Blogbeitrag im DASD erstellen

1. Zum Erstellen eines Blogbeitrags im DASD muss zunächst über den Profilbutton oben rechts der Punkt „Neuen Blogbeitrag hinzufügen“ ausgewählt werden.
2. Daraufhin gelangt man zur Blogbearbeitungsseite, auf der die Blogbeiträge erstellt werden können.
3. Zunächst muss ein Titel für den Blogbeitrag eingegeben werden. Dieser darf die Vorgabe von 75 Zeichen nicht überschreiten.
4. Über „Kategorie auswählen“ können bis zu fünf Themengebiete gewählt werden, denen der Blogbeitrag thematisch zugeordnet werden kann.
5. Im Bearbeitungsfeld wird der Inhalt des Blogbeitrags verfasst und kann mit diversen Bearbeitungsmöglichkeiten ausgestaltet werden. Unter anderem lassen sich auch Fotos und Tabellen einfügen.
6. Sobald der Blogbeitrag fertig gestellt wurde, kann er über „Aktionen“ „gespeichert“, „veröffentlicht“ oder wieder „gelöscht“ werden.
7. Über „Artikel speichern“ kann ein Zwischenstand gespeichert und der Artikel zu einem späteren Zeitpunkt weiter bearbeitet werden. In dem Fall ist der Blogbeitrag nur für den Verfasser sichtbar.
8. Mit „Artikel veröffentlichen“ wird der Beitrag bereits auf der Startseite des Anwaltsblogs veröffentlicht und ist dann für alle sichtbar.
9. Durch „Artikel löschen“ wird der verfasste Blogbeitrag endgültig gelöscht.
10. In der Übersicht rechts erscheinen alle weiteren eigenen Blogbeiträge, unabhängig davon, ob sie bereits veröffentlicht oder nur abgespeichert wurden.
11. Durch die Auswahl des gewünschten Beitrags kann dieser bearbeitet und veröffentlicht werden.
12. Um Änderungen an dem ausgewählten Blogbeitrag vorzunehmen, muss zunächst über „Meinen Blogbeitrag bearbeiten“ der Bearbeitungsmodus aktiviert werden.
13. Daraufhin können beliebige Bearbeitungen und Ergänzungen innerhalb des Blogbeitrags vorgenommen werden.
14. Im Anschluss kann der bearbeitete Beitrag dann über das Aktionen-Menü veröffentlicht, erneut gespeichert oder gelöscht werden.
15. Sollte man sich gegen eine Veröffentlichung entscheiden, kann der Beitrag in dem Fall auch über „Artikel ausblenden“ wieder ausgeblendet werden. Das führt dazu, dass der Beitrag für andere Benutzer nicht mehr sichtbar ist.
16. „Bearbeitungsmodus beenden“ beendet die Bearbeitung, wenn keine anderen Maßnahme wie „veröffentlichen“, „löschen“ oder „ausblenden“ ausgewählt wurde.