervergütung wird im Zahlungsplan je nachdem, ob eine Deckung durch das pfändbare Einkommen des Schuldners vorliegt, unter Kosten gedeckt bzw. Kosten Schuldner aufgeführt.

Verfahrenskosten

Sollen die geschätzten Verfahrenskosten des vereinfachten Insolvenzverfahrens im Zahlungsplan berücksichtigt werden, wird der Betrag vermerkt.

Restschuldbefreiungsverfahren

Treuhändervergütung berechnen

Hier kann festgelegt werden, ob die Treuhändervergütung für das Restschuldbefreiungsverfahren automatisch berechnet und im Zahlungsplan berücksichtigt werden soll. Wie sich die errechnete Vergütung des Treuhänders zusammensetzt, kann dem Zahlungsplan unter Kosten entnommen werden.

Auslagen

Gemäß § 293 Abs. 1 InsO i. V. m. § 16 Abs. 1 S. 2 u. 3 InsVV hat der Treuhänder im Restschuldbefreiungsverfahren einen Auslagenersatzanspruch. Auslagen und Verfahrenskosten werden addiert und im Zahlungsplan in den Spalten Kosten gedeckt bzw. Kosten Schuldner veranschlagt ausgewiesen.

Verfahrenskosten

Hier können die geschätzten Verfahrenskosten für das Restschuldbefreiungsverfahren vermerkt werden.

Zahlungsplan - Einmalzahlung

Hier werden die notwendigen Festlegungen für den Zahlungsplan bei einer Einmalzahlung getroffen.

Das Datum wird eingegeben, welches den Gläubigern für den Beginn einer Zahlung durch den Schuldner vorgeschlagen werden soll, z.B. 02/2017 für Februar 2017.Im vereinfachten Insolvenzverfahren hat der Treuhänder gemäß §§ 313 Abs. 1, 65 InsO i.V.m. § 8 Abs. 3 InsVV Anspruch auf einen Auslagenpauschsatz von 15 % auf die Regelvergütung. Die Summe aus diesem Betrag und der errechneten Treuhändervergütung wird im Zahlungsplan je nachdem, ob eine Deckung durch das pfändbare Einkommen des Schuldners vorliegt, unter Kosten gedeckt bzw. Kosten Schuldner aufgeführt.Im vereinfachten Insolvenzverfahren hat der Treuhänder gemäß §§ 313 Abs. 1, 65 InsO i.V.m. § 8 Abs. 3 InsVV Anspruch auf einen Auslagenpauschsatz von 15 % auf die Regelvergütung. Die Summe aus diesem Betrag und der errechneten Treuhändervergütung wird im Zahlungsplan je nachdem, ob eine Deckung durch das pfändbare Einkommen des Schuldners vorliegt, unter Kosten gedeckt bzw. Kosten Schuldner aufgeführt.Sollen die geschätzten Verfahrenskosten des vereinfachten Insolvenzverfahrens im Zahlungsplan berücksichtigt werden, wird der Betrag hier vermerkt.Grau dargestellte Optionen können bei einer Einmalzahlung nicht gewählt werden.Es kann gewählt werden, ob vom Schuldner bestrittene Forderungen im Zahlungsplan berücksichtigt werden sollen. Ist diese Option gewählt, wird der bestrittene Betrag von der Forderung des Gläubigers abgezogen und in dieser Höhe im Zahlungsplan berücksichtigt.Im Zahlungsplan werden die im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis vermerkten Ausfallforderungen von der vom Gläubiger beanspruchten Forderung abgezogen. Sollen Ausfallforderungen nicht berücksichtigt werden und der volle Forderungsbetrag in den Zahlungsplan eingestellt werden, wird diese Option nicht gewählt.Es wird gewählt, ob aufschiebend oder auflösend bedingte Beträge im Zahlungsplan berücksichtigt werden sollen. Ist diese Option gewählt, werden die jeweiligen Beträge von der Forderung des Gläubigers abgezogen und in dieser Höhe im Zahlungsplan berücksichtigt.Die im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis ausgewiesenen Zinsen werden im Zahlungsplan berücksichtigt.ZPEZ.gif

Auszahlungsdatum

Das Datum wird eingegeben, welches den Gläubigern für den Beginn einer Zahlung durch den Schuldner vorgeschlagen werden soll, z. B. 02 / 2017 für Februar 2017.

