Bonitätsprüfung Privatpersonen Deutschland kurz (Supercheck 10)

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Allgemeines

Start einer Supercheck Ermittlung in RA-MICRO:

Schritt 1: Im Adressfenster die gewünschte Adressnummer aufrufen.

Schritt 2: In der unteren Leiste Online Recherchen und danach Supercheck Ermittlung auswählen.

Schritt 3: Eine Aktennummer eingeben, zu der die Anfrage gespeichert werden soll.

Schritt 4: Die gewünschte Ermittlungsart wählen.

Schritt 5: Einen Ermittlungsgrund wählen.

Schritt 6: Mit einem Klick/Touch auf die Schaltfläche Z Ok.png wird der Ermittlungsauftrag als E-Brief im Postausgang gespeichert und von dort aus entweder automatisch oder manuell an Supercheck versendet.

Bearbeitungsbereich

Akte

Hier wird die Aktennummer vorgeschlagen, die beim Start der Supercheck Ermittlungen eingegeben wurde. Bei Bedarf kann hier eine Änderung vorgenommen werden.

Aktennotiz

Ermöglicht das Speichern einer Aktennotiz. Die Aktennotiz kann bei der Bearbeitung der Akten dadurch laufend mitgeführt und fortgeschrieben werden.

Aktenverlauf

Ruft eine Liste mit zuvor gewählten Aktennummern zur erleichterten Aktenauswahl auf.

Adressnummer/Adressdaten

An dieser Stelle werden die Adressdaten angezeigt, zu denen eine Anfrage durchgeführt werden soll.

Ermittlungsart

Ermöglicht den Wechsel zu folgenden Ermittlungsarten:

Ermittlungsgrund

Hier kann der gewünschte Ermittlungsgrund gewählt werden. Folgende Ermittlungsgründe sind möglich:

  • Forderung: Mit diesem Ermittlungsgrund kann z. B. eine Geldleistung von der zu ermittelnden Person oder Firma gefordert werden,
  • Überprüfung eines Versicherungsvertrages: Für den Fall, dass die Ermittlung zur Überprüfung eines Versicherungsvertrages in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht benötigt wird,
  • Kontaktaufnahme im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung: Mithilfe dieses Ermittlungsgrunds kann eine Person oder Firma im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung kontaktiert werden,
  • Anmeldung zivilrechtlicher Ansprüche (Mahnbescheid / Klage / Zwangsvollstreckung): Diese Auswahl ist zu treffen, wenn gegen die zu ermittelnde Person oder Firma gerichtlich vorgegangen werden soll, indem z. B. eine Klage eingereicht wird,
  • Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (Mahnbescheid/Klage/Zwangsvollstreckung): Diese Auswahl ist zu treffen, wenn man nach der Anmeldung der Ansprüche bereits über einen Titel verfügt,
  • Anbahnung Mietverhältnis: unterstützt beim Abschluss eines Mietvertrages,
  • Überprüfung Mietverhältnis: unterstützt bei der Überprüfung eines bestehenden Mietverhältnisses in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht.

Auswahl als Voreinstellungen prüfen

Wenn öfters gleichlautende Ermittlungen durchgeführt werden, besteht die Möglichkeit, die getroffene Auswahl als Voreinstellungen zu speichern.

Weitere Funktionen und Erklärungen

Was ist die Supercheck Bonitätsprüfung von Privatpersonen?

Mit der Supercheck Kurz-Bonitätsprüfung wird deutschlandweit geprüft, ob folgende aktuelle Einträge über die angefragte Person in den Schuldnerregistern der Amtsgerichte verzeichnet sind, sofern die Angaben ermittelbar sind:

  • Prüfung der angegebenen Anschrift auf Aktualität durch intensive Umfeldbefragungen
  • Bestätigung der Informationen aus dem Umfeld durch Ämter, sofern erforderlich
  • Ermittlung von Arbeitgeber mit genauer Firmierung und Anschrift, Einkommensart oder Leistungsträger
  • Familienstand der angefragten Person
  • Prüfung auf Negativeinträge
  • Immobilieneigentum (beschränkt auf die bewohnte Immobilie)

Wie viel kostet eine Bonitätsprüfung von Privatpersonen?

Kosten gem. RA-MICRO Online Preisliste.

Wie lange dauert eine Bonitätsprüfung von Privatpersonen?

Eine Bonitätsprüfung von Privatpersonen dauert 5 - 10 Werktage.

OK und Schließen

Z Ok.png

Mit einem Klick / Touch auf diese Schaltfläche wird der Ermittlungsauftrag als E-Brief in den Postausgang gespeichert und von dort aus entweder automatisch oder manuell an Supercheck gesandt. Eine Abschrift wird wie gewohnt in die E-Akte gespeichert.

Weitere Funktionen und Erklärungen

Auskunftssperre gem. § 51 BMB/bedingter Sperrvermerk gem. § 52 BMG

Seit Einführung des Bundesmeldegesetzes (BMG) sind die Meldeämter verpflichtet, die Interessen der Parteien gegeneinander abzuwägen, wenn für die angefragte Person eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk eingetragen ist. Sollte das Meldeamt bei dieser Interessenabwägung zu dem Ergebnis kommen, dass der anfragenden Person keine Auskunft erteilt wird, muss es ein sogenanntes „neutrales Ergebnis“ ausliefern. Das heißt, Sie erhalten lediglich die Information, dass die angefragte Person unbekannt sei bzw. nicht oder nicht eindeutig identifiziert werden konnte.

Mit einer normalen Online-EMA-Anfrage haben Sie dann keine Möglichkeit, Ihr berechtigtes Interesse nachzuweisen. Bei Vermutung, für die gesuchte Person könnte eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk vorliegen, ist die Einholung einer erweiterten Melderegisterauskunft anzuraten. Ihr berechtigtes Interesse können Sie so vorsorglich nachweisen.

Nähere Informationen zum Thema Bundesmeldegesetz/Auskunftssperre/bedingter Sperrvermerk finden Sie hier.