Allgemein
Bestimmte Angaben können für Folgeanträge zu Mahnbescheidsanträgen (z.B. Neuzustellungsanträge), die über EDA E-Mahnverfahren verarbeitet wurden, nachträglich bearbeitet werden:
Angaben der Gerichtsnummer und zum Vertreter, Adressänderungen, Zuständigkeitsänderungen des Streitgerichts. Weitere Kosten, die für den Neuzustellungsantrag eines Mahnbescheides angefallen sind, können ebenfalls mit aufgenommen werden. Diese Eingaben werden jedoch nicht in das FoKo übernommen, sodass diese dort separat zu buchen sind.
Sofern ein einzelner Vorgang gesperrt werden soll, kann dies vermerkt werden. Der Grund der Sperre ist individuell auswählbar.
Funktionen in der Toolbar
Gegner
Streitgericht bearbeiten
Änderungen der Zuständigkeit des Streitgerichtes können in der entsprechenden Eingabemaske vorgenommen werden.
Diese wird durch Wahl von Streitgericht bearbeiten bei der Erstellung der Folgeanträge (Antrag auf Neuzustellung des Mahnbescheides, Vollstreckungsbescheidsantrag und Antrag auf Neuzustellung des Vollstreckungsbescheides) aufgerufen sowie nach Auswahl eines Mahnbescheidsantrages in Bearbeiten über Gegnerdaten bearbeiten.
Gerichtsnummer bearbeiten
Die vom Mahngericht mitgeteilte Gerichtsnummer kann bearbeitet werden.
Vertreter
Vertreter bearbeiten
Diese Funktion wird durch Wahl von Adresse bearbeiten bei der Erstellung der Folgeanträge (Antrag auf Neuzustellung des Mahnbescheides, Vollstreckungsbescheidsantrag und Antrag auf Neuzustellung des Vollstreckungsbescheides) und in Bearbeiten über Vertreter aufgerufen.
Adressänderungen des gesetzlichen Vertreters des Antragsgegners können eingegeben werden.
Vertreter hinzufügen
Soll ein weiterer Vertreter hinzufügt werden, so kann dieser hier eingetragen werden.