Treuhändervergütung berechnen

Im vereinfachten Insolvenzverfahren hat der Treuhänder gemäß §§ 313 Abs. 1, 65 InsO i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV Anspruch auf einen Auslagenpauschsatz von 15 % auf die Regelvergütung. Die Summe aus diesem Betrag und der errechneten Treuhändervergütung wird im Zahlungsplan je nachdem, ob eine Deckung durch das pfändbare Einkommen des Schuldners vorliegt, unter Kosten gedeckt bzw. Kosten Schuldner aufgeführt.

Auslagen

Im vereinfachten Insolvenzverfahren hat der Treuhänder gemäß §§ 313 Abs. 1, 65 InsO i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV Anspruch auf einen Auslagenpauschsatz von 15 % auf die Regelvergütung. Die Summe aus diesem Betrag und der errechneten Treuhändervergütung wird im Zahlungsplan je nachdem, ob eine Deckung durch das pfändbare Einkommen des Schuldners vorliegt, unter Kosten gedeckt bzw. Kosten Schuldner aufgeführt.

Verfahrenskosten

Sollen die geschätzten Verfahrenskosten des vereinfachten Insolvenzverfahrens im Zahlungsplan berücksichtigt werden, wird der Betrag hier vermerkt.

Besonderheiten

Grau dargestellte Optionen können bei einer Einmalzahlung nicht gewählt werden.

Bestrittene Beträge berücksichtigen

Es kann gewählt werden, ob vom Schuldner bestrittene Forderungen im Zahlungsplan berücksichtigt werden sollen. Ist diese Option gewählt, wird der bestrittene Betrag von der Forderung des Gläubigers abgezogen und in dieser Höhe im Zahlungsplan berücksichtigt.

Ausfallforderungen berücksichtigen

Im Zahlungsplan werden die im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis vermerkten Ausfallforderungen von der vom Gläubiger beanspruchten Forderung abgezogen. Sollen Ausfallforderungen nicht berücksichtigt werden und der volle Forderungsbetrag in den Zahlungsplan eingestellt werden, wird diese Option nicht gewählt.

Aufschiebend/auflösend bedingte Beträge berücksichtigen

Es wird gewählt, ob aufschiebend oder auflösend bedingte Beträge im Zahlungsplan berücksichtigt werden sollen. Ist diese Option gewählt, werden die jeweiligen Beträge von der Forderung des Gläubigers abgezogen und in dieser Höhe im Zahlungsplan berücksichtigt.

Zinsen berücksichtigen

Die im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis ausgewiesenen Zinsen werden im Zahlungsplan berücksichtigt.

Daten aus Vermögensverzeichnis übernehmen

Die Vermögensübersicht zeigt die verschiedenen Vermögensposten des Schuldners.

Um einen Vermögensposten in das Vermögensverzeichnis des Antragsformulars zu übernehmen, markieren Sie diesen Posten mit der linken Maustaste. Halten Sie die linke Maustaste gedrückt und ziehen Sie den Posten mit der Maus über das zum entsprechenden Ergänzungsblatt gehörende Kästchen auf dem Antragsformular. Wenn Sie sich mit dem Mauszeiger über dem richtigen Kästchen auf dem Antragsformular befinden, lassen Sie die linke Maustaste los. Der ausgewählte Vermögensposten ist jetzt im entsprechenden Ergänzungsblatt zur Anlage 5 des Antragsformulars aufgeführt.

Wiederholen Sie diese Aktion für jeden Vermögensposten, den Sie in das Vermögensverzeichnis des Antragsformulars übernehmen wollen.

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Hier sehen Sie die in der Schuldnerakte eingetragenen Vermögensposten des Schuldners. Wie Sie diese Vermögensposten in das Vermögensverzeichnis des Antragsformulars übernehmen, entnehmen Sie bitte dem oben stehenden Text.

Zinsen werden berücksichtigt

Diese Option wird gewählt, wenn Zinsen im Zahlungsplan mitberücksichtigt werden sollen.

Funktionen in der Abschlussleiste

Zurück

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Per Klick wird die vorherige Seite des Formulars angezeigt. Diese kann bearbeitet werden. Auf der gerade angezeigten Seite 1 ist dieser Button deaktiviert.

Weiter

pfeil rechts.png

Ein Klick ruft die nächste Seite des Formulars auf und ermöglicht deren Bearbeitung. Hinweise zu den einzelnen Seiten des Formulars können hier abgerufen werden.

Speichern

Z Speichern.png

Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird zur Akte gespeichert. Er kann später weiter bearbeitet und gedruckt werden.

Drucken

Z Drucken.png

Nach Klick auf den Button Drucken im Antrag auf Eröffnung der Verbraucherinsolvenz können Sie hier nähere Einstellungen für den Ausdruck des Antragsformulars auswählen.

