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zu 1. Hier werden die Daten des Antragstellers, die in der Akte gespeichert sind vom Programm selbständig eingefügt. Um diese Angaben zu bearbeiten, müssen Sie die Akte selbst bearbeiten. Eine Änderung der Angaben im Formular selbst ist nicht möglich. | zu 1. Hier werden die Daten des Antragstellers, die in der Akte gespeichert sind vom Programm selbständig eingefügt. Um diese Angaben zu bearbeiten, müssen Sie die Akte selbst bearbeiten. Eine Änderung der Angaben im Formular selbst ist nicht möglich. | ||
zu 2. Das Insolvenzgericht wird vom Programm aus der von Ihnen erstellten Akte entnommen. das zuständige Insolvenzgericht können Sie bei jedem Amtsgericht erfragen. | zu 2. Das Insolvenzgericht wird vom Programm aus der von Ihnen erstellten Akte entnommen. das zuständige Insolvenzgericht können Sie bei jedem Amtsgericht erfragen. | ||
zu 3. Mit dem Eröffnungsantrag wird erklärt, dass der Antragssteller nach eigener Einschätzung Zahlungunfähig ist, oder die Zahlungsunfähigkeit unmittellbar bevorsteht. | zu 3. Mit dem Eröffnungsantrag wird erklärt, dass der Antragssteller nach eigener Einschätzung Zahlungunfähig ist, oder die Zahlungsunfähigkeit unmittellbar bevorsteht. | ||
Wird aufgrund des Antrag das Insolvenzverfahren eröffnet, wird ein Treuhänder eingesetzt, der das pfändbare Vermögen und Einkommen an die Gläubiger verteilt. | Wird aufgrund des Antrag das Insolvenzverfahren eröffnet, wird ein Treuhänder eingesetzt, der das pfändbare Vermögen und Einkommen an die Gläubiger verteilt. | ||
zu 4. Der Antrag auf Restschuldbefreiung kann nur zusammen mit einem eigenen Eröffnungsantrag gestellt werden. Sie müssen hier eine Auswahl treffen, da sonst, wenn das Verfahren nicht durch einen erfolgreichen gerichtlichen Schulden- bereinigungsplan beendet wird, die Gläubiger die nicht im Insolvenzverfahren erfüllten Forderungen nach Aufhebung des Verfahrens weiterhin geltend machen können. | zu 4. Der Antrag auf Restschuldbefreiung kann nur zusammen mit einem eigenen Eröffnungsantrag gestellt werden. Sie müssen hier eine Auswahl treffen, da sonst, wenn das Verfahren nicht durch einen erfolgreichen gerichtlichen Schulden- bereinigungsplan beendet wird, die Gläubiger die nicht im Insolvenzverfahren erfüllten Forderungen nach Aufhebung des Verfahrens weiterhin geltend machen können. | ||
Von der Restschuldbefreiung sind die in | Von der Restschuldbefreiung sind die in | ||
§ 302 InsO genannten Forderungen ausgenommen. | § 302 InsO genannten Forderungen ausgenommen. | ||
zu 5. Die Anlagen, die dem Antrag beigefügt werden müssen sind bereits angekreuzt. Wenn ein Restschuldbefreiungsantrag gestellt wurde muss die Anlage 3 beigefügt werden. | zu 5. Die Anlagen, die dem Antrag beigefügt werden müssen sind bereits angekreuzt. Wenn ein Restschuldbefreiungsantrag gestellt wurde muss die Anlage 3 beigefügt werden. | ||
Weiterhin ist als Anlage 7 A einer der beiden Musterpläne oder der Plan mit sonstigem Inhalt, die vom Programm automatisch ausgefüllt werden beizufügen und hier anzukreuzen. | Weiterhin ist als Anlage 7 A einer der beiden Musterpläne oder der Plan mit sonstigem Inhalt, die vom Programm automatisch ausgefüllt werden beizufügen und hier anzukreuzen. | ||
Anlage 7 B enthält ergänzende Regelungen und Anlage 7 C weitere Erläuterungen. | Anlage 7 B enthält ergänzende Regelungen und Anlage 7 C weitere Erläuterungen. | ||
zu 6. Diesem Abschnitt entnehmen Sie die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Antragsstellers. | zu 6. Diesem Abschnitt entnehmen Sie die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Antragsstellers. | ||
Ein Verstoß gegen diese Obliegenheiten kann zur Versagung der Restschulbefreiung führen. | Ein Verstoß gegen diese Obliegenheiten kann zur Versagung der Restschulbefreiung führen. | ||
zu 7. Voraussetzung für einen wirksamen Eröffnungsantrag ist die eigenhändige Unterschrift des Schuldners. Soweit vorgesehen sind auch die Anlagen zu unterschreiben. | zu 7. Voraussetzung für einen wirksamen Eröffnungsantrag ist die eigenhändige Unterschrift des Schuldners. Soweit vorgesehen sind auch die Anlagen zu unterschreiben. | ||
Version vom 29. Mai 2017, 14:00 Uhr
Bitte beachten Sie auch das Hinweisblatt zu den Vordrucken für das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren.
Mit einem Klick auf ein weißes bzw. gelbes Kästchen kreuzen Sie dieses an. In die weißen bzw. gelben Felder können Sie Texte und Geldbeträge eingeben.
Die Kreuze und Texte werden beim Druck des Formulars mitgedruckt.
