Beratungshilfe Kostenberechnung: Unterschied zwischen den Versionen

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rect 38 177 328 197 [[Beratungshilfe Kostenberechnung#Beratungsgebühr|Dient der Auswahl der angefallenen Beratungsgebühr. Der Tatbestand der gewählten Gebühr wird daraufhin unter Vergütungsverzeichnis Nummer(n) angezeigt und deren Höhe unter Betrag.]]
 
rect 36 194 328 212 [[Beratungshilfe Kostenberechnung#Geschäftsgebühr|Dient der Auswahl der angefallenen Geschäftsgebühr. Der Tatbestand der gewählten Geschäftsgebühr wird daraufhin ebenfalls unter Vergütungsverzeichnis Nummer(n) angezeigt und unter Betrag deren Höhe.]]
 
rect 48 212 561 232 [[Beratungshilfe Kostenberechnung#Meine Tätigkeit bestand in|Sofern eine Geschäftsgebühr erfasst wurde, kann bezeichnet werden, worin die Tätigkeit bestand.]]
 
rect 36 231 329 251 [[Beratungshilfe Kostenberechnung#Einigungs- und Erledigungsgebühr|Dient gegebenenfalls der Wahl des Tatbestandes (Nr. des VV RVG) einer angefallenen Einigungs- und Erledigungsgebühr.]]
 
rect 36 271 1004 304 [[Beratungshilfe Kostenberechnung#Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistung|Dient der Erfassung der im Rahmen der Beratungshilfe verauslagten Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen. Einzelberechnung sollte gewählt werden, wenn die Kosten detailliert erfasst werden sollen. In diesem Fall kann über die Schaltfläche Aushwal eine Auflistung der bereits zur Akte erfassten Auslagen aufgerufen und die Summe der gewählten Positionen in den BRH-Antrag übernommen werden. Pauschalsatz sollte gewählt werden, wenn die Entgelte für diese Auslagen gem. Nr. 7002 VV RVG pauschal erfasst werden.]]
 
rect 34 307 1004 324 [[Beratungshilfe Kostenberechnung#Dokumentenpauschale|Öffnet Dokumentenpauschale gemäß 7000 Nr. 1 VV RVG.]]
 
rect 34 344 1002 361 [[Beratungshilfe Kostenberechnung#Summe (Netto)|Zeigt die aufgrund der Eingaben errechnete Netto-Summe an.]]
 
rect 38 361 1004 382 [[Beratungshilfe Kostenberechnung#Umsatzsteuer auf die Vergütung|Zeigt den auf die Netto-Summe bezogenen Umsatzsteuerbetrag an. Der vorgeschlagenen Steuersatz von 19 % kann bei Bedarf überschrieben werden.]]
 
rect 36 382 1005 399 [[Beratungshilfe Kostenberechnung#Summe|Zeigt die aufgrund der Eingaben errechnete Brutto-Summe an.]]
 
rect 36 400 1002 417 [[Beratungshilfe Kostenberechnung#abzüglich Zahlungen gem. § 9 Beratungshilfegesetz|Hier kann der Betrag eingegeben werden, den ein zur Kostenerstattung verpflichteter Dritter bereits gezahlt hat.]]
 
rect 34 421 1004 439 [[Beratungshilfe Kostenberechnung#zu zahlender Betrag|Zeigt den zu zahlenden Betrag an, dessen Festsetzung beantragt wird.]]
 
rect 795 703 874 742 [[Beratungshilfe Kostenberechnung#Zurück|Öffnet die Startseite.]]
 
rect 877 704 954 741 [[Beratungshilfe Kostenberechnung#Weiter|Öffnet Beratungshilfe Buchen]]
 
rect 957 703 1035 741 [[Beratungshilfe Kostenberechnung#Abbruch|Schließt die Seite ohne zu speichern.]]
 
 
 
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Hier können im Rahmen der Beratungshilfe entstandene Gebühren erfasst werden.  
 
Hier können im Rahmen der Beratungshilfe entstandene Gebühren erfasst werden.  
  

Aktuelle Version vom 28. Februar 2023, 18:50 Uhr

Hauptseite > Gebühren > Beratungshilfe Kostenberechnung

Allgemeines

BHF2.png Hier können im Rahmen der Beratungshilfe entstandene Gebühren erfasst werden.