Der Antrag auf Eröffnung der Verbraucherinsolvenz ist grundsätzlich der Antrag, den Sie mit dieser Programmfunktion erstellen. Sie haben aber im Fenster zum Eröffnungsantrag der Verbraucherinsolvenz auch die Möglichkeit, einen Antrag auf Verfahrenskostenstundung zu stellen. Markieren Sie dort die Checkbox, klicken Sie auf den Button Auswahl und wählen in dem anschließend erscheinenden Fenster aus dem Ordner Verbraucherinsolvenz STUNDUNG - Antrag auf Verfahrenskostenstundung aus. Nun können Sie auch die Checkbox Kostenstundungsantrag in diesem Fenster anwählen. Erst jetzt ist die Checkbox Eröffnungsantrag abwählbar, da bis dahin der Eröffnungsantrag der einzige Antrag ist.Wählen Sie diese Option, wenn Sie den Antrag inklusive aller Anlagen drucken wollen.Wählen Sie diese Option, um den Antrag ohne die Anlagen 6 - 7 A zu drucken.Wählen Sie diese Option, um nur die Anlage 6 zu drucken.Wählen Sie diese Option, um nur die Anlage 7 zu drucken.Nach Klick auf den Button Drucken im Antrag auf Eröffnung der Verbraucherinsolvenz und anschließender Auswahl von Anlage 7 A Einmalzahlung/Feste Raten können Sie hier die Optionen für den Ausdruck dieser Anlage 7 A festlegen.Nach Klick auf den Button Drucken im Antrag auf Eröffnung der Verbraucherinsolvenz und anschließender Auswahl von Anlage 7 A Flexible Raten können Sie hier die Optionen für den Ausdruck dieser Anlage 7 A festlegen.Diese Checkbox kann nur angewählt werden, wenn Sie im Fenster zum Antrag auf Eröffnung der Verbraucherinsolvenz die Checkbox Antrag auf Verfahrenskostenstundung aktivieren. Anschließend klicken Sie dort auf den Button Auswahl. Es erscheint das Fenster TVM-Maskenauswahl. Wählen Sie dort aus dem Ordner Verbraucherinsolvenz den Antrag STUNDUNG - Antrag auf Verfahrenskostenstundung. Die Bearbeitung dieses Antrags erfolgt anschließend dort über den Button Start. Nur wenn diese Checkbox anwählbar ist, kann die obige Checkbox Eröffnungsantrag abgewählt und so der Druck des Kostenstundungsantrags alleine ohne Eröffnungsantrag ausgeführt werden.Hier können Sie auswählen, ob Sie alle oder nur bestimmte Seiten drucken wollen. In das Eingabefeld Seiten können Sie dabei nur abhängig von Ihrer Auswahl im Bereich Formulare Zahlen eintragen.Hier können Sie auswählen, wie viele Kopien des Antrags gedruckt werden sollen.Wählen Sie diese Option, um das Formular in die E-Akte zu speichern. Wenn anstelle des obigen Fensters der Hinweis erscheint, bevor die obige Auswahlmaske geöffnet wird, bestätigen Sie mit Mausklick auf OK. Anschließend erscheint wieder das Hauptblatt des Antragsformulars. Wählen Sie im Formular die Art der Anlage 7 A aus und kreuzen Sie die gewünschte Anlage an. Klicken Sie dann wieder auf den Druckerbutton, um den Ausdruck des Formulars zu starten.DruckPlan.gif

Druckparameter

Wählen Sie hier den Drucker und den Papierschacht aus. Klicken Sie hier, um den Duplexdruck zu aktivieren.

Eröffnungsantrag

Der Antrag auf Eröffnung der Verbraucherinsolvenz ist grundsätzlich der Antrag, den Sie mit dieser Programmfunktion erstellen. Sie haben aber im Fenster zum Eröffnungsantrag der Verbraucherinsolvenz auch die Möglichkeit, einen Antrag auf Verfahrenskostenstundung zu stellen. Markieren Sie dort die Checkbox, klicken Sie auf den Button Auswahl und wählen in dem anschließend erscheinenden Fenster aus dem Ordner Verbraucherinsolvenz STUNDUNG - Antrag auf Verfahrenskostenstundung aus. Nun können Sie auch die Checkbox Kostenstundungsantrag in diesem Fenster anwählen. Erst jetzt ist die Checkbox Eröffnungsantrag abwählbar, da bis dahin der Eröffnungsantrag der einzige Antrag ist.