Eröffnungsantrag (Hauptblatt)
Seite 1
zu 1. Hier werden die Daten des Antragstellers, die in der Akte gespeichert sind vom Programm selbständig eingefügt. Um diese Angaben zu bearbeiten, müssen Sie die Akte selbst bearbeiten. Eine Änderung der Angaben im Formular selbst ist nicht möglich.
zu 2. Das Insolvenzgericht wird vom Programm aus der von Ihnen erstellten Akte entnommen. das zuständige Insolvenzgericht können Sie bei jedem Amtsgericht erfragen.
zu 3. Mit dem Eröffnungsantrag wird erklärt, dass der Antragssteller nach eigener Einschätzung Zahlungunfähig ist, oder die Zahlungsunfähigkeit unmittellbar bevorsteht. Wird aufgrund des Antrag das Insolvenzverfahren eröffnet, wird ein Treuhänder eingesetzt, der das pfändbare Vermögen und Einkommen an die Gläubiger verteilt.
zu 4. Der Antrag auf Restschuldbefreiung kann nur zusammen mit einem eigenen Eröffnungsantrag gestellt werden. Sie müssen hier eine Auswahl treffen, da sonst, wenn das Verfahren nicht durch einen erfolgreichen gerichtlichen Schulden- bereinigungsplan beendet wird, die Gläubiger die nicht im Insolvenzverfahren erfüllten Forderungen nach Aufhebung des Verfahrens weiterhin geltend machen können. Von der Restschuldbefreiung sind die in § 302 InsO genannten Forderungen ausgenommen.
zu 5. Die Anlagen, die dem Antrag beigefügt werden müssen sind bereits angekreuzt. Wenn ein Restschuldbefreiungsantrag gestellt wurde muss die Anlage 3 beigefügt werden. Weiterhin ist als Anlage 7 A einer der beiden Musterpläne oder der Plan mit sonstigem Inhalt, die vom Programm automatisch ausgefüllt werden beizufügen und hier anzukreuzen. Anlage 7 B enthält ergänzende Regelungen und Anlage 7 C weitere Erläuterungen.
zu 6. Diesem Abschnitt entnehmen Sie die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Antragsstellers. Ein Verstoß gegen diese Obliegenheiten kann zur Versagung der Restschulbefreiung führen.
zu 7. Voraussetzung für einen wirksamen Eröffnungsantrag ist die eigenhändige Unterschrift des Schuldners. Soweit vorgesehen sind auch die Anlagen zu unterschreiben.
Seite 2
Anlage 1
Seite 3
Anlage 2
Seite 4
Anlage 2 A
Seite 5
Anlage 3
Seite 6
Anlage 3 A
Seite 7
Anlage 4 / Seite 1
Beachten Sie vor dem Ausfüllen dieser Anlage die Ergänzungsblätter 5 A ff.
Seite 8
Anlage 4 / Seite 2
Seite 9
Anlage 5
Seite 10
Ergänzungsblatt 5 A
Seite 11
Ergänzungsblatt 5 B
Seite 12
Ergänzungsblatt 5 C
Seite 13
Ergänzungsblatt 5 D
Seite 14
Ergänzungsblatt 5 E
Seite 15
Ergänzungsblatt 5 F
Seite 16
Ergänzungsblatt 5 G / Seite 1
Seite 17
Ergänzungsblatt 5 G / Seite 2
Seite 18
Ergänzungsblatt 5 G / Seite 3
Seite 19
Ergänzungsblatt 5 H
Seite 20
Ergänzungsblatt 5 J
Seite 21
Ergänzungsblatt 5 K
Seite 22
Anlage 6
Diese Seite des Antragsformulars wird am Bildschirm nicht angezeigt. Sie wird vom Programm automatisch mit den in der Schuldnerakte und in den anderen Formularseiten eingetragenen Angaben und den Berechnungsergebnissen (z. B.: Zinssumme) ausgefüllt und je nach Wahl der Druckoptionen ausgedruckt.
Seite 23
Anlage 7 / Seite 1
Diese Seite des Antragsformulars wird am Bildschirm nicht angezeigt. Sie wird vom Programm automatisch mit den in der Schuldnerakte und in den anderen Formularseiten eingetragenen Angaben und den Berechnungsergebnissen (z. B.: Zinssumme) ausgefüllt und je nach Wahl der Druckoptionen ausgedruckt.
Seite 24
Anlage 7 / Seite 2
Diese Seite des Antragsformulars wird am Bildschirm nicht angezeigt. Sie wird vom Programm automatisch mit den in der Schuldnerakte und in den anderen Formularseiten eingetragenen Angaben und den Berechnungsergebnissen (z. B.: Zinssumme) ausgefüllt und je nach Wahl der Druckoptionen ausgedruckt.
Seite 25
Anlage 7 A / Feste Raten
Diese Seite des Antragsformulars wird am Bildschirm nicht angezeigt. Sie wird vom Programm automatisch mit den in der Schuldnerakte und in den anderen Formularseiten eingetragenen Angaben und den Berechnungsergebnissen (z. B.: Zinssumme) ausgefüllt und je nach Wahl der Druckoptionen ausgedruckt.
Die Regulierungsquote (letzte Spalte) ist der Prozentsatz der Forderung, der am Ende des Schuldenbereinigungsplanes getilgt ist.
Seite 26
Anlage 7 A / Flexible Raten
Diese Seite des Antragsformulars wird am Bildschirm nicht angezeigt. Sie wird vom Programm automatisch mit den in der Schuldnerakte und in den anderen Formularseiten eingetragenen Angaben und den Berechnungsergebnissen (z. B.: Zinssumme) ausgefüllt und je nach Wahl der Druckoptionen ausgedruckt.
Der Anteil der Forderung am Zahlbetrag (letzte Spalte) ist der Prozentsatz der vom Gesamtzahlbetrag auf die jeweilige Forderung entfällt
Seite 26
Ergänzungsblatt 7 B
Seite 27
Ergänzungsblatt 7 C