Nach einem Beschluss des OLG Nürnberg vom 07.11.2006 (5 W 1943/06) ist die Telekommunikationspauschale (Nr. 7002 VV RVG) bei der Beratungshilfe nach der fiktiven Wahlanwaltsgebühr zu berechnen. Aus diesem Grund muss in den Einstellungen Gebühren/Kosten, Karteikarte Allgemein, eingestellt werden, auf welche PTE-Berechnung zugegriffen wird: 1. Berechnung der PTE von den "Wahlanwaltsgebühren" - Nr. 2100 VV RVG bzw. § 34 Abs. I RVG oder 2. Berechnung - wie gehabt - von Gebühr Nr. 2501 VV RVG.

Je nach Einstellung steht eine Eingabemaske zur Verfügung, in welchem die fiktive Gebühr eingegeben werden kann – von der dann die PTE berechnet wird.

Funktionen im Bearbeitungsbereich

Kostenblatt

In den einzelnen Zeilen dieses Kostenblatts können die jeweils in Ansatz zu bringenden Kostenpositionen nach Gegenstand und Betrag erfasst werden.

Beratungsgebühr

Dient der Auswahl der angefallenen Beratungsgebühr. Der Tatbestand der gewählten Gebühr wird daraufhin unter Vergütungsverzeichnis Nummer(n) angezeigt und deren Höhe unter Betrag.

Geschäftsgebühr

Dient der Auswahl der angefallenen Geschäftsgebühr. Der Tatbestand der gewählten Geschäftsgebühr wird daraufhin ebenfalls unter Vergütungsverzeichnis Nummer(n) angezeigt und unter Betrag deren Höhe.

Meine Tätigkeit bestand in

Sofern eine Geschäftsgebühr erfasst wurde, kann bezeichnet werden, worin die Tätigkeit bestand.

Einigungs- und Erledigungsgebühr

Dient gegebenenfalls der Wahl des Tatbestandes (Nr. des VV RVG) einer angefallenen Einigungs- und Erledigungsgebühr.

Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistung

Dient der Erfassung der im Rahmen der Beratungshilfe verauslagten Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen. Einzelberechnung sollte gewählt werden, wenn die Kosten detailliert erfasst werden sollen. In diesem Fall kann über die Schaltfläche Aushwal eine Auflistung der bereits zur Akte erfassten Auslagen aufgerufen und die Summe der gewählten Positionen in den BRH-Antrag übernommen werden.

Pauschalsatz sollte gewählt werden, wenn die Entgelte für diese Auslagen gem. Nr. 7002 VV RVG pauschal erfasst werden.

Dokumentenpauschale

Öffnet Dokumentenpauschale gemäß 7000 Nr. 1 VV RVG.

Gerichtskosten gemäß Anlage

Sofern im Rahmen der Beratungshilfe Auslagen entstanden sind - (etwa für eine Einwohnermeldeamtsanfrage oder Gewerbeauskunft) - können diese bezeichnet und erfasst werden. Über die Schaltfläche Auswahl kann dazu eine Auflistung der im Kostenblatt bereits erfassten Auslagen aufgerufen werden, die gewünschten Positionen gewählt und deren Summe dann in den BRH-Antrag übernommen werden. Die gewählten oder manuell erfassten Auslagen werden bei der Berechnung der Umsatzsteuer berücksichtigt.

Bezeichnung und Betrag dieser sonstigen Kosten können auch manuell eingegeben werden.

Für die Übernahme von Auslagen aus dem Aktenkonto, die nicht bei der Berechnung der Umsatzsteuer berücksichtigt werden dürfen, sollte die formlose Abrechnung der Beratungshilfevergütung über Rechnung RVG erfolgen.

Summe (Netto)

Zeigt die aufgrund der Eingaben errechnete Netto-Summe an.

Umsatzsteuer auf die Vergütung

Zeigt den auf die Netto-Summe bezogenen Umsatzsteuerbetrag an. Der vorgeschlagenen Steuersatz von 19 % kann bei Bedarf überschrieben werden.

Summe

Zeigt die aufgrund der Eingaben errechnete Brutto-Summe an.

abzüglich Zahlungen gem. § 9 Beratungshilfegesetz

Hier kann der Betrag eingegeben werden, den ein zur Kostenerstattung verpflichteter Dritter bereits gezahlt hat.

zu zahlender Betrag

Zeigt den zu zahlenden Betrag an, dessen Festsetzung beantragt wird.

Funktionen in der Abschlussleiste

Zurück

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Öffnet die Startseite.

Weiter

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Öffnet Beratungshilfe Buchen

Abbruch

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Schließt die Seite ohne zu speichern.