Gesamter Antrag

Wählen Sie diese Option, wenn Sie den Antrag inklusive aller Anlagen drucken wollen.

Gesamter Antrag (ohne Anlage 6, 7, 7 A)

Wählen Sie diese Option, um den Antrag ohne die Anlagen 6 - 7 A zu drucken.

Anlage 6

Wählen Sie diese Option, um nur die Anlage 6 zu drucken.

Anlage 7

Wählen Sie diese Option, um nur die Anlage 7 zu drucken.

Anlage 7 A / Einmalzahlung / Feste Raten

Nach Klick auf den Button Drucken im Antrag auf Eröffnung der Verbraucherinsolvenz und anschließender Auswahl von Anlage 7 A Einmalzahlung/Feste Raten können Sie hier die Optionen für den Ausdruck dieser Anlage 7 A festlegen.

Anlage 7A/Flexible Raten

Nach Klick auf den Button Drucken im Antrag auf Eröffnung der Verbraucherinsolvenz und anschließender Auswahl von Anlage 7 A Flexible Raten können Sie hier die Optionen für den Ausdruck dieser Anlage 7 A festlegen.

Kostenstundungsantrag

Diese Checkbox kann nur angewählt werden, wenn Sie im Fenster zum Antrag auf Eröffnung der Verbraucherinsolvenz die Checkbox Antrag auf Verfahrenskostenstundung aktivieren. Anschließend klicken Sie dort auf den Button Auswahl. Es erscheint das Fenster TVM-Maskenauswahl. Wählen Sie dort aus dem Ordner Verbraucherinsolvenz den Antrag STUNDUNG - Antrag auf Verfahrenskostenstundung. Die Bearbeitung dieses Antrags erfolgt anschließend dort über den Button Start. Nur wenn diese Checkbox anwählbar ist, kann die obige Checkbox Eröffnungsantrag abgewählt und so der Druck des Kostenstundungsantrags alleine ohne Eröffnungsantrag ausgeführt werden.

Seitenbereich Eröffnungsantrag

Hier können Sie auswählen, ob Sie alle oder nur bestimmte Seiten drucken wollen. In das Eingabefeld Seiten können Sie dabei nur abhängig von Ihrer Auswahl im Bereich Formulare Zahlen eintragen.

Exemplare

Hier können Sie auswählen, wie viele Kopien des Antrags gedruckt werden sollen.

Speichern

Wählen Sie diese Option, um das Formular in die E-Akte zu speichern.

Wenn anstelle des obigen Fensters der Hinweis

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erscheint, bevor die obige Auswahlmaske geöffnet wird, bestätigen Sie mit Mausklick auf OK. Anschließend erscheint wieder das Hauptblatt des Antragsformulars. Wählen Sie im Formular die Art der Anlage 7 A aus und kreuzen Sie die gewünschte Anlage an. Klicken Sie dann wieder auf den Druckerbutton, um den Ausdruck des Formulars zu starten.

Anlage 7A/Einmalzahlung/Feste Raten

Geben Sie hier die Anzahl der Raten ein.Wählen Sie hier aus, ob es sich um eine Einmalzahlung handelt, oder ob monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Raten vereinbart werden sollen.Geben Sie ein, an welchem Tag die Ratenzahlungen jeweils erfolgen sollen.Geben Sie hier die Höhe der Raten/Einmalzahlung ein.Falls Sonderzahlungen eingegeben worden sind, werden diese hier angezeigt.Wurde im Vermögensvereichnis nur eine Sonderzahlung erfasst, so wird sie in diesem Feld automatisch eingelesen, sofern es sich nicht um eine Sonderzahlung mit einem täglichen, 14tägigen, wöchentlichen oder zweimonatlichen Zahlungsrhythmus handelt. In diesen Fällen muss manuell eine Zahlungsweise ausgewählt werden.Wurden mehrere Sonderzahlungen erfasst, dann erscheint im unteren Teil der Maske eine entsprechende Hinweismeldung. In diesem Fall muss manuell die Zahlungsweise aus der gegeben Auswahlliste selektiert werden. In diesem Fenster wird Ihnen die errechnete Summe der Sonderzahlungen angezeigt. Wenn kein Betrag ausgewiesen wird, dann sind im → Vermögensverzeichnis des Schuldners entweder mehrere Sonderzahlungen vorhanden oder der Zahlungsrhytmus einer Sonderzahlung ist mit täglich, 14tägig, wöchentlich oder zweimonatlich angegeben worden.Hier können Sie den Text bearbeiten, der beim Druck der Anlage 7A im Fenster Beginn der Zahlungen abgedruckt sein wird. Wählen Sie hier aus, wann die Zahlungen beginnen sollen. Das gewählte Datum wird als Berechnungsgrundlage benutzt. Die rote Hinweismeldung erscheint nur, wenn Sie mehrere Sonderzahlungen mit unterschiedlichen Zahlungsweisen im Vermögensverzeichnis des Schuldners eingegeben haben.DruckPlan7afest1.gif
Anzahl

Geben Sie hier die Anzahl der Raten ein.

