BAK-Berechnung anzeigen

Das Ergebnis der BAK-Berechnung sowie alle eingegebenen Daten werden in diesem Fenster angezeigt. Sie erhalten somit eine umfassende Auswertung, die Sie durch einen Klick auf den Button caption in die Zwischenablage kopieren können, um sie z. B. in die Kanzlei-Textverarbeitung oder Microsoft Word einzulesen.

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Funktionen:

Sie sehen in dieser Übersicht noch einmal alle Angaben, die Sie zur Person, zu Trinkbeginn, Tatzeit und Blutentnahme gemacht haben. Entscheidend ist nach der Widmark-Formel die Gesamtmenge des konsumierten reinen Alkohols in Gramm. Auf diese Weise können Sie die Richtigkeit der Angaben überprüfen.

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In dieser Tabelle werden Ihnen die aus den Angaben des Mandanten errechneten möglichen Blutalkoholkonzentrationen zum Tatzeitpunkt angegeben. Die Blutalkohlkonzentration ist abhängig von der Abbaurate und dem Resorptionsdefizit des Mandanten zum fraglichen Zeitpunkt.

  • Die Abbaurate bezeichnet den Eliminationsfaktor in Promille pro Stunde. Das Programm gibt hierbei Ergebnisse für einen Faktor von 0,1 und für einen Faktor von 0,2 aus. Beachten Sie bitte, dass ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen stets von einem statistisch gesicherten Mindestabbauwert von 0,1 auszugehen ist (vgl. BGH NJW 1974, 246). Mitunter kann die Abbaurate zu Gunsten des Mandanten auch höher angesetzt werden.
  • Das Resorptionsdefizit meint einen bestimmten Anteil des konsumierten Alkohols, der überhaupt nicht in das Gewebe gelangt, sondern ohne Verstoffwechselung wieder ausgeschieden wird. Die Höhe des Resorptionsdefizits liegt je nach Alkoholgehalt des Getränks, Trinkmenge und -geschwindigkeit sowie Füllzustand des Magens zwischen 10 und 30 %. Das Defizit wird von der errechneten Blutalkoholkonzentration abgezogen. Zur Errechnung der Mindest-Blutalkoholkonzentration wird dabei von einem Wert von 30 % (vgl. BGH DAR 1987, 383) ausgegangen. Bei der Überprüfung der Schuldfähigkeit wird von einem Wert von 10 % ausgegangen (vgl. BGH a.a.O. und BGH NJW 1992, 32).


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