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Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens § 305 InsO

Bitte beachten Sie auch das Hinweisblatt zu den Vordrucken für das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren.

Mit einem Klick auf ein weißes bzw. gelbes Kästchen kreuzen Sie dieses an. In die weißen bzw. gelben Felder können Sie Texte und Geldbeträge eingeben.

Die Kreuze und Texte werden beim Druck des Formulars mitgedruckt.

Eröffnungsantrag (Hauptblatt)

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zu 1. Hier werden die Daten des Antragstellers, die in der Akte gespeichert sind vom Programm selbständig eingefügt. Um diese Angaben zu bearbeiten, müssen Sie die Akte selbst bearbeiten. Eine Änderung der Angaben im Formular selbst ist nicht möglich.

zu 2. Das Insolvenzgericht wird vom Programm aus der von Ihnen erstellten Akte entnommen. das zuständige Insolvenzgericht können Sie bei jedem Amtsgericht erfragen.

zu 3. Mit dem Eröffnungsantrag wird erklärt, dass der Antragssteller nach eigener Einschätzung Zahlungunfähig ist, oder die Zahlungsunfähigkeit unmittellbar bevorsteht. Wird aufgrund des Antrag das Insolvenzverfahren eröffnet, wird ein Treuhänder eingesetzt, der das pfändbare Vermögen und Einkommen an die Gläubiger verteilt.

zu 4. Der Antrag auf Restschuldbefreiung kann nur zusammen mit einem eigenen Eröffnungsantrag gestellt werden. Sie müssen hier eine Auswahl treffen, da sonst, wenn das Verfahren nicht durch einen erfolgreichen gerichtlichen Schulden- bereinigungsplan beendet wird, die Gläubiger die nicht im Insolvenzverfahren erfüllten Forderungen nach Aufhebung des Verfahrens weiterhin geltend machen können. Von der Restschuldbefreiung sind die in § 302 InsO genannten Forderungen ausgenommen.

zu 5. Die Anlagen, die dem Antrag beigefügt werden müssen sind bereits angekreuzt. Wenn ein Restschuldbefreiungsantrag gestellt wurde muss die Anlage 3 beigefügt werden. Weiterhin ist als Anlage 7 A einer der beiden Musterpläne oder der Plan mit sonstigem Inhalt, die vom Programm automatisch ausgefüllt werden beizufügen und hier anzukreuzen. Anlage 7 B enthält ergänzende Regelungen und Anlage 7 C weitere Erläuterungen.

zu 6. Diesem Abschnitt entnehmen Sie die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Antragsstellers. Ein Verstoß gegen diese Obliegenheiten kann zur Versagung der Restschulbefreiung führen.

zu 7. Voraussetzung für einen wirksamen Eröffnungsantrag ist die eigenhändige Unterschrift des Schuldners. Soweit vorgesehen sind auch die Anlagen zu unterschreiben.


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Anlage 1

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Anlage 2

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Anlage 2 A

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Anlage 3

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Anlage 3 A

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Anlage 4 / Seite 1

Beachten Sie vor dem Ausfüllen dieser Anlage die Ergänzungsblätter 5 A ff.

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Anlage 4 / Seite 2

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Anlage 5

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Ergänzungsblatt 5 A

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Seite 11

Ergänzungsblatt 5 B

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Seite 12

Ergänzungsblatt 5 C

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Seite 13

Ergänzungsblatt 5 D

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Seite 14

Ergänzungsblatt 5 E

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Ergänzungsblatt 5 F

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Seite 16

Ergänzungsblatt 5 G / Seite 1

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Seite 17

Ergänzungsblatt 5 G / Seite 2

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Ergänzungsblatt 5 G / Seite 3

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Seite 19

Ergänzungsblatt 5 H

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Seite 20

Ergänzungsblatt 5 J

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Seite 21

Ergänzungsblatt 5 K

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Anlage 6

Diese Seite des Antragsformulars wird am Bildschirm nicht angezeigt. Sie wird vom Programm automatisch mit den in der Schuldnerakte und in den anderen Formularseiten eingetragenen Angaben und den Berechnungsergebnissen (z. B.: Zinssumme) ausgefüllt und je nach Wahl der Druckoptionen ausgedruckt.

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Anlage 7 / Seite 1

Diese Seite des Antragsformulars wird am Bildschirm nicht angezeigt. Sie wird vom Programm automatisch mit den in der Schuldnerakte und in den anderen Formularseiten eingetragenen Angaben und den Berechnungsergebnissen (z. B.: Zinssumme) ausgefüllt und je nach Wahl der Druckoptionen ausgedruckt.

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Anlage 7 / Seite 2

Diese Seite des Antragsformulars wird am Bildschirm nicht angezeigt. Sie wird vom Programm automatisch mit den in der Schuldnerakte und in den anderen Formularseiten eingetragenen Angaben und den Berechnungsergebnissen (z. B.: Zinssumme) ausgefüllt und je nach Wahl der Druckoptionen ausgedruckt.

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Anlage 7 A / Feste Raten

Diese Seite des Antragsformulars wird am Bildschirm nicht angezeigt. Sie wird vom Programm automatisch mit den in der Schuldnerakte und in den anderen Formularseiten eingetragenen Angaben und den Berechnungsergebnissen (z. B.: Zinssumme) ausgefüllt und je nach Wahl der Druckoptionen ausgedruckt.

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Die Regulierungsquote (letzte Spalte) ist der Prozentsatz der Forderung, der am Ende des Schuldenbereinigungsplanes getilgt ist.

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Anlage 7 A / Flexible Raten

Diese Seite des Antragsformulars wird am Bildschirm nicht angezeigt. Sie wird vom Programm automatisch mit den in der Schuldnerakte und in den anderen Formularseiten eingetragenen Angaben und den Berechnungsergebnissen (z. B.: Zinssumme) ausgefüllt und je nach Wahl der Druckoptionen ausgedruckt.

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Der Anteil der Forderung am Zahlbetrag (letzte Spalte) ist der Prozentsatz der vom Gesamtzahlbetrag auf die jeweilige Forderung entfällt

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Ergänzungsblatt 7 B

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Seite 27

Ergänzungsblatt 7 C

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