Zahlungsweise

Wählen Sie hier aus, ob es sich um eine Einmalzahlung handelt, oder ob monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Raten vereinbart werden sollen.

Werktag

Geben Sie ein, an welchem Tag die Ratenzahlungen jeweils erfolgen sollen.

Höhe der Rate / Einmalzahlung

Geben Sie hier die Höhe der Raten / Einmalzahlung ein.

Sonderzahlungen Anzahl

Falls Sonderzahlungen eingegeben worden sind, werden diese hier angezeigt.

Zahlungsweise

Wurde im Vermögensvereichnis nur eine Sonderzahlung erfasst, so wird sie in diesem Feld automatisch eingelesen, sofern es sich nicht um eine Sonderzahlung mit einem täglichen, 14tägigen, wöchentlichen oder zweimonatlichen Zahlungsrhythmus handelt. In diesen Fällen muss manuell eine Zahlungsweise ausgewählt werden.

Summe

Wurden mehrere Sonderzahlungen erfasst, dann erscheint im unteren Teil der Maske eine entsprechende Hinweismeldung. In diesem Fall muss manuell die Zahlungsweise aus der gegeben Auswahlliste selektiert werden.

In diesem Fenster wird Ihnen die errechnete Summe der Sonderzahlungen angezeigt. Wenn kein Betrag ausgewiesen wird, dann sind im → Vermögensverzeichnis des Schuldners entweder mehrere Sonderzahlungen vorhanden oder der Zahlungsrhytmus einer Sonderzahlung ist mit täglich, 14tägig, wöchentlich oder zweimonatlich angegeben worden.

Beginn der Zahlungen

Hier können Sie den Text bearbeiten, der beim Druck der Anlage 7 A im Fenster Beginn der Zahlungen abgedruckt sein wird. Wählen Sie hier aus, wann die Zahlungen beginnen sollen. Das gewählte Datum wird als Berechnungsgrundlage benutzt.

Die rote Hinweismeldung erscheint nur, wenn Sie mehrere Sonderzahlungen mit unterschiedlichen Zahlungsweisen im Vermögensverzeichnis des Schuldners eingegeben haben.

Anlage 7 A / Flexible Raten

Geben Sie hier die Gesamtlaufzeit ein.Wählen Sie hier aus, ob es sich um eine Einmalzahlung handelt, oder ob monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Raten vereinbart werden sollen.Geben Sie hier ein, an welchem Tag die Ratenzahlungen jeweils erfolgen sollen.Geben Sie hier an wann die Laufzeit beginnen soll.Markieren Sie hier, woraus sich der Zahlbetrag ergibt.Geben Sie hier an, für wie lange Pfändungen und Abtretungen berücksichtigt werden sollen.Geben Sie hier an, für wie lange Pfändungen und Abtretungen berücksichtigt werden sollen.Diese Option können Sie wählen, wenn der gesamte Antrag zum Ausdruck ausgewählt wurde.DruckPlan7aflex.gif
Gesamtlaufzeit in Monaten

Geben Sie hier die Gesamtlaufzeit ein.

Zahlungsweise

Wählen Sie hier aus, ob es sich um eine Einmalzahlung handelt, oder ob monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Raten vereinbart werden sollen.

Werktag

Geben Sie hier ein, an welchem Tag die Ratenzahlungen jeweils erfolgen sollen.

Beginn der Laufzeit

Geben Sie hier an wann die Laufzeit beginnen soll.

Der Zahlbetrag ergibt sich aus

Markieren Sie hier, woraus sich der Zahlbetrag ergibt.Geben Sie hier an, für wie lange Pfändungen und Abtretungen berücksichtigt werden sollen.Geben Sie hier an, für wie lange Pfändungen und Abtretungen berücksichtigt werden sollen.

Diese Angaben werden in Anlage 7 B übernommen

Diese Option können Sie wählen, wenn der gesamte Antrag zum Ausdruck ausgewählt